0% 12345678910111213141516171819202122232425 Die Ergebnisauswertung erhalten Sie, wenn Sie das Quiz beendet haben. Die Zeit ist leider abgelaufen. Sind Sie schon fit für die IHK-Prüfung zum "Zertifizierten Verwalter"? Testen Sie Ihr Wissen 100% kostenlos. Zufällig zusammengestellt aus einem Pool von über 120 verschiedenen Fragen. © 2022 by Uwe Effenberger Die Anzahl der verbleibenden Versuche ist 5 1 / 25 Kategorie: Sonstiges 1. Welche Aussage zur Verkehrssicherungspflicht ist richtig? a) In Wohnungseigentumsanlagen besteht die Verkehrssicherungspflicht ausschließlich gegenüber den Miteigentümern und Mietern. b) Auch bei unbefugtem Eintritt in einen Gefahrenbereich besteht eine Schadensersatzpflicht. c) In Wohnungseigentumsanlagen ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich; eine Delegation an Dritte ist nicht zulässig. d) Im Mietwohnungsbau obliegt die Verkehrssicherungspflicht immer dem Vermieter und den Mietern. e) Eine Schadensersatzpflicht setzt laut BGB eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der Verkehrssicherungspflicht voraus. 2 / 25 Kategorie: Recht 2. Wodurch entstehen alle Kaufverträge? a) Durch Beglaubigung b) Durch Antrag und Annahme c) Durch Zustimmung des Verkäufers d) Durch mündliche Vertragsabschlüsse e) Durch schriftliche Vertragsabschlüsse 3 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 3. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? a) Nach Stimmabgabe und Auszählung durch den Verwalter, aber noch vor der Verkündung des Beschlussergebnisses überlegt es sich ein Wohnungseigentümer anders und möchte seine Abstimmung widerrufen. Der Verwalter muss den Widerruf akzeptieren. b) Der Mehrheitseigentümer B ist mit seinen Vorschusszahlungen säumig. Eine Beschlussfassung über eine gegen ihn einzuleiten Zahlungsklage will er mit der Mehrheit seiner Stimmen verhindern. Der Verwalter behauptet, B sei vom Stimmrecht ausgeschlossen. c) In der Gemeinschaftsordnung gibt es keine Vorgaben für das Abstimmungsverfahren. In einer Wohnungseigentümerversammlung hat der Verwalter zunächst die Gegenstimmen und anschließend die Enthaltungen gezählt. Durch Subtraktion ermittelt er das Ergebnis der Zustimmungen. Dies ist zulässig. d) Der Mehrheitseigentümer B will wegen des Ausschlusses vom Stimmrecht den Beschluss anfechten. Die Klage wird erfolgreich sein. 4 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 4. Welche der folgenden Aussagen ist richtig? a) Verwaltungsbeiräte haften zivilrechtlich für Pflichtverletzungen. Sofern Mitglieder des Verwaltungsbeirats entgeltlich tätig sind, haben sie Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. b) Verwaltungsbeiräte haften zivilrechtlich für Pflichtverletzungen. Sofern Mitglieder des Verwaltungsbeirats unentgeltlich tätig sind, haben sie jedoch nur Vorsatz zu vertreten. c) Verwaltungsbeiräte haften zivilrechtlich grundsätzlich nie. Die Haftung liegt immer bei der „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“. d) Verwaltungsbeiräte haften zivilrechtlich für Pflichtverletzungen. Sofern Mitglieder des Verwaltungsbeirats unentgeltlich tätig sind, haben sie jedoch nur Vorsatz zu vertreten. e) Für Verwaltungsbeiräte ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. 5 / 25 Kategorie: Technik 5. In welchen Zeitintervallen wird im Allgemeinen eine Sanierung der technische Gebäudeausrüstung notwendig sein, zumindest aber im Focus des Verwalters sein? a) 10 Jahre b) 50 Jahre c) 30 Jahre d) 40 Jahre e) 20 Jahre 6 / 25 Kategorie: Technik 6. Der Taupunkt einer Außenwand liegt an der Innenseite einer Wohnung. Welche Folgen könnten daraus entstehen? a) Ein innenliegender Taupunkt erhöht die Gefahr von Schimmelbildung. b) Ein innenliegender Taupunkt ist der Optimalfall. Die Innenwand bleibt trocken. c) Ein innenliegender Taupunkt zeugt von einer guten Wärmedämmung des Gebäudes. d) Ein innenliegender Taupunkt kann zu Feuchtigkeit an der Wand führen. e) Ein innenliegender Taupunkt erhöht die Gefahr von Fogging. 7 / 25 Kategorie: Recht 7. Das Erbbaurecht – was ist richtig? a) Es wird als Trend vermutet. b) Sinn und Zweck ist, das Bauen zu vergünstigen und damit zu ermöglichen. c) Eigentlich ist es das dasselbe wie ein Dauerwohnrecht bzw. Dauernutzungsrecht. d) Wird üblicherweise vergeben von Kommunen, Kirchen und Stiftungen. e) Üblicherweise läuft es drei (3) Jahre. 8 / 25 Kategorie: Recht 8. Was können Gründe für eine Insolvenz sein? a) Die Annahme zu vieler Aufträge b) Managementfehler in der Vergangenheit c) Fehlende Rücklagen für unvorhergesehene Ereignisse d) Schwierige Kunden e) Schlechte Eigenkapitalausstattung 9 / 25 Kategorie: Recht 9. Was versteht man unter einer „Freizeichnungsklausel? a) Eine Haftungsbeschränkung für verkaufte Produkte. b) Angaben, durch die eine Unverbindlichkeit oder Einschränkung des Angebotes festgelegt wird. c) Bedingungen, unter denen man vom Vertrag zurücktreten kann. d) Die Befreiung von vertraglichen Verpflichtungen. e) Die Erlaubnis kaufmännisch tätig zu werden. 10 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 10. Wie hoch ist die Abrechnungsspitze und der Abrechnungssaldo? Der Eigentümer Maier hatte gemäß Einzelwirtschaftsplan monatlich 250,00 € Hausgeld zu zahlen. Im Abrechnungsjahr wurden von ihm die Monate März, Mai und August nicht bezahlt. Alle anderen Monate wurden vollständig ausgeglichen. Die Zahlungen waren im jeweiligen Monat fällig. Die Ist-Kosten inkl. Erhaltungsrücklage betrugen im Abrechnungsjahr 4.000,- €. a) Abrechnungsspitze: 1000,- Guthaben; Abrechnungssaldo: 250,- Guthaben b) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 250,- Nachzahlung c) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung d) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 750,- Nachzahlung e) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung 11 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 11. Welches sind die gesetzlich normierten Aufgaben des WEG-Verwalters? a) Eingenommene Gelder zu verwalten b) Den Verwaltungsbeirat zu beraten, damit er seiner Aufgabe der Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber dem Verwalter gerecht werden kann c) Alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen d) Die Wohnungseigentümer unverzüglich darüber zu unterrichten, dass ein Rechtsstreit gemäß § 43 WEG anhängig ist e) in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen zu treffen f) Da es seit dem 01.12.2020 nur sehr wenige normierten Aufgaben des Verwalters gibt ist es Sache des Verwalters und der Eigentümergemeinschaft miteinander einen Vertrag auszuhandeln, der alle Pflichten und Leistungen des Verwalters enthält, auch den Umfang seiner Befugnis. g) Lasten- und Kostenbeiträge, Tilgungsbeträge und Hypothekenzinsen anzufordern, in Empfang zu nehmen und abzuführen, soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der Wohnungseigentümer handelt. h) Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen und für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen i) Sommer- und Winterfeste für die WEG zu organisieren, sofern dies beschlossen wird. j) Die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen k) Am Ende seiner Vertragslaufzeit Angebote anderer Verwalter zur Verwaltung der Eigentümergemeinschaft einzuholen, damit die Gemeinschaft sich ein objektives Bild machen kann, ob sie bei der Verwaltung bleiben oder wechseln will. l) Die Eigentümer über die neueste Entwicklung des Wohnungseigentumsgesetzes umfassend zu informieren. 12 / 25 Kategorie: Technik 12. Falls Sie bei einer Wohnungsbegehung schwarze Flecken an der Wand feststellen, welche Aussagen sind richtig? a) Bei schwarze Flecken an der Wand kann es sich um Fogging handeln b) Nur durch eine Laborprobe kann festgestellt werden, ob es sich um Schimmel handelt c) Schwarze Flecken an der Wand sind eindeutig Schimmel d) Falls die schwarzen Flecken an der Wand Schimmel sind, ist das immer ein Zeichen, dass mangelhaft gelüftet wurde e) Es kann sich um Schimmel handeln, der baulich bedingt ist 13 / 25 Kategorie: Technik 13. Die Sicherstellung von Ver- und Entsorgung eines Gebäudes gehört zu den Aufgaben eines Hausverwalters. Welche der nachfolgenden Tätigkeiten wird nicht den Aufgaben zur Versorgung und Entsorgung zugerechnet? a) Dichtigkeitskontrollen der Trinkwasserleitungen b) Gewährleistung der Genusstauglichkeit des Rohwasser durch das Gesundheitsamt c) Wartung der Abluftsysteme d) Termingerechte Bereitstellung von Sammelbehältern zur Abholung durch das Duale System Deutschland 14 / 25 Kategorie: Heizkosten 14. In welchem Verhältnis sind Heiz- und Warmwasserkosten zu verteilen? a) 30-50% ausschließlich nach Wohnfläche / 50-70% nach Verbrauch b) 30-50% wahlweise nach Wohnfläche, Nutzfläche oder umbauten Raum / 50-70% nach Verbrauch c) 0-50% ausschließlich nach Wohnfläche / 50-100% nach Verbrauch d) 30-50% ausschließlich nach umbauten Raum / 50-70% nach Verbrauch e) 30-50% ausschließlich nach Nutzfläche / 50-70% nach Verbrauch 15 / 25 Kategorie: Heizkosten 15. Welche Kosten gehören gemäß Heizkostenverordnung zwingend in die Heizkostenabrechnung? a) Kosten der Kaltwasserzähler b) Reparatur der Heizung c) Betriebsstrom Heizung d) Wartung der Heizungsanlage e) Kosten der Brennstofflieferung 16 / 25 Kategorie: Recht 16. Wie lange sind die Eichfristen für Kalt- und Warmwasserzähler gemäß der Mess- und Eichverordnung? a) Warmwasser 5 Jahre - Kaltwasser 6 Jahre b) Warmwasser 6 Jahre - Kaltwasser 6 Jahre c) Warmwasser 4 Jahre - Kaltwasser 5 Jahre d) Warmwasser 5 Jahre - Kaltwasser 5 Jahre e) Warmwasser 6 Jahre - Kaltwasser 10 Jahre 17 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 17. Welche der folgenden Aussagen zum Verwaltungsbeirat sind richtig? a) Ein Verwaltungsbeirat muss nach dem Wohnungseigentumsgesetz aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, sofern die Wohnungseigentümergemeinschaft aus mehr als 20 Wohnungseigentümern besteht. b) In den Verwaltungsbeirat können nur Wohnungseigentümer gewählt werden. Allerdings besteht zwingend eine Pflicht, dass sich jeder Wohnungseigentümer zur Wahl stellen muss. c) Die Mitglieder des Verwaltungsbeirats können durch Beschluss der Wohnungseigentümer ordentlich abberufen werden. Für eine solche Abberufung muss kein besonderer Grund vorliegen. d) Der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats vertritt die Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Verwalter. e) Die Dauer der Amtszeit des Verwaltungsbeirats beträgt nach dem Wohnungseigentumsgesetz fünf Jahren und verläuft parallel zur Bestellung des Verwalters. f) Die Bestellung eines Verwaltungsbeirates ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht zwingend. 18 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 18. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? a) Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. b) Bei einer gewerblichen Verwaltung ist ein Verwaltervertrag ein Arbeitsvertrag. c) Im Falle der Abberufung eines Verwalters endet ein Vertrag mit dem Verwalter spätestens zwölf Monate nach dessen Abberufung. d) Der Verwalter wird grundsätzlich erst durch den Verwaltervertrag zum Vertreter der "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" e) Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden. Für die Abberufung muss kein wichtiger Grund vorliegen. 19 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 19. Die neue Jahresabrechnung wurde erstellt. Was ist zu beachten? a) Nur noch die Einzelabrechnungen müssen durch Beschluss in genehmigt werden b) Die Abrechnungsspitze (Nachschüsse od. Anpassung der Vorschüsse) muss durch Beschluss genehmigt werden c) Der Abrechnungssaldo muss durch Beschluss genehmigt werden d) Der Abrechnungszeitraum kann ohne Vereinbarung kein Rumpfjahr sein e) Die Gesamtabrechnung sowie die Einzelabrechnungen müssen durch Beschluss in genehmigt werden 20 / 25 Kategorie: Technik 20. Risse in der Fassade müssen nicht immer sofort saniert werden. Bis zu wieviel Millimeter Rissstärke kann bis zur nächsten Fassadensanierung gewartet werden? a) 0,1 mm b) 0,5 mm c) 0,3 mm d) 0,4 mm e) 0,2 mm 21 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 21. Welche baulichen Veränderungen kann jeder Eigentümer von der Gemeinschaft verlangen und hat sogar einen Rechtsanspruch darauf, dass ihm diese gestattet werden? a) Einbau von einbruchhemmenden Außenfenstern sowie Montage einer Alarmanlage, bei der Teile an der Außenfassade befestigt werden b) Errichtung eines Carports zum Abstellen eines Elektrofahrzeugs c) Anschluss an das Glasfasernetz d) Anbringung einer Innenwand-Dämmung, um Kältebrücken zu beseitigen e) Montage eines Klimagerätes an der Außenfassade wegen unerträglicher Hitze in der Wohnung 22 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 22. Zum Sondereigentum des Eigentümers Peter Haupt gehören außer der Wohnung auch noch der Garten und die Terrasse. Der PKW-Stellplatz Abs. 5 ist ein Sondernutzungsrecht. Zum Vergrößern bitte anklicken Wie viel Kosten träft Herr Haupt, wenn nichts vereinbart ist und die gesetzliche Regelung gilt? Prüfen 23 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 23. Ein Wohnungseigentümer zahlt seine Hausgeld (Vorschüsse) mehrere Monate nicht. Was ist hier richtig? a) Das Hausgeld einzuklagen ist nicht Sache des Verwalters b) Klägerin ist die „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“ c) Kläger ist der Verwalter d) Der Beirat muss sich darum kümmern e) Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus dem Einzelwirtschaftsplan 24 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 24. Welche Aussagen treffen auf die Miteigentumsanteile zu? a) Wenn sich die Wohnfläche einer Wohnung erhöht, müssen auch zwingend die Miteigentumsanteile erhöht werden b) Eigentumswohnungen können nur mit dem jeweiligen Miteigentumsanteil verkauft werden c) Ein Eigentümer mit 100 Miteigentumsanteilen hat immer mehr Stimmrecht, als ein Eigentümer mit 50 Miteigentumsanteilen d) Für die Festlegung von Miteigentumsanteilen gibt es keine Vorschriften. Sie können beliebig festgelegt werden. e) Die Höhe der Miteigentumsanteile ist immer von der Größe der Wohnung abhängig 25 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 25. Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer? a) Die Pflicht zur unverzüglichen Behebung von Schäden b) Eine Sorgfaltspflicht c) Eine Schadens-Minderungspflicht d) Die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige von Schäden e) Die Pflicht, bis zur Deckungszusage keinerlei Maßnahmen durchzuführen Ergebnis ansehen Mit der Absendung abonnieren Sie meinen Newsletter und akzeptieren meine Datenschutzbestimmungen. Es entstehen keine Kosten. Abmeldung jederzeit möglich. Ihr Ergebnis ist LinkedIn Facebook Twitter 0% Quiz neu starten