[ad_1]
Bild: Michael Gaida/Pixabay
Der AfA-Satz für neue Wohngebäude soll erhöht werden
Vermieter sollen neu gebaute Mietwohnungen künftig schneller abschreiben können als bisher. Individuelle Abschreibungen anhand der Nutzungsdauer sollen hingegen bald der Vergangenheit angehören.
Im Koalitionsvertrag hatten sich die Ampel-Parteien darauf verständigt, die lineare Abschreibung beim Neubau von Mietwohnungen von aktuell zwei auf drei Prozent jährlich anzuheben. Die Anpassung des AfA-Satzes wird nun in die Tat umgesetzt. Der
Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2022 sieht vor, dass neue Mietwohngebäude, die ab 2024 fertiggestellt werden, mit drei Prozent jährlich abgeschrieben werden können. Die Abschreibungsdauer würde damit von 50 auf 33 Jahre reduziert. Für Gebäude, die bis 2023 fertiggestellt werden, soll es bei einer Abschreibung von zwei Prozent (beziehungsweise 2,5 Prozent bei Fertigstellung bis 1924) jährlich bleiben.
Nachweis kürzerer Nutzungsdauer entfällt
Zudem soll ab 2023 die Möglichkeit entfallen, eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachzuweisen und die Abschreibung anhand dieser vorzunehmen. § 7 Abs. 4 Satz 2 EstG, der dies bislang ermöglicht, soll dem Gesetzentwurf zufolge gestrichen werden.
Der BFH hatte den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer in einer vielbeachteten Entscheidung (Urteil v. 28.7.2021, IX R 25/19) vereinfacht und mehrere Finanzgerichte sind dem gefolgt. Der Gesetzesbegründung zufolge hat dies in der Praxis zu einer deutlichen Zunahme entsprechender Anträge geführt. Zwecks Vermeidung weiteren Bürokratieaufwandes solle die Möglichkeit gestrichen werden. Der pauschalierte Ansatz hingegen sei besonders einfach und klar in der Rechtsanwendung.
Das könnte Sie auch interessieren:
Sofortabzug oder AfA, wenn Mieter Wohnung beschädigt hat?
BFH: Vermieter muss Einbauküche über zehn Jahre abschreiben
Steuererleichterung für Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern
[ad_2]
Link zur Fundstelle