0% 12345678910111213141516171819202122232425 Die Ergebnisauswertung erhalten Sie, wenn Sie das Quiz beendet haben. Die Zeit ist leider abgelaufen. Sind Sie schon fit für die IHK-Prüfung zum "Zertifizierten Verwalter"? Testen Sie Ihr Wissen 100% kostenlos. Zufällig zusammengestellt aus einem Pool von über 120 verschiedenen Fragen. © 2022 by Uwe Effenberger Die Anzahl der verbleibenden Versuche ist 5 1 / 25 Kategorie: Heizkosten 1. Im Dezember 2021 wurde die Heizkostenverordnung novelliert. Was hat sich dabei geändert? a) Es können jetzt bis zu 80% der Heiz- und Warmwasserkosten nach Verbrauch verteilt werden b) Heizkostenabrechnungen können jetzt vereinbart werden, müssen aber nicht c) Wenn fernablesbare Zähler verwendet werden, sind den Nutzern monatliche Verbrauchsinformationen zu übermitteln d) Die Heizkostenverordnung ist seitdem nur noch eine Empfehlung e) Die Heizkostenverordnung ist seitdem auch bei selbstbewohnten Zweifamilienhäusern anzuwenden 2 / 25 Kategorie: Technik 2. Der Taupunkt einer Außenwand liegt an der Innenseite einer Wohnung. Welche Folgen könnten daraus entstehen? a) Ein innenliegender Taupunkt erhöht die Gefahr der Schimmelbildung. b) Ein innenliegender Taupunkt ist nach dem Gebäudeenergiegesetz vorgeschrieben. c) Ein innenliegender Taupunkt zeugt von einer guten Wärmedämmung des Gebäudes. d) Ein innenliegender Taupunkt kann zu Feuchtigkeit an der Wand führen. e) Ein innenliegender Taupunkt ist der Optimalfall. Die Innenwand bleibt trocken. 3 / 25 Kategorie: Recht 3. Welche Aussage über mündliche Angebote ist richtig? a) Mündliche Angebote sind nicht verpflichtend b) Mündliche Angebote gelten nur für die Dauer des Gespräches c) Mündliche Angebote sind verpflichtend d) Mündliche Angebote müssen nachträglich schriftlich abgeschlossen werden. e) Mündliche Angebote sind immer verpflichtend 4 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 4. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? a) Wenn ein Verwalter einen Beschlussvorschlag per Mail an alle Wohnungseigentümer zur Abstimmung stellt (Umlaufverfahren), dann ist als Frist für die Stimmabgabe der Wohnungseigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz mindestens zwei Wochen anzusetzen. b) Die Frist der Einberufung zu einer Versammlung der Wohnungseigentümer soll, sofern nicht ein Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt, mindestens drei Wochen betragen. c) Wenn es keinen Verwalter gibt, obliegt die Führung der Beschlusssammlung dem Vorsitzenden der Wohnungseigentümergemeinschaft. d) Eine Versammlung der Wohnungseigentümer ist auch dann beschlussfähig, wenn die Wohnungseigentümer ordnungsgemäß eingeladen wurden, aber nur ein stimmberechtigter Eigentümer zur Versammlung erscheint. e) Eine Versammlung der Wohnungseigentümer ist nur beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist. f) Über die Beschlüsse der Versammlung der Wohnungseigentümer ist eine Sammlung zu führen. Die Beschluss-Sammlung ist von dem Verwalter zu führen. 5 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 5. Ein Wohnungseigentümer zahlt seine Hausgeld (Vorschüsse) mehrere Monate nicht. Was ist hier richtig? a) Klägerin ist die „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“ b) Kläger ist der Verwalter c) Das Hausgeld einzuklagen ist nicht Sache des Verwalters d) Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus dem Einzelwirtschaftsplan e) Der Beirat muss sich darum kümmern 6 / 25 Kategorie: Heizkosten 6. Welche Aussagen zur aktuellen Heizkostenverordnung sind richtig? a) Die Heizkostenverordnung gilt bei zentralen Heizungsanlagen b) Die Heizkostenverordnung gilt auch bei überwiegender Beheizung mit Wärmepumpen c) Die Heizkostenverordnung gilt auch für Alten- und Pflegeheime d) Die Heizkostenverordnung gilt bei Fernwärme e) Die Heizkostenverordnung gilt bei Wohnungen mit Etagenheizungen 7 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 7. Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer? a) Eine Schadens-Minderungspflicht b) Eine Sorgfaltspflicht c) Die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige von Schäden d) Die Pflicht, bis zur Deckungszusage keinerlei Maßnahmen durchzuführen e) Die Pflicht zur unverzüglichen Behebung von Schäden 8 / 25 Kategorie: Technik 8. Welche Beschreibung zum Taupunkt ist richtig? Der Taupunkt ist... a) ... eine Angabe, bis zu welcher maximalen Menge Wasserdampf von der Luft temperaturunabhängig aufgenommen werden kann. b) ... eine Angabe, bis zu welcher maximalen Menge Wasserdampf bei einer bestimmten Temperatur von der Luft aufgenommen werden kann. c) ... eine Angabe, bis zu welcher absoluten Menge Wasserdampf bei einer bestimmten Temperatur von der Luft aufgenommen werden kann. d) ... eine Angabe, in welchem Temperaturbereich Eis in den Aggregatzustand Wasser übergeht. 9 / 25 Kategorie: Recht 9. Was können Gründe für eine Insolvenz sein? a) Schwierige Kunden b) Managementfehler in der Vergangenheit c) Die Annahme zu vieler Aufträge d) Fehlende Rücklagen für unvorhergesehene Ereignisse e) Schlechte Eigenkapitalausstattung 10 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 10. Welche Regelungen gibt es erst seit der WEG-Reform 12/2020 a) Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen b) Einberufung der Versammlung ist in Textform möglich c) Einführung des teilenden Eigentümers als "Ein-Personen-Gemeinschaft" d) Beschlüsse über Vorschüsse und Nachschüsse e) Pflicht zur Führung einer Beschlusssammlung 11 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 11. Welche Aussagen zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind richtig? a) Für die Ausübung aller Rechte bezüglich des Gemeinschafts- und Sondereigentums ist ausschließlich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zuständig b) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht erst, wenn zwei Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind c) Der Ersterwerber ist einem Eigentümer gleichgestellt, sobald sein Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert ist und der Besitz am Sondereigentum übergeben wurde d) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht nach dem Wohnungseigentumsgesetz durch Anlegung der Wohnungsgrundbücher e) Die Gemeinschaft führt die Bezeichnung "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" oder "Wohnungseigentümergemeinschaft", gefolgt von der bestimmten Angabe des gemeinschaftlichen Grundstücks 12 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 12. Welche Aussagen treffen auf die Miteigentumsanteile zu? a) Für die Festlegung von Miteigentumsanteilen gibt es keine Vorschriften. Sie können beliebig festgelegt werden. b) Ein Eigentümer mit 100 Miteigentumsanteilen hat immer mehr Stimmrecht, als ein Eigentümer mit 50 Miteigentumsanteilen c) Die Höhe der Miteigentumsanteile ist immer von der Größe der Wohnung abhängig d) Eigentumswohnungen können nur mit dem jeweiligen Miteigentumsanteil verkauft werden e) Wenn sich die Wohnfläche einer Wohnung erhöht, müssen auch zwingend die Miteigentumsanteile erhöht werden 13 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 13. Wie hoch ist die Abrechnungsspitze und der Abrechnungssaldo? Der Eigentümer Maier hatte gemäß Einzelwirtschaftsplan monatlich 250,00 € Hausgeld zu zahlen. Im Abrechnungsjahr wurden von ihm die Monate März, Mai und August nicht bezahlt. Alle anderen Monate wurden vollständig ausgeglichen. Die Zahlungen waren im jeweiligen Monat fällig. Die Ist-Kosten inkl. Erhaltungsrücklage betrugen im Abrechnungsjahr 4.000,- €. a) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung b) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung c) Abrechnungsspitze: 1000,- Guthaben; Abrechnungssaldo: 250,- Guthaben d) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 250,- Nachzahlung e) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 750,- Nachzahlung 14 / 25 Kategorie: Sonstiges 14. Welche Aussage zur Verkehrssicherungspflicht ist richtig? a) In Wohnungseigentumsanlagen ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich; eine Delegation an Dritte ist nicht zulässig. b) In Wohnungseigentumsanlagen besteht die Verkehrssicherungspflicht ausschließlich gegenüber den Miteigentümern und Mietern. c) Im Mietwohnungsbau obliegt die Verkehrssicherungspflicht immer dem Vermieter und den Mietern. d) Eine Schadensersatzpflicht setzt laut BGB eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der Verkehrssicherungspflicht voraus. e) Auch bei unbefugtem Eintritt in einen Gefahrenbereich besteht eine Schadensersatzpflicht. 15 / 25 Kategorie: Technik 15. Auf einem Energieausweis ist der Primärenergiebedarf und der Endenergiebedarf angegeben. Kann der Primärenergiebedarf (also mit vorgelagerter Prozesskette) im Wert geringer sein als der Endenergiebedarf? Welche Aussage ist richtig? a) Ja, wenn die entsprechende regenerative Energie eingesetzt wird b) Nein, weil sich der Primärenergiebedarf aus dem Endenergiebedarf und der vorgelagerten Prozesskette ergibt c) Wenn man die Brennwert-Technik einsetzt d) Ja, ist immer so 16 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 16. Welche der folgenden Aussagen ist richtig? a) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist voll rechtsfähig und daher auch insolvenzfähig. b) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist voll rechtsfähig, aber nicht insolvenzfähig. c) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist teilrechtsfähig und daher auch insolvenzfähig. d) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nicht rechtsfähig und daher auch nicht insolvenzfähig. 17 / 25 Kategorie: Technik 17. In welchen Zeitintervallen wird im Allgemeinen eine Sanierung der technische Gebäudeausrüstung notwendig sein, zumindest aber im Focus des Verwalters sein? a) 10 Jahre b) 50 Jahre c) 30 Jahre d) 20 Jahre e) 40 Jahre 18 / 25 Kategorie: Technik 18. Die Sicherstellung von Ver- und Entsorgung eines Gebäudes gehört zu den Aufgaben eines Hausverwalters. Welche der nachfolgenden Tätigkeiten wird nicht den Aufgaben zur Versorgung und Entsorgung zugerechnet? a) Termingerechte Bereitstellung von Sammelbehältern zur Abholung durch das Duale System Deutschland b) Gewährleistung der Genusstauglichkeit des Rohwasser durch das Gesundheitsamt c) Dichtigkeitskontrollen der Trinkwasserleitungen d) Wartung der Abluftsysteme 19 / 25 Kategorie: Recht 19. Wie lange sind die Eichfristen für Kalt- und Warmwasserzähler gemäß der Mess- und Eichverordnung? a) Warmwasser 5 Jahre - Kaltwasser 5 Jahre b) Warmwasser 6 Jahre - Kaltwasser 6 Jahre c) Warmwasser 5 Jahre - Kaltwasser 6 Jahre d) Warmwasser 6 Jahre - Kaltwasser 10 Jahre e) Warmwasser 4 Jahre - Kaltwasser 5 Jahre 20 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 20. Beschluss der Eigentümerversammlung Herr Müller arbeitet in einem Immobilienunternehmen und verwaltet mehrere WEG-Anlagen. Er hat in einer Eigentümerversammlung der WEG Uferweg 1 die Instandsetzung der Außenfassade beschlossen. Diese Maßnahme soll über die Erhaltungsrücklage finanziert und zeitnah in Auftrag gegeben werden. C erhält durch das zuständige Amtsgericht die Anfechtung dieses Beschlusses durch Miteigentümer E. Der E beanstandet, dass der Beschluss nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht und diese Maßnahme viel zu teuer sei. Wie sollte C nun vorgehen? a) Herr Müller muss die Eigentümer unverzüglich über die Beschlussklage informieren. b) Grundsätzlich ist der Beschluss solange, gültig, bis er nicht durch das Gericht für ungültig erklärt wurde. c) Der Beschluss ist durch die Anfechtung nichtig und darf nicht umgesetzt werden. d) Herr Müller sollte eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen und die Eigentümer über die Anfechtung informieren. e) Zur Sicherheit hätte Herr Müller mit der Umsetzung des Beschlusses warten müssen, bis die Anfechtungsfrist verstrichen ist. 21 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 21. Sie selbst haben eine Eigentumswohnung erworben. Welches sind die richtigen Handlungsmaximen? a) Ich kann die Eigentumswohnung selbst nutzen, kann sie aber auch vermieten. b) Der WEG-Verwalter ist auch für die Probleme der Mieter zuständig. c) Ich kann die Wohnung auch von außen mit Farbe anstreichen, wie es mir gefällt. d) Aus der Teilungserklärung ergibt sich, was mir gehört. e) Die Gemeinschaftsordnung gilt für mich als verbindliche „Spielregel“. 22 / 25 Kategorie: Recht 22. Welche der nachfolgenden Aussagen sind richtig? a) Anfragen haben keine rechtliche Bedeutung. b) Weder Angebote noch Anfragen sind rechtlich bindend. c) Angebote haben keine rechtliche Bedeutung. d) Angebote haben eine rechtliche Bedeutung und sind bindend. e) Anfragen haben eine rechtliche Bedeutung und sind bindend. 23 / 25 Kategorie: Recht 23. Welche Aussagen zum Erbbaurecht sind zutreffend? a) Das Erbbaurecht ist nicht vererblich und nicht veräußerbar. b) Das Erbbaurecht ist das Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten. c) Der Erbbaurechtsvermerk wird immer erstrangig eingetragen d) Der Erbbauberechtigte ist rechtlicher Grundstückseigentümer. e) Ein Erbbaurechtsvertrag muss notariell beglaubigt werden. 24 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 24. Zum Sondereigentum des Eigentümers Peter Haupt gehören außer der Wohnung auch noch der Garten und die Terrasse. Der PKW-Stellplatz Abs. 5 ist ein Sondernutzungsrecht. Zum Vergrößern bitte anklicken Wie viel Kosten träft Herr Haupt, wenn nichts vereinbart ist und die gesetzliche Regelung gilt? Prüfen 25 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 25. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? Beachten Sie, dass mehrere Antwortoptionen richtig sind. a) Eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer benötigt nach dem Wohnungseigentumsgesetz eine Bezeichnung. Sie führt die Bezeichnung "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" oder „Wohnungseigentümergemeinschaft" gefolgt von der bestimmten Angabe des gemeinschaftlichen Grundstücks. b) Für die Ausübung aller Rechte bezüglich des Gemeinschafts- und des Sondereigentums ist ausschließlich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zuständig. c) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht nach dem Wohnungseigentumsgesetz durch Anlegung der Wohnungsgrundbücher. d) Wenn aufgrund der Teilung nur der in Wohneigentum aufteilende Eigentümer existiert, kann noch keine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entstehen. Dies gilt auch, wenn ein Wohnungsgrundbuch angelegt ist. Ergebnis ansehen Mit der Absendung abonnieren Sie meinen Newsletter und akzeptieren meine Datenschutzbestimmungen. Es entstehen keine Kosten. Abmeldung jederzeit möglich. 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