0% 12345678910111213141516171819202122232425 Die Ergebnisauswertung erhalten Sie, wenn Sie das Quiz beendet haben. Die Zeit ist leider abgelaufen. Sind Sie schon fit für die IHK-Prüfung zum "Zertifizierten Verwalter"? Testen Sie Ihr Wissen 100% kostenlos. Zufällig zusammengestellt aus einem Pool von über 120 verschiedenen Fragen. © 2022 by Uwe Effenberger Die Anzahl der verbleibenden Versuche ist 5 1 / 25 Kategorie: Recht 1. Welche Maßnahmen gehören zu den privilegierten baulichen Veränderungen? Hinweis: gemeint sind die sogenannten privilegierte Maßnahmen a) Errichtung eines Carports b) Anbringung eines Klimagerätes an der Außenfassade c) Glasfaserausbau d) Maßnahmen zur Erhöhung des Einbruchschutzes e) Energetische Modernisierungen 2 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 2. Wie hoch ist die Abrechnungsspitze und der Abrechnungssaldo? Der Eigentümer Maier hatte gemäß Einzelwirtschaftsplan monatlich 250,00 € Hausgeld zu zahlen. Im Abrechnungsjahr wurden von ihm die Monate März, Mai und August nicht bezahlt. Alle anderen Monate wurden vollständig ausgeglichen. Die Zahlungen waren im jeweiligen Monat fällig. Die Ist-Kosten inkl. Erhaltungsrücklage betrugen im Abrechnungsjahr 4.000,- €. a) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung b) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 250,- Nachzahlung c) Abrechnungsspitze: 1000,- Guthaben; Abrechnungssaldo: 250,- Guthaben d) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 750,- Nachzahlung e) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung 3 / 25 Kategorie: Recht 3. Welche Aussagen zum Grundstückskaufvertrag sind richtig? a) Der Eigentumsübergang erfolgt durch die Auflassung. b) Der Besitzübergang erfolgt immer mit Eintragung des Erwerbers im Grundbuch. c) Der Grundstückskaufvertrag kann notariell beglaubigt werden, wenn beide Vertragsparteien zustimmen. d) Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Grundstückskäufers auf Eigentumsübertragung bis zur endgültigen Eintragung. e) Bei einem Grundstückskaufvertrag ist der Besitzübergang die Übertragung der tatsächlichen Sachherrschaft. 4 / 25 Kategorie: Heizkosten 4. Welche Aussagen zur aktuellen Heizkostenverordnung sind richtig? a) Die Heizkostenverordnung gilt bei zentralen Heizungsanlagen b) Die Heizkostenverordnung gilt auch bei überwiegender Beheizung mit Wärmepumpen c) Die Heizkostenverordnung gilt bei Fernwärme d) Die Heizkostenverordnung gilt auch für Alten- und Pflegeheime e) Die Heizkostenverordnung gilt bei Wohnungen mit Etagenheizungen 5 / 25 Kategorie: Technik 5. Die Sicherstellung von Ver- und Entsorgung eines Gebäudes gehört zu den Aufgaben eines Hausverwalters. Welche der nachfolgenden Tätigkeiten wird nicht den Aufgaben zur Versorgung und Entsorgung zugerechnet? a) Dichtigkeitskontrollen der Trinkwasserleitungen b) Termingerechte Bereitstellung von Sammelbehältern zur Abholung durch das Duale System Deutschland c) Wartung der Abluftsysteme d) Gewährleistung der Genusstauglichkeit des Rohwasser durch das Gesundheitsamt 6 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 6. Die Beschlussanfechtungsklage. Was ist hierzu richtig? a) Die Frist zur Anfechtung beginnt mit der Verkündung b) Die Frist dauert einen Monat c) Die Frist dauert vier Wochen d) Sobald ein Beschluss angefochten ist, darf der Verwalter ihn auch nicht umsetzen e) Die Frist zur Anfechtung beginnt mit der Bekanntgabe der TOPs in der Einladung 7 / 25 Kategorie: Recht 7. Welche Aussagen zum Grundbuchrecht sind richtig? a) Rentenschulden werden in Abt. II eingetragen. b) Löschungsbewilligungen müssen beurkundet sein. c) Die Auflassung kann nur auf Grundlage einer Auflassungsvormerkung erfolgen. d) Grundschuldlöschungen können auch in Form einer löschungsfähigen Quittung erfolgen. e) Eintragungen und Änderungen erfolgen durch Antrag und Bewilligung. 8 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 8. Welches sind die gesetzlich normierten Aufgaben des WEG-Verwalters? a) Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen und für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen b) Den Verwaltungsbeirat zu beraten, damit er seiner Aufgabe der Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber dem Verwalter gerecht werden kann c) Da es seit dem 01.12.2020 nur sehr wenige normierten Aufgaben des Verwalters gibt ist es Sache des Verwalters und der Eigentümergemeinschaft miteinander einen Vertrag auszuhandeln, der alle Pflichten und Leistungen des Verwalters enthält, auch den Umfang seiner Befugnis. d) Sommer- und Winterfeste für die WEG zu organisieren, sofern dies beschlossen wird. e) in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen zu treffen f) Die Eigentümer über die neueste Entwicklung des Wohnungseigentumsgesetzes umfassend zu informieren. g) Die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen h) Eingenommene Gelder zu verwalten i) Alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen j) Am Ende seiner Vertragslaufzeit Angebote anderer Verwalter zur Verwaltung der Eigentümergemeinschaft einzuholen, damit die Gemeinschaft sich ein objektives Bild machen kann, ob sie bei der Verwaltung bleiben oder wechseln will. k) Lasten- und Kostenbeiträge, Tilgungsbeträge und Hypothekenzinsen anzufordern, in Empfang zu nehmen und abzuführen, soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der Wohnungseigentümer handelt. l) Die Wohnungseigentümer unverzüglich darüber zu unterrichten, dass ein Rechtsstreit gemäß § 43 WEG anhängig ist 9 / 25 Kategorie: Technik 9. Welche Anteile in Prozent an der Energieerzeugung sind durch eine thermische Solaranlage für die Warmwasserbereitung ungefähr möglich? a) 50% b) 40% c) 30% d) 60% 10 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 10. Welche Aussagen sind zur Beschlusskompetenz richtig? a) Die Beschlusskompetenz ergibt sich ausschließlich aus dem Gesetz (WEG) b) Beschlüsse, für die keine Beschlusskompetenz vorliegt, sind anfechtbar c) Sofern keine gesetzliche Beschlusskompetenz vorhanden ist kann der Beschluss nur gefasst werden, wenn eine vereinbarte Beschlusskompetenz existiert d) Beschlusskompetenzen sind eine reine Empfehlung, aber nicht zwingend e) Beschlüsse, für die keine Beschlusskompetenz vorliegt, sind nichtig 11 / 25 Kategorie: Heizkosten 11. Welche Kosten gehören gemäß Heizkostenverordnung zwingend in die Heizkostenabrechnung? a) Kaltwasserkosten b) Miete für Warmwasserzähler c) Miete für Kaltwasserzähler d) Verbrauchte Brennstoffe und deren Lieferung e) Allgemeinstrom f) Schornsteinreinigung 12 / 25 Kategorie: Technik 12. Falls Sie bei einer Wohnungsbegehung schwarze Flecken an der Wand feststellen, welche Aussagen sind richtig? a) Falls die schwarzen Flecken an der Wand Schimmel sind, ist das immer ein Zeichen, dass mangelhaft gelüftet wurde b) Schwarze Flecken an der Wand sind eindeutig Schimmel c) Bei schwarze Flecken an der Wand kann es sich um Fogging handeln d) Es kann sich um Schimmel handeln, der baulich bedingt ist e) Nur durch eine Laborprobe kann festgestellt werden, ob es sich um Schimmel handelt 13 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 13. Welche Aussagen treffen auf die Miteigentumsanteile zu? a) Die Höhe der Miteigentumsanteile ist immer von der Größe der Wohnung abhängig b) Wenn sich die Wohnfläche einer Wohnung erhöht, müssen auch zwingend die Miteigentumsanteile erhöht werden c) Ein Eigentümer mit 100 Miteigentumsanteilen hat immer mehr Stimmrecht, als ein Eigentümer mit 50 Miteigentumsanteilen d) Eigentumswohnungen können nur mit dem jeweiligen Miteigentumsanteil verkauft werden e) Für die Festlegung von Miteigentumsanteilen gibt es keine Vorschriften. Sie können beliebig festgelegt werden. 14 / 25 Kategorie: Technik 14. Welche Beschreibung zum Taupunkt ist richtig? Der Taupunkt ist... a) ... eine Angabe, bis zu welcher maximalen Menge Wasserdampf bei einer bestimmten Temperatur von der Luft aufgenommen werden kann. b) ... eine Angabe, bis zu welcher maximalen Menge Wasserdampf von der Luft temperaturunabhängig aufgenommen werden kann. c) ... eine Angabe, bis zu welcher absoluten Menge Wasserdampf bei einer bestimmten Temperatur von der Luft aufgenommen werden kann. d) ... eine Angabe, in welchem Temperaturbereich Eis in den Aggregatzustand Wasser übergeht. 15 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 15. Drei Wohnungseigentümer möchten im großen Freigelände der Gemeinschaft ein Schwimmbad einrichten. Selbstverständlich erklären sie auch, dass sie sämtliche Kosten und Folgekosten übernehmen würden. Die Eigentümergemeinschaft möge lediglich beschließen, dass sie dieses Schwimmbad und die damit verbundenen notwendigen Einrichtungen zum gemeinsamen Sondereigentum der drei Eigentümer erklären. Geht das? a) Das geht, wenn die Mehrheit der Eigentümer dies in der Versammlung per Beschluss genehmigt. Sind mehr als 2/3 aller Stimmen für den Beschluss, sind sogar alle WE verpflichtet, die Maßnahme mit zu bezahlen. b) Vom Prinzip her geht das. Es bedarf aber einer Ergänzung in der Teilungserklärung und damit der Mitwirkung aller Eigentümer, um neues Sondereigentum zu schaffen. c) Nein, das geht so nicht. Die drei Eigentümer können sich die baulichen Maßnahmen gestatten lassen, aber damit wird nicht neues Sondereigentum geschaffen. Das genehmigte Schwimmbad wird auf jeden Fall gemeinschaftliches Eigentum. Allerdings sind nur die drei Eigentümer zur allein nutzungsberechtigt. 16 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 16. Sie übernehmen eine neue WEG zum 01.01. vom Vorverwalter. Wer hat welche Pflichten bezüglich der Jahresabrechnung für das Vorjahr, wenn hierzu nichts vereinbart ist? a) der Vorverwalter muss die Salden übergeben (Rechnungslegung) b) Sie selbst müssen die Jahresabrechnung erstellen (Rechnungsstellung) c) ein Gericht muss entscheiden, wer welche Pflichten hat d) die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss sich um die Jahresabrechnung kümmern e) der Vorverwalter muss die Jahresabrechnung erstellen (Rechnungsstellung) 17 / 25 Kategorie: Recht 17. Das Erbbaurecht – was ist richtig? a) Eigentlich ist es das dasselbe wie ein Dauerwohnrecht bzw. Dauernutzungsrecht. b) Sinn und Zweck ist, das Bauen zu vergünstigen und damit zu ermöglichen. c) Üblicherweise läuft es drei (3) Jahre. d) Wird üblicherweise vergeben von Kommunen, Kirchen und Stiftungen. e) Es wird als Trend vermutet. 18 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 18. Ein Wohnungseigentümer zahlt seine Hausgeld (Vorschüsse) mehrere Monate nicht. Was ist hier richtig? a) Der Beirat muss sich darum kümmern b) Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus dem Einzelwirtschaftsplan c) Kläger ist der Verwalter d) Das Hausgeld einzuklagen ist nicht Sache des Verwalters e) Klägerin ist die „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“ 19 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 19. Wie wird Wohnungseigentum begründet? a) Wohnungseigentum wird immer durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum begründet. b) Wohnungseigentum wird durch einen Beschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer begründet. c) Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder durch Teilung begründet. d) Es kann immer nur Sondereigentum begründet werden und niemals Wohnungseigentum. e) Wohnungseigentum wird immer durch Teilung begründet. 20 / 25 Kategorie: Technik 20. Für den Nachweis von Schimmelpilzbefall gibt es verschiedene Methoden. Schimmelpilze können nachgewiesen werden durch ... a) Geruchstest. b) Spachteltest. c) Luftanalyse. d) Klebeproben. e) Geschmacksproben. f) Hausstaubuntersuchung. 21 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 21. Zum Sondereigentum des Eigentümers Peter Haupt gehören außer der Wohnung auch noch der Garten und die Terrasse. Der PKW-Stellplatz Abs. 5 ist ein Sondernutzungsrecht. Zum Vergrößern bitte anklicken Wie viel Kosten träft Herr Haupt, wenn nichts vereinbart ist und die gesetzliche Regelung gilt? Prüfen 22 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 22. Welche der folgenden Aussagen ist richtig? a) Für Verwaltungsbeiräte ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. b) Verwaltungsbeiräte haften zivilrechtlich für Pflichtverletzungen. Sofern Mitglieder des Verwaltungsbeirats unentgeltlich tätig sind, haben sie jedoch nur Vorsatz zu vertreten. c) Verwaltungsbeiräte haften zivilrechtlich für Pflichtverletzungen. Sofern Mitglieder des Verwaltungsbeirats entgeltlich tätig sind, haben sie Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. d) Verwaltungsbeiräte haften zivilrechtlich grundsätzlich nie. Die Haftung liegt immer bei der „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“. e) Verwaltungsbeiräte haften zivilrechtlich für Pflichtverletzungen. Sofern Mitglieder des Verwaltungsbeirats unentgeltlich tätig sind, haben sie jedoch nur Vorsatz zu vertreten. 23 / 25 Kategorie: Recht 23. Was versteht man unter einer „Freizeichnungsklausel? a) Angaben, durch die eine Unverbindlichkeit oder Einschränkung des Angebotes festgelegt wird. b) Bedingungen, unter denen man vom Vertrag zurücktreten kann. c) Die Erlaubnis kaufmännisch tätig zu werden. d) Die Befreiung von vertraglichen Verpflichtungen. e) Eine Haftungsbeschränkung für verkaufte Produkte. 24 / 25 Kategorie: Sonstiges 24. Welche Pläne gehören komplett zu den Bauvorlagenzeichnungen? a) Lageplan, Bauzeichnungen b) Grundstücksentwässerungszeichnungen, Positionspläne c) Schaltpläne, Rohbauzeichnungen d) Bauzeichnungen, Absteckzeichnungen e) Vorentwurfszeichnungen, Entwurfszeichnungen 25 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 25. Ein Bauträger möchte 4 Häuser errichten mit je 10 Wohnungen auf der rechtlichen Basis von Wohnungseigentum. Um den Verkauf und die Administration einfacher zu gestalten, aber auch um Verträge mit Serviceunternehmen leichter abschließen zu können, will er eine gemeinsame Teilungserklärung für alle 4 Häuser verfassen lassen. Die Häuser stehen in der Königsberger Straße 4 und 6 auf der rechten Straßenseite und die anderen beiden Häuser in der Königsberger Straße 5 und 7. Geht das? a) Ja natürlich geht das. Es ist demjenigen, der Bauten teilt, überlassen, wie er innerhalb des gemeinsamen Wohnungseigentums die Aufteilung vornimmt. b) Nein das geht leider nicht, weil sich ein Wohnungseigentum nicht über mehrere verschiedenen Grundstücke erstrecken kann und durch die dazwischen laufende Straße in jedem Fall die Grundstücke voneinander geteilt werden. Er könnte allenfalls die beiden Häuser 4 und 6 und andererseits die Häuser 5 und 7 in einer gemeinsamen Eigentümergemeinschaft vereinigen. Ergebnis ansehen Mit der Absendung abonnieren Sie meinen Newsletter und akzeptieren meine Datenschutzbestimmungen. Es entstehen keine Kosten. Abmeldung jederzeit möglich. Ihr Ergebnis ist LinkedIn Facebook Twitter 0% Quiz neu starten