0% 12345678910111213141516171819202122232425 Die Ergebnisauswertung erhalten Sie, wenn Sie das Quiz beendet haben. Die Zeit ist leider abgelaufen. Sind Sie schon fit für die IHK-Prüfung zum "Zertifizierten Verwalter"? Testen Sie Ihr Wissen 100% kostenlos. Zufällig zusammengestellt aus einem Pool von über 120 verschiedenen Fragen. © 2022 by Uwe Effenberger Die Anzahl der verbleibenden Versuche ist 5 1 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 1. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? a) Im Falle der Abberufung eines Verwalters endet ein Vertrag mit dem Verwalter spätestens zwölf Monate nach dessen Abberufung. b) Der Verwalter wird grundsätzlich erst durch den Verwaltervertrag zum Vertreter der "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" c) Bei einer gewerblichen Verwaltung ist ein Verwaltervertrag ein Arbeitsvertrag. d) Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden. Für die Abberufung muss kein wichtiger Grund vorliegen. e) Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. 2 / 25 Kategorie: Recht 2. Welche Aussage über mündliche Angebote ist richtig? a) Mündliche Angebote müssen nachträglich schriftlich abgeschlossen werden. b) Mündliche Angebote sind immer verpflichtend c) Mündliche Angebote sind verpflichtend d) Mündliche Angebote sind nicht verpflichtend e) Mündliche Angebote gelten nur für die Dauer des Gespräches 3 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 3. Welches sind die gesetzlich normierten Aufgaben des WEG-Verwalters? a) Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen und für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen b) Lasten- und Kostenbeiträge, Tilgungsbeträge und Hypothekenzinsen anzufordern, in Empfang zu nehmen und abzuführen, soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der Wohnungseigentümer handelt. c) Eingenommene Gelder zu verwalten d) Die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen e) Am Ende seiner Vertragslaufzeit Angebote anderer Verwalter zur Verwaltung der Eigentümergemeinschaft einzuholen, damit die Gemeinschaft sich ein objektives Bild machen kann, ob sie bei der Verwaltung bleiben oder wechseln will. f) Alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen g) Den Verwaltungsbeirat zu beraten, damit er seiner Aufgabe der Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber dem Verwalter gerecht werden kann h) Die Wohnungseigentümer unverzüglich darüber zu unterrichten, dass ein Rechtsstreit gemäß § 43 WEG anhängig ist i) Die Eigentümer über die neueste Entwicklung des Wohnungseigentumsgesetzes umfassend zu informieren. j) Da es seit dem 01.12.2020 nur sehr wenige normierten Aufgaben des Verwalters gibt ist es Sache des Verwalters und der Eigentümergemeinschaft miteinander einen Vertrag auszuhandeln, der alle Pflichten und Leistungen des Verwalters enthält, auch den Umfang seiner Befugnis. k) Sommer- und Winterfeste für die WEG zu organisieren, sofern dies beschlossen wird. l) in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen zu treffen 4 / 25 Kategorie: Technik 4. Mit der Instandhaltung von Gebäuden werden verschiedene Ziele verfolgt. Welche der nachfolgend genannten gehören dazu? a) Erhöhung der Sicherheit für die Nutzer b) Regelmäßige Kostenkontrolle zur wirtschaftlichen Verwaltung des Gebäudes c) Reduzierung von Störfällen bei der Gebäudenutzbarkeit d) Erhöhung der Lebensdauer von Gebäuden und deren Anlagen e) Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Gebäudenutzbarkeit 5 / 25 Kategorie: Technik 5. Risse in der Fassade müssen nicht immer sofort saniert werden. Bis zu wieviel Millimeter Rissstärke kann bis zur nächsten Fassadensanierung gewartet werden? a) 0,5 mm b) 0,4 mm c) 0,2 mm d) 0,1 mm e) 0,3 mm 6 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 6. Welche Aussagen zum Verwaltungsbeirat sind richtig? a) Der Dauer der Amtszeit darf max. fünf Jahre betragen b) Der Verwaltungsbeirat kann durch Beschluss mit sechs Monaten Vorlaufzeit abberufen werden c) Der Verwaltungsbeirat kann durch Beschluss unverzüglich abberufen werden d) Ein Verwaltungsbeirat muss nach dem Wohnungseigentumsgesetz aus drei Mitgliedern bestehen e) Die Bestellung eines Verwalungsbeirates ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht zwingend 7 / 25 Kategorie: Sonstiges 7. Welche Pläne gehören komplett zu den Bauvorlagenzeichnungen? a) Schaltpläne, Rohbauzeichnungen b) Bauzeichnungen, Absteckzeichnungen c) Vorentwurfszeichnungen, Entwurfszeichnungen d) Grundstücksentwässerungszeichnungen, Positionspläne e) Lageplan, Bauzeichnungen 8 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 8. Beschluss der Eigentümerversammlung Herr Müller arbeitet in einem Immobilienunternehmen und verwaltet mehrere WEG-Anlagen. Er hat in einer Eigentümerversammlung der WEG Uferweg 1 die Instandsetzung der Außenfassade beschlossen. Diese Maßnahme soll über die Erhaltungsrücklage finanziert und zeitnah in Auftrag gegeben werden. C erhält durch das zuständige Amtsgericht die Anfechtung dieses Beschlusses durch Miteigentümer E. Der E beanstandet, dass der Beschluss nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht und diese Maßnahme viel zu teuer sei. Wie sollte C nun vorgehen? a) Der Beschluss ist durch die Anfechtung nichtig und darf nicht umgesetzt werden. b) Herr Müller muss die Eigentümer unverzüglich über die Beschlussklage informieren. c) Herr Müller sollte eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen und die Eigentümer über die Anfechtung informieren. d) Zur Sicherheit hätte Herr Müller mit der Umsetzung des Beschlusses warten müssen, bis die Anfechtungsfrist verstrichen ist. e) Grundsätzlich ist der Beschluss solange, gültig, bis er nicht durch das Gericht für ungültig erklärt wurde. 9 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 9. Die neue Jahresabrechnung wurde erstellt. Was ist zu beachten? a) Der Abrechnungszeitraum kann ohne Vereinbarung kein Rumpfjahr sein b) Der Abrechnungssaldo muss durch Beschluss genehmigt werden c) Die Gesamtabrechnung sowie die Einzelabrechnungen müssen durch Beschluss in genehmigt werden d) Die Abrechnungsspitze (Nachschüsse od. Anpassung der Vorschüsse) muss durch Beschluss genehmigt werden e) Nur noch die Einzelabrechnungen müssen durch Beschluss in genehmigt werden 10 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 10. Gibt es Höchstbeträge, bei denen der Verwalter vor Transaktion des Geldes die Eigentümer fragen muss, ob sie damit einverstanden sind? a) Bei jedem wiederkehrenden Betrag, beispielsweise der Vollwartung eines Aufzuges, muss der Verwalter jedes Jahr erneut fragen, ob er die Zahlung bewirken darf. b) Ab einem Betrag von 10.000 € muss der Verwalter auf jeden Fall fragen, auch dann, wenn der Beschluss als solcher schon feststeht. c) Nein, die gibt es nicht. Wenn der Verwalter den Auftrag hat, eine bestimmte Maßnahme durchzuführen, die Maßnahme so beschlossen wurde, dass auch die Beträge feststehen, die ausgegeben werden sollen, braucht der Verwalter keine weitere Erlaubnis von der Eigentümergemeinschaft einzuholen, um die Ausgabe zu tätigen 11 / 25 Kategorie: Heizkosten 11. Welche Aussagen zur aktuellen Heizkostenverordnung sind richtig? a) Die Heizkostenverordnung gilt bei zentralen Heizungsanlagen b) Die Heizkostenverordnung gilt bei Fernwärme c) Die Heizkostenverordnung gilt auch bei überwiegender Beheizung mit Wärmepumpen d) Die Heizkostenverordnung gilt auch für Alten- und Pflegeheime e) Die Heizkostenverordnung gilt bei Wohnungen mit Etagenheizungen 12 / 25 Kategorie: Recht 12. Welche der nachfolgenden Inhalte sind für einen schriftlichen Kaufvertrag gesetzlich vorgeschrieben? a) Alter und Nationalität der Vertragspartner b) Angaben zum Datenschutz c) Preisnachlässe d) Erfüllungsort e) Zahlungsbedingungen 13 / 25 Kategorie: Recht 13. Welche Maßnahmen gehören zu den privilegierten baulichen Veränderungen? Hinweis: gemeint sind die sogenannten privilegierte Maßnahmen a) Errichtung eines Carports b) Anbringung eines Klimagerätes an der Außenfassade c) Maßnahmen zur Erhöhung des Einbruchschutzes d) Glasfaserausbau e) Energetische Modernisierungen 14 / 25 Kategorie: Recht 14. Welche Aussagen zu Rechtsgeschäften sind richtig? a) Preisabzüge können jederzeit vorgenommen werden. b) Pflichten und Rechte müssen vor Vertragsabschluss vereinbart werden. c) Bei den Vertragspartnern besteht ein gegenseitiges Schuldverhältnis. d) Preisabzüge gelten nur nach vorheriger vertraglicher Vereinbarung. e) Bei den Vertragspartnern besteht ein einseitiges Schuldverhältnis. 15 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 15. Welche der folgenden Aussagen ist richtig? a) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist teilrechtsfähig und daher auch insolvenzfähig. b) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist voll rechtsfähig und daher auch insolvenzfähig. c) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nicht rechtsfähig und daher auch nicht insolvenzfähig. d) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist voll rechtsfähig, aber nicht insolvenzfähig. 16 / 25 Kategorie: Heizkosten 16. Welche Kosten gehören gemäß Heizkostenverordnung zwingend in die Heizkostenabrechnung? a) Reparatur der Heizung b) Wartung der Heizungsanlage c) Betriebsstrom Heizung d) Kosten der Brennstofflieferung e) Kosten der Kaltwasserzähler 17 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 17. Sie sind Verwalter:in einer Wohnungseigentumsanlage mit 100 Wohnungen. Heute erhalten Sie von 26 Wohnungseigentümern eine schriftliche Aufforderung, eine weitere Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen, um über zukünftige Veränderungen der Kostenverteilung zu beschließen. Müssen Sie die Versammlung einberufen? a) Nein, mindestens 66,67% der Eigentümer müssen das wollen b) Nein, mindestens 33,00% der Eigentümer müssen das wollen c) Nein, mindestens 75,00% der Eigentümer müssen das wollen d) Nein, mindestens 50,00% der Eigentümer müssen das wollen e) Ja, ich muss einberufen 18 / 25 Kategorie: Technik 18. Welche grundlegenden Hauptformen des Brandschutzes werden unterschieden? a) Organisierter Brandschutz b) Vorbeugender Brandschutz c) Abwehrender Brandschutz d) Personeller Brandschutz 19 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 19. Welche Aussagen zu Wohnungseigentum sind richtig? a) Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört b) Wohnungseigentum ist das Teileigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört c) Sondereigentum setzt sich aus Wohnungseigentum und Teileigentum zusammen d) Teileigentum ist nur eine andere Bezeichnung für Wohnungseigentum e) Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Teileigentum, zu dem es gehört 20 / 25 Kategorie: Technik 20. Auf einem Energieausweis ist der Primärenergiebedarf und der Endenergiebedarf angegeben. Kann der Primärenergiebedarf (also mit vorgelagerter Prozesskette) im Wert geringer sein als der Endenergiebedarf? Welche Aussage ist richtig? a) Ja, ist immer so b) Wenn man die Brennwert-Technik einsetzt c) Nein, weil sich der Primärenergiebedarf aus dem Endenergiebedarf und der vorgelagerten Prozesskette ergibt d) Ja, wenn die entsprechende regenerative Energie eingesetzt wird 21 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 21. Zum Sondereigentum des Eigentümers Peter Haupt gehören außer der Wohnung auch noch der Garten und die Terrasse. Der PKW-Stellplatz Abs. 5 ist ein Sondernutzungsrecht. Zum Vergrößern bitte anklicken Wie viel Kosten träft Herr Haupt, wenn nichts vereinbart ist und die gesetzliche Regelung gilt? Prüfen 22 / 25 Kategorie: Recht 22. Welche Aussagen zum Grundstückskaufvertrag sind richtig? a) Bei einem Grundstückskaufvertrag ist der Besitzübergang die Übertragung der tatsächlichen Sachherrschaft. b) Der Eigentumsübergang erfolgt durch die Auflassung. c) Der Grundstückskaufvertrag kann notariell beglaubigt werden, wenn beide Vertragsparteien zustimmen. d) Der Besitzübergang erfolgt immer mit Eintragung des Erwerbers im Grundbuch. e) Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Grundstückskäufers auf Eigentumsübertragung bis zur endgültigen Eintragung. 23 / 25 Kategorie: Technik 23. Die Sicherstellung von Ver- und Entsorgung eines Gebäudes gehört zu den Aufgaben eines Hausverwalters. Welche der nachfolgenden Tätigkeiten wird nicht den Aufgaben zur Versorgung und Entsorgung zugerechnet? a) Dichtigkeitskontrollen der Trinkwasserleitungen b) Wartung der Abluftsysteme c) Termingerechte Bereitstellung von Sammelbehältern zur Abholung durch das Duale System Deutschland d) Gewährleistung der Genusstauglichkeit des Rohwasser durch das Gesundheitsamt 24 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 24. Wie hoch ist die Abrechnungsspitze und der Abrechnungssaldo? Der Eigentümer Maier hatte gemäß Einzelwirtschaftsplan monatlich 250,00 € Hausgeld zu zahlen. Im Abrechnungsjahr wurden von ihm die Monate März, Mai und August nicht bezahlt. Alle anderen Monate wurden vollständig ausgeglichen. Die Zahlungen waren im jeweiligen Monat fällig. Die Ist-Kosten inkl. Erhaltungsrücklage betrugen im Abrechnungsjahr 4.000,- €. a) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung b) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 750,- Nachzahlung c) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung d) Abrechnungsspitze: 1000,- Guthaben; Abrechnungssaldo: 250,- Guthaben e) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 250,- Nachzahlung 25 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 25. Ein Wohnungseigentümer zahlt seine Hausgeld (Vorschüsse) mehrere Monate nicht. Was ist hier richtig? a) Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus dem Einzelwirtschaftsplan b) Der Beirat muss sich darum kümmern c) Das Hausgeld einzuklagen ist nicht Sache des Verwalters d) Kläger ist der Verwalter e) Klägerin ist die „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“ Ergebnis ansehen Mit der Absendung abonnieren Sie meinen Newsletter und akzeptieren meine Datenschutzbestimmungen. Es entstehen keine Kosten. Abmeldung jederzeit möglich. Ihr Ergebnis ist LinkedIn Facebook Twitter 0% Quiz neu starten