0% 12345678910111213141516171819202122232425 Die Ergebnisauswertung erhalten Sie, wenn Sie das Quiz beendet haben. Die Zeit ist leider abgelaufen. Sind Sie schon fit für die IHK-Prüfung zum "Zertifizierten Verwalter"? Testen Sie Ihr Wissen 100% kostenlos. Zufällig zusammengestellt aus einem Pool von über 120 verschiedenen Fragen. © 2022 by Uwe Effenberger Die Anzahl der verbleibenden Versuche ist 5 1 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 1. Welche der nachfolgend aufgeführten Themen können aufgrund der fehlenden Beschlusskompetenz nicht beschlossen, aber vereinbart werden? a) Eigentümer sollen dauerhaft Reparaturkosten für Außenfenster übernehmen, die ihnen räumlich zugeordnet sind b) Alle Erwerber sollen bereits ab Eintragung einer Auflassungsvormerkung ein Stimmrecht haben c) Heiz- und Warmwasserkosten sollen zu 100% nach Verbrauch verteilt werden d) Der Verwaltungsbeirat soll den Wirtschaftsplan aufstellen und nicht der Verwalter e) Änderung des Stimmrechtsprinzips von Kopf- in Werteprinzip f) Rücklagenenthnahmen sollen zwecks Liquiditätssicherung zeitlich und der Höhe nach befristet möglich sein g) Ladefrist zur Versammlung soll auf eine Woche reduziert werden h) Änderung der laut Gemeinschaftsordnung geltenden Kostenverteilung i) Enthaltungen sollen als Nein-Stimmen gewertet werden j) Veräußerungsbeschränkung soll aufgehoben werden k) Versammlungen sollen als reine Online-Verstammlungen stattfinden können l) Bestellung des Verwaltungbeirats 2 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 2. Ein Wohnungseigentümer zahlt seine Hausgeld (Vorschüsse) mehrere Monate nicht. Was ist hier richtig? a) Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus dem Einzelwirtschaftsplan b) Kläger ist der Verwalter c) Das Hausgeld einzuklagen ist nicht Sache des Verwalters d) Der Beirat muss sich darum kümmern e) Klägerin ist die „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“ 3 / 25 Kategorie: Recht 3. Das Erbbaurecht – was ist richtig? a) Es wird als Trend vermutet. b) Wird üblicherweise vergeben von Kommunen, Kirchen und Stiftungen. c) Üblicherweise läuft es drei (3) Jahre. d) Eigentlich ist es das dasselbe wie ein Dauerwohnrecht bzw. Dauernutzungsrecht. e) Sinn und Zweck ist, das Bauen zu vergünstigen und damit zu ermöglichen. 4 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 4. Welche der folgenden Aussagen ist richtig? a) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist teilrechtsfähig und daher auch insolvenzfähig. b) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist voll rechtsfähig, aber nicht insolvenzfähig. c) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist voll rechtsfähig und daher auch insolvenzfähig. d) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nicht rechtsfähig und daher auch nicht insolvenzfähig. 5 / 25 Kategorie: Technik 5. Die Bauproduktenverordnung enthält die Grundanforderungen an Bauwerke. Welche der nachstehenden Anforderungen gehört dazu? a) Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz b) Schallschutz c) Brandschutz d) Energieeinsparung und Wärmeschutz e) Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung f) Mechanische Festigkeit und StandsicheUrwheeiEt 6 / 25 Kategorie: Technik 6. Der Putz an 15% der Fassade ist abgeplatzt. Es sind schon Feuchteschäden in einigen Wohnungen sichtbar. Der Verwalter wird von den Eigentümern beauftragt hier eine Lösung zu finden. Welche der nachstehenden Aussagen ist falsch? a) Der Außenputz muss generell komplett entfernt werden und anschließend muss die Fassade gemäß GEG gedämmt werden. b) Die Eigentümer sind verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen, das GEG einzuhalten. c) Letztendlich entscheiden nur die Eigentümer über den Umfang der Maßnahmen, weil es hierzu keine konkreten Vorschriften gibt. d) Der Verwalter hat Unterlagen, dass das Gebäude 1985 (2. Wärmeschutzverordnung) gebaut wurde und überlässt jetzt den Eigentümern, ob nur der Putz ausgebessert oder die Fassade gedämmt werden soll. 7 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 7. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? Beachten Sie, dass mehrere Antwortoptionen richtig sind. a) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht nach dem Wohnungseigentumsgesetz durch Anlegung der Wohnungsgrundbücher. b) Für die Ausübung aller Rechte bezüglich des Gemeinschafts- und des Sondereigentums ist ausschließlich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zuständig. c) Wenn aufgrund der Teilung nur der in Wohneigentum aufteilende Eigentümer existiert, kann noch keine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entstehen. Dies gilt auch, wenn ein Wohnungsgrundbuch angelegt ist. d) Eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer benötigt nach dem Wohnungseigentumsgesetz eine Bezeichnung. Sie führt die Bezeichnung "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" oder „Wohnungseigentümergemeinschaft" gefolgt von der bestimmten Angabe des gemeinschaftlichen Grundstücks. 8 / 25 Kategorie: Sonstiges 8. Welche Aussage zur Verkehrssicherungspflicht ist richtig? a) Im Mietwohnungsbau obliegt die Verkehrssicherungspflicht immer dem Vermieter und den Mietern. b) Auch bei unbefugtem Eintritt in einen Gefahrenbereich besteht eine Schadensersatzpflicht. c) In Wohnungseigentumsanlagen ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich; eine Delegation an Dritte ist nicht zulässig. d) Eine Schadensersatzpflicht setzt laut BGB eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der Verkehrssicherungspflicht voraus. e) In Wohnungseigentumsanlagen besteht die Verkehrssicherungspflicht ausschließlich gegenüber den Miteigentümern und Mietern. 9 / 25 Kategorie: Recht 9. Was können Gründe für eine Insolvenz sein? a) Schwierige Kunden b) Fehlende Rücklagen für unvorhergesehene Ereignisse c) Die Annahme zu vieler Aufträge d) Managementfehler in der Vergangenheit e) Schlechte Eigenkapitalausstattung 10 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 10. Die Beschlussanfechtungsklage. Was ist hierzu richtig? a) Die Frist zur Anfechtung beginnt mit der Bekanntgabe der TOPs in der Einladung b) Die Frist dauert vier Wochen c) Sobald ein Beschluss angefochten ist, darf der Verwalter ihn auch nicht umsetzen d) Die Frist zur Anfechtung beginnt mit der Verkündung e) Die Frist dauert einen Monat 11 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 11. In welchen Fällen sind Sie als WEG-Verwalter:in zuständig? a) Ein Mieter teilt mit, dass das Wasser in der Toilette durchläuft. b) Ein Mieter beschwert sich wegen der seiner Meinung nach zu hohen Betriebskosten und fordert die Verwaltung auf, energetische Modernisierungsmaßnahmen zu Kostensenkung einzuleiten. c) Eine Eigentümerin gibt durch, dass ihr Fahrrad von Hof der Wohnanlage entwendet wurde. d) Ein Mieter beschwert sich über einen anderen Mieter, der ihm zu laut ist. e) Ein Mieter meldet, dass das warme Wasser seit zwei Stunden nicht mehr funktioniert. 12 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 12. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? a) Der Verwalter wird grundsätzlich erst durch den Verwaltervertrag zum Vertreter der "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" b) Bei einer gewerblichen Verwaltung ist ein Verwaltervertrag ein Arbeitsvertrag. c) Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. d) Im Falle der Abberufung eines Verwalters endet ein Vertrag mit dem Verwalter spätestens zwölf Monate nach dessen Abberufung. e) Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden. Für die Abberufung muss kein wichtiger Grund vorliegen. 13 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 13. Zum Sondereigentum des Eigentümers Peter Haupt gehören außer der Wohnung auch noch der Garten und die Terrasse. Der PKW-Stellplatz Abs. 5 ist ein Sondernutzungsrecht. Zum Vergrößern bitte anklicken Wie viel Kosten träft Herr Haupt, wenn nichts vereinbart ist und die gesetzliche Regelung gilt? Prüfen 14 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 14. Welche Aussagen zum Verwaltungsbeirat sind richtig? a) Der Verwaltungsbeirat kann durch Beschluss unverzüglich abberufen werden b) Die Bestellung eines Verwalungsbeirates ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht zwingend c) Der Dauer der Amtszeit darf max. fünf Jahre betragen d) Ein Verwaltungsbeirat muss nach dem Wohnungseigentumsgesetz aus drei Mitgliedern bestehen e) Der Verwaltungsbeirat kann durch Beschluss mit sechs Monaten Vorlaufzeit abberufen werden 15 / 25 Kategorie: Heizkosten 15. Welche Kosten gehören gemäß Heizkostenverordnung zwingend in die Heizkostenabrechnung? a) Kosten der Kaltwasserzähler b) Reparatur der Heizung c) Kosten der Brennstofflieferung d) Wartung der Heizungsanlage e) Betriebsstrom Heizung 16 / 25 Kategorie: Technik 16. Risse in der Fassade müssen nicht immer sofort saniert werden. Bis zu wieviel Millimeter Rissstärke kann bis zur nächsten Fassadensanierung gewartet werden? a) 0,2 mm b) 0,3 mm c) 0,5 mm d) 0,1 mm e) 0,4 mm 17 / 25 Kategorie: Recht 17. Was versteht man unter einer „Freizeichnungsklausel? a) Die Befreiung von vertraglichen Verpflichtungen. b) Angaben, durch die eine Unverbindlichkeit oder Einschränkung des Angebotes festgelegt wird. c) Eine Haftungsbeschränkung für verkaufte Produkte. d) Bedingungen, unter denen man vom Vertrag zurücktreten kann. e) Die Erlaubnis kaufmännisch tätig zu werden. 18 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 18. Wie hoch ist die Abrechnungsspitze und der Abrechnungssaldo? Der Eigentümer Maier hatte gemäß Einzelwirtschaftsplan monatlich 250,00 € Hausgeld zu zahlen. Im Abrechnungsjahr wurden von ihm die Monate März, Mai und August nicht bezahlt. Alle anderen Monate wurden vollständig ausgeglichen. Die Zahlungen waren im jeweiligen Monat fällig. Die Ist-Kosten inkl. Erhaltungsrücklage betrugen im Abrechnungsjahr 4.000,- €. a) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 750,- Nachzahlung b) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 250,- Nachzahlung c) Abrechnungsspitze: 1000,- Guthaben; Abrechnungssaldo: 250,- Guthaben d) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung e) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung 19 / 25 Kategorie: Heizkosten 19. Welche Kosten gehören gemäß Heizkostenverordnung zwingend in die Heizkostenabrechnung? a) Schornsteinreinigung b) Verbrauchte Brennstoffe und deren Lieferung c) Miete für Warmwasserzähler d) Allgemeinstrom e) Miete für Kaltwasserzähler f) Kaltwasserkosten 20 / 25 Kategorie: Technik 20. Auf einem Energieausweis ist der Primärenergiebedarf und der Endenergiebedarf angegeben. Kann der Primärenergiebedarf (also mit vorgelagerter Prozesskette) im Wert geringer sein als der Endenergiebedarf? Welche Aussage ist richtig? a) Nein, weil sich der Primärenergiebedarf aus dem Endenergiebedarf und der vorgelagerten Prozesskette ergibt b) Ja, wenn die entsprechende regenerative Energie eingesetzt wird c) Wenn man die Brennwert-Technik einsetzt d) Ja, ist immer so 21 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 21. Wer ist bei einem Neubau verpflichtet, das Gemeinschaftseigentum abzunehmen? a) Ein Fachanwalt für Baurecht b) Der Verwalter c) Ein Gutachter d) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer e) Die Erwerber (Eigentümer) 22 / 25 Kategorie: Technik 22. Die Sicherstellung von Ver- und Entsorgung eines Gebäudes gehört zu den Aufgaben eines Hausverwalters. Welche der nachfolgenden Tätigkeiten wird nicht den Aufgaben zur Versorgung und Entsorgung zugerechnet? a) Dichtigkeitskontrollen der Trinkwasserleitungen b) Gewährleistung der Genusstauglichkeit des Rohwasser durch das Gesundheitsamt c) Termingerechte Bereitstellung von Sammelbehältern zur Abholung durch das Duale System Deutschland d) Wartung der Abluftsysteme 23 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 23. Sie selbst haben eine Eigentumswohnung erworben. Welches sind die richtigen Handlungsmaximen? a) Die Gemeinschaftsordnung gilt für mich als verbindliche „Spielregel“. b) Ich kann die Eigentumswohnung selbst nutzen, kann sie aber auch vermieten. c) Aus der Teilungserklärung ergibt sich, was mir gehört. d) Ich kann die Wohnung auch von außen mit Farbe anstreichen, wie es mir gefällt. e) Der WEG-Verwalter ist auch für die Probleme der Mieter zuständig. 24 / 25 Kategorie: Recht 24. Welche der nachfolgenden Sätze sind Freizeichnungsklauseln? a) „keine Haftungsübernahme“ b) „Verkauf nur an Männer“ c) „Nur solange Vorrat reicht“ d) „Angebot frei bleibend“ e) „Absender freibleibend“ 25 / 25 Kategorie: Recht 25. Welche der nachfolgenden Inhalte sind für einen schriftlichen Kaufvertrag gesetzlich vorgeschrieben? a) Angaben zum Datenschutz b) Alter und Nationalität der Vertragspartner c) Erfüllungsort d) Zahlungsbedingungen e) Preisnachlässe Ergebnis ansehen Mit der Absendung abonnieren Sie meinen Newsletter und akzeptieren meine Datenschutzbestimmungen. Es entstehen keine Kosten. Abmeldung jederzeit möglich. Ihr Ergebnis ist LinkedIn Facebook Twitter 0% Quiz neu starten