0% 12345678910111213141516171819202122232425 Die Ergebnisauswertung erhalten Sie, wenn Sie das Quiz beendet haben. Die Zeit ist leider abgelaufen. Sind Sie schon fit für die IHK-Prüfung zum "Zertifizierten Verwalter"? Testen Sie Ihr Wissen 100% kostenlos. Zufällig zusammengestellt aus einem Pool von über 120 verschiedenen Fragen. © 2022 by Uwe Effenberger Die Anzahl der verbleibenden Versuche ist 5 1 / 25 Kategorie: Heizkosten 1. Im Dezember 2021 wurde die Heizkostenverordnung novelliert. Was hat sich dabei geändert? a) Die Heizkostenverordnung ist seitdem auch bei selbstbewohnten Zweifamilienhäusern anzuwenden b) Wenn fernablesbare Zähler verwendet werden, sind den Nutzern monatliche Verbrauchsinformationen zu übermitteln c) Heizkostenabrechnungen können jetzt vereinbart werden, müssen aber nicht d) Es können jetzt bis zu 80% der Heiz- und Warmwasserkosten nach Verbrauch verteilt werden e) Die Heizkostenverordnung ist seitdem nur noch eine Empfehlung 2 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 2. Zum Sondereigentum des Eigentümers Peter Haupt gehören außer der Wohnung auch noch der Garten und die Terrasse. Der PKW-Stellplatz Abs. 5 ist ein Sondernutzungsrecht. Zum Vergrößern bitte anklicken Wie viel Kosten träft Herr Haupt, wenn nichts vereinbart ist und die gesetzliche Regelung gilt? Prüfen 3 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 3. Welche der nachfolgend aufgeführten Themen können aufgrund der fehlenden Beschlusskompetenz nicht beschlossen, aber vereinbart werden? a) Heiz- und Warmwasserkosten sollen zu 100% nach Verbrauch verteilt werden b) Alle Erwerber sollen bereits ab Eintragung einer Auflassungsvormerkung ein Stimmrecht haben c) Enthaltungen sollen als Nein-Stimmen gewertet werden d) Ladefrist zur Versammlung soll auf eine Woche reduziert werden e) Versammlungen sollen als reine Online-Verstammlungen stattfinden können f) Rücklagenenthnahmen sollen zwecks Liquiditätssicherung zeitlich und der Höhe nach befristet möglich sein g) Änderung des Stimmrechtsprinzips von Kopf- in Werteprinzip h) Der Verwaltungsbeirat soll den Wirtschaftsplan aufstellen und nicht der Verwalter i) Veräußerungsbeschränkung soll aufgehoben werden j) Eigentümer sollen dauerhaft Reparaturkosten für Außenfenster übernehmen, die ihnen räumlich zugeordnet sind k) Bestellung des Verwaltungbeirats l) Änderung der laut Gemeinschaftsordnung geltenden Kostenverteilung 4 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 4. Wie wird Wohnungseigentum begründet? a) Wohnungseigentum wird durch einen Beschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer begründet. b) Wohnungseigentum wird immer durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum begründet. c) Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder durch Teilung begründet. d) Wohnungseigentum wird immer durch Teilung begründet. e) Es kann immer nur Sondereigentum begründet werden und niemals Wohnungseigentum. 5 / 25 Kategorie: Recht 5. Welche Aussagen zum Erbbaurecht sind zutreffend? a) Das Erbbaurecht ist nicht vererblich und nicht veräußerbar. b) Der Erbbauberechtigte ist rechtlicher Grundstückseigentümer. c) Ein Erbbaurechtsvertrag muss notariell beglaubigt werden. d) Das Erbbaurecht ist das Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten. e) Der Erbbaurechtsvermerk wird immer erstrangig eingetragen 6 / 25 Kategorie: Heizkosten 6. Welche Kosten gehören gemäß Heizkostenverordnung zwingend in die Heizkostenabrechnung? a) Reparatur der Heizung b) Betriebsstrom Heizung c) Wartung der Heizungsanlage d) Kosten der Brennstofflieferung e) Kosten der Kaltwasserzähler 7 / 25 Kategorie: Technik 7. Mit der Instandhaltung von Gebäuden werden verschiedene Ziele verfolgt. Welche der nachfolgend genannten gehören dazu? a) Reduzierung von Störfällen bei der Gebäudenutzbarkeit b) Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Gebäudenutzbarkeit c) Erhöhung der Sicherheit für die Nutzer d) Regelmäßige Kostenkontrolle zur wirtschaftlichen Verwaltung des Gebäudes e) Erhöhung der Lebensdauer von Gebäuden und deren Anlagen 8 / 25 Kategorie: Sonstiges 8. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? a) Eine Flur besteht aus mehreren Gemarkungen. b) Ein Flurstück kann aus mehreren Grundstücken bestehen. c) Das Flurstück ist die kleinste vermessungstechnische Einheit. d) Ein Grundstück besteht immer aus einem Flurstück. e) Ein Grundstück ist rechtlich eine Eintragung im Grundbuch unter einer Nummer. 9 / 25 Kategorie: Recht 9. Die Abbildung weist zwei Fehler auf. Welche sind das? Zum Vergrößern bitte anklicken a) Die Begriffe „Bestellung“ und Angebot“ wurden vertauscht. b) Die Begriffe „Annahme“ und „Antrag“ wurden vertauscht 10 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 10. Die Gemeinschaft möchte einige bestehenden Regelungen ändern und einige neue Regelungen in Kraft setzen. Was ist hierbei zu beachten? a) Wenn in der Gemeinschaftsordnung bereits Regelungen zur Kostenverteilung enthalten sind, kann die Gemeinschaft diese nur durch eine Änderung der Gemeinschaftsordnung ändern b) Auch wenn in der Gemeinschaftsordnung bereits Regelungen zur Kostenverteilung enthalten sind, kann die Gemeinschaft diese durch Beschluss wieder ändern c) Angelegenheiten, für die keine Beschlusskompetenz besteht, können auf Basis einer Öffnungsklausel beschlossen werden, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist d) Beschlüsse sind immer gültig, wenn sie innerhalb der Anfechtungsfrist nicht angefochten wurden e) Die Gemeinschaft kann keine vom Wohnungseigentumsgesetz abweichenden Vereinbarungen treffen 11 / 25 Kategorie: Technik 11. Welche Anteile in Prozent an der Energieerzeugung sind durch eine thermische Solaranlage für die Warmwasserbereitung ungefähr möglich? a) 40% b) 60% c) 30% d) 50% 12 / 25 Kategorie: Recht 12. Welche Aussagen zu Rechtsgeschäften sind richtig? a) Bei den Vertragspartnern besteht ein einseitiges Schuldverhältnis. b) Preisabzüge können jederzeit vorgenommen werden. c) Pflichten und Rechte müssen vor Vertragsabschluss vereinbart werden. d) Bei den Vertragspartnern besteht ein gegenseitiges Schuldverhältnis. e) Preisabzüge gelten nur nach vorheriger vertraglicher Vereinbarung. 13 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 13. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? a) Im Falle der Abberufung eines Verwalters endet ein Vertrag mit dem Verwalter spätestens zwölf Monate nach dessen Abberufung. b) Bei einer gewerblichen Verwaltung ist ein Verwaltervertrag ein Arbeitsvertrag. c) Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. d) Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden. Für die Abberufung muss kein wichtiger Grund vorliegen. e) Der Verwalter wird grundsätzlich erst durch den Verwaltervertrag zum Vertreter der "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" 14 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 14. Welche Aussagen zu Öffnungsklauseln sind richtig? a) Öffnungsklauseln können jederzeit beschlossen werden b) Mit einer Öffnungsklausel, kann die Gemeinschaft regeln, was sie will c) Wenn eine Öffnungsklausel vorhanden ist, werden keine Beschlüsse mehr benötigt d) Öffnungsklauseln müssen dinglich vereinbart werden (z.B. Gemeinschaftsordnung) e) Vereinbarungen sowie Beschlüsse, die aufgrund einer Öffnungsklausel gefasst wurden, sind ins Grundbuch einzutragen 15 / 25 Kategorie: Technik 15. Welche Beschreibung zum Taupunkt ist richtig? Der Taupunkt ist... a) ... eine Angabe, bis zu welcher absoluten Menge Wasserdampf bei einer bestimmten Temperatur von der Luft aufgenommen werden kann. b) ... eine Angabe, bis zu welcher maximalen Menge Wasserdampf bei einer bestimmten Temperatur von der Luft aufgenommen werden kann. c) ... eine Angabe, bis zu welcher maximalen Menge Wasserdampf von der Luft temperaturunabhängig aufgenommen werden kann. d) ... eine Angabe, in welchem Temperaturbereich Eis in den Aggregatzustand Wasser übergeht. 16 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 16. Was trifft auf die gesetzliche Regelung „Pflichten Dritter“ zu? a) Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen, können dem Dritten auch per E-Mail angekündigt werden, sofern diese spätestens drei Monate vor ihrem Beginn versendet wird b) Dritte haben bei Erhaltungsmaßnahmen und bei Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen immer eine Duldungspflicht c) Es genügt, wenn der Verwalter den Dritten eine Maßnahme, die über die Erhaltung hinausgeht, bis spätestens drei Monate vor ihrem Beginn telefonisch mitteilt d) Die Pflicht des Dritten beschränkt sich auf Duldung und ist an die Voraussetzung gebunden, dass ihm die Maßnahme fristgerecht angekündigt wurde e) Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen, müssen dem Dritten bis spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Schriftform angekündigt werden 17 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 17. Stimmberechtigte Wohnungseigentümer können sich in der Eigentümerversammlung vertreten lassen. Eine Stimmrechtsvollmacht muss nach dem Wohnungseigentumsgesetz mindestens in folgender Form vorliegen: a) Schriftform b) notariell beglaubigter Form c) Textform d) notariell beurkundeter Form 18 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 18. Ein Wohnungseigentümer zahlt seine Hausgeld (Vorschüsse) mehrere Monate nicht. Was ist hier richtig? a) Der Beirat muss sich darum kümmern b) Kläger ist der Verwalter c) Das Hausgeld einzuklagen ist nicht Sache des Verwalters d) Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus dem Einzelwirtschaftsplan e) Klägerin ist die „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“ 19 / 25 Kategorie: Recht 19. Das Erbbaurecht – was ist richtig? a) Es wird als Trend vermutet. b) Sinn und Zweck ist, das Bauen zu vergünstigen und damit zu ermöglichen. c) Eigentlich ist es das dasselbe wie ein Dauerwohnrecht bzw. Dauernutzungsrecht. d) Wird üblicherweise vergeben von Kommunen, Kirchen und Stiftungen. e) Üblicherweise läuft es drei (3) Jahre. 20 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 20. Welche der folgenden Aussagen zum Verwaltungsbeirat sind richtig? a) Der Verwalter überwacht den Verwaltungsbeirat bei der Durchführung seiner Aufgaben. b) Der Verwaltungsbeirat soll den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung prüfen. c) Der Verwaltungsbeirat kann eine Eigentümerversammlung einberufen, wenn ein Verwalter fehlt oder sich der Verwalter pflichtwidrig weigert, die Versammlung einzuberufen. d) Das Mitglied oder die Mitglieder des Verwaltungsbeirates werden in der Eigentümerversammlung durch Beschluss gewählt. Hat der Verwaltungsbeirat mehrere Mitglieder, ist ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen. e) Der Verwaltungsbeirat erstellt den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung. 21 / 25 Kategorie: Technik 21. Welche grundlegenden Hauptformen des Brandschutzes werden unterschieden? a) Organisierter Brandschutz b) Personeller Brandschutz c) Abwehrender Brandschutz d) Vorbeugender Brandschutz 22 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 22. Welche der folgenden Aussagen ist richtig? a) Verwaltungsbeiräte haften zivilrechtlich für Pflichtverletzungen. Sofern Mitglieder des Verwaltungsbeirats entgeltlich tätig sind, haben sie Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. b) Verwaltungsbeiräte haften zivilrechtlich grundsätzlich nie. Die Haftung liegt immer bei der „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“. c) Verwaltungsbeiräte haften zivilrechtlich für Pflichtverletzungen. Sofern Mitglieder des Verwaltungsbeirats unentgeltlich tätig sind, haben sie jedoch nur Vorsatz zu vertreten. d) Verwaltungsbeiräte haften zivilrechtlich für Pflichtverletzungen. Sofern Mitglieder des Verwaltungsbeirats unentgeltlich tätig sind, haben sie jedoch nur Vorsatz zu vertreten. e) Für Verwaltungsbeiräte ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. 23 / 25 Kategorie: Technik 23. Die Sicherstellung von Ver- und Entsorgung eines Gebäudes gehört zu den Aufgaben eines Hausverwalters. Welche der nachfolgenden Tätigkeiten wird nicht den Aufgaben zur Versorgung und Entsorgung zugerechnet? a) Dichtigkeitskontrollen der Trinkwasserleitungen b) Wartung der Abluftsysteme c) Termingerechte Bereitstellung von Sammelbehältern zur Abholung durch das Duale System Deutschland d) Gewährleistung der Genusstauglichkeit des Rohwasser durch das Gesundheitsamt 24 / 25 Kategorie: Recht 24. Welche Aussagen zum grundbuchmäßigen Eigentumsübergang sind richtig? a) Auflassungsvormerkung ist nur eine andere Bezeichnung für Auflassung b) Das Grundbuch besteht aus einer Aufschrift, einem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen c) Wer Eigentümer ist, ergibt sich aus Abt. II d) Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch auf Eigentumsübertragung im Grundbuch (Sperrvermerk). Der Kaufpreis kann dann vom Käufer gezahlt werden. e) Mit Eintragung der Auflassung ist man Eigentümer 25 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 25. Wie hoch ist die Abrechnungsspitze und der Abrechnungssaldo? Der Eigentümer Maier hatte gemäß Einzelwirtschaftsplan monatlich 250,00 € Hausgeld zu zahlen. Im Abrechnungsjahr wurden von ihm die Monate März, Mai und August nicht bezahlt. Alle anderen Monate wurden vollständig ausgeglichen. Die Zahlungen waren im jeweiligen Monat fällig. Die Ist-Kosten inkl. Erhaltungsrücklage betrugen im Abrechnungsjahr 4.000,- €. a) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 250,- Nachzahlung b) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung c) Abrechnungsspitze: 1000,- Guthaben; Abrechnungssaldo: 250,- Guthaben d) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 750,- Nachzahlung e) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung Ergebnis ansehen Mit der Absendung abonnieren Sie meinen Newsletter und akzeptieren meine Datenschutzbestimmungen. Es entstehen keine Kosten. Abmeldung jederzeit möglich. Ihr Ergebnis ist LinkedIn Facebook Twitter 0% Quiz neu starten