0% 12345678910111213141516171819202122232425 Die Ergebnisauswertung erhalten Sie, wenn Sie das Quiz beendet haben. Die Zeit ist leider abgelaufen. Sind Sie schon fit für die IHK-Prüfung zum "Zertifizierten Verwalter"? Testen Sie Ihr Wissen 100% kostenlos. Zufällig zusammengestellt aus einem Pool von über 120 verschiedenen Fragen. © 2022 by Uwe Effenberger Die Anzahl der verbleibenden Versuche ist 5 1 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 1. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? Beachten Sie, dass mehrere Antwortoptionen richtig sind. a) Eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer benötigt nach dem Wohnungseigentumsgesetz eine Bezeichnung. Sie führt die Bezeichnung "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" oder „Wohnungseigentümergemeinschaft" gefolgt von der bestimmten Angabe des gemeinschaftlichen Grundstücks. b) Wenn aufgrund der Teilung nur der in Wohneigentum aufteilende Eigentümer existiert, kann noch keine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entstehen. Dies gilt auch, wenn ein Wohnungsgrundbuch angelegt ist. c) Für die Ausübung aller Rechte bezüglich des Gemeinschafts- und des Sondereigentums ist ausschließlich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zuständig. d) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht nach dem Wohnungseigentumsgesetz durch Anlegung der Wohnungsgrundbücher. 2 / 25 Kategorie: Recht 2. Was sind die Ziele des Insolvenzrechts? a) Die bestmögliche Befriedigung des Hauptgläubigers b) Der Schutz des gesamten Vermögens des Schuldners c) Die Restschuldbefreiung des redlichen Schuldners d) Der Aufschub von Zahlungsverpflichtungen zu Gunsten des Schuldners e) Die bestmögliche und gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger 3 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 3. Welche der folgenden Aussagen ist richtig? a) Verwaltungsbeiräte haften zivilrechtlich grundsätzlich nie. Die Haftung liegt immer bei der „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“. b) Verwaltungsbeiräte haften zivilrechtlich für Pflichtverletzungen. Sofern Mitglieder des Verwaltungsbeirats unentgeltlich tätig sind, haben sie jedoch nur Vorsatz zu vertreten. c) Verwaltungsbeiräte haften zivilrechtlich für Pflichtverletzungen. Sofern Mitglieder des Verwaltungsbeirats entgeltlich tätig sind, haben sie Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. d) Verwaltungsbeiräte haften zivilrechtlich für Pflichtverletzungen. Sofern Mitglieder des Verwaltungsbeirats unentgeltlich tätig sind, haben sie jedoch nur Vorsatz zu vertreten. e) Für Verwaltungsbeiräte ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. 4 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 4. Zum Sondereigentum des Eigentümers Peter Haupt gehören außer der Wohnung auch noch der Garten und die Terrasse. Der PKW-Stellplatz Abs. 5 ist ein Sondernutzungsrecht. Zum Vergrößern bitte anklicken Wie viel Kosten träft Herr Haupt, wenn nichts vereinbart ist und die gesetzliche Regelung gilt? Prüfen 5 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 5. Welche der folgenden Aussagen zum Verwaltungsbeirat sind richtig? a) Ein Verwaltungsbeirat muss nach dem Wohnungseigentumsgesetz aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, sofern die Wohnungseigentümergemeinschaft aus mehr als 20 Wohnungseigentümern besteht. b) Die Mitglieder des Verwaltungsbeirats können durch Beschluss der Wohnungseigentümer ordentlich abberufen werden. Für eine solche Abberufung muss kein besonderer Grund vorliegen. c) Der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats vertritt die Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Verwalter. d) Die Dauer der Amtszeit des Verwaltungsbeirats beträgt nach dem Wohnungseigentumsgesetz fünf Jahren und verläuft parallel zur Bestellung des Verwalters. e) In den Verwaltungsbeirat können nur Wohnungseigentümer gewählt werden. Allerdings besteht zwingend eine Pflicht, dass sich jeder Wohnungseigentümer zur Wahl stellen muss. f) Die Bestellung eines Verwaltungsbeirates ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht zwingend. 6 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 6. Welche der folgenden Aussagen ist richtig? a) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist voll rechtsfähig und daher auch insolvenzfähig. b) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist teilrechtsfähig und daher auch insolvenzfähig. c) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nicht rechtsfähig und daher auch nicht insolvenzfähig. d) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist voll rechtsfähig, aber nicht insolvenzfähig. 7 / 25 Kategorie: Technik 7. Auf einem Energieausweis ist der Primärenergiebedarf und der Endenergiebedarf angegeben. Kann der Primärenergiebedarf (also mit vorgelagerter Prozesskette) im Wert geringer sein als der Endenergiebedarf? Welche Aussage ist richtig? a) Ja, ist immer so b) Nein, weil sich der Primärenergiebedarf aus dem Endenergiebedarf und der vorgelagerten Prozesskette ergibt c) Wenn man die Brennwert-Technik einsetzt d) Ja, wenn die entsprechende regenerative Energie eingesetzt wird 8 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 8. Welche der folgenden Aussagen zur Versammlung bzw. Einberufung sind richtig? a) Die Einberufung einer Versammlung der Wohnungseigentümer kann in Textform erfolgen. Dazu zählen z.B. textliche Einladungen per Fax oder per Mail. b) Die Einberufung einer Versammlung der Wohnungseigentümer kann in Textform erfolgen. Dazu zählen neben z.B. Einladungen per Fax oder per Mail auch eine speicherbare Sprachnachricht. c) Die Versammlung der Wohnungseigentümer wird nach dem Wohnungseigentumsgesetz von dem Verwalter mindestens einmal im Jahr einberufen. d) Die Versammlung der Wohnungseigentümer wird nach dem Wohnungseigentumsgesetz von dem Verwalter mindestens drei Mal im Jahr einberufen. 9 / 25 Kategorie: Sonstiges 9. Welche Aussage zur Verkehrssicherungspflicht ist richtig? a) In Wohnungseigentumsanlagen besteht die Verkehrssicherungspflicht ausschließlich gegenüber den Miteigentümern und Mietern. b) Eine Schadensersatzpflicht setzt laut BGB eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der Verkehrssicherungspflicht voraus. c) Auch bei unbefugtem Eintritt in einen Gefahrenbereich besteht eine Schadensersatzpflicht. d) In Wohnungseigentumsanlagen ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich; eine Delegation an Dritte ist nicht zulässig. e) Im Mietwohnungsbau obliegt die Verkehrssicherungspflicht immer dem Vermieter und den Mietern. 10 / 25 Kategorie: Recht 10. Was können Gründe für eine Insolvenz sein? a) Schlechte Eigenkapitalausstattung b) Managementfehler in der Vergangenheit c) Fehlende Rücklagen für unvorhergesehene Ereignisse d) Schwierige Kunden e) Die Annahme zu vieler Aufträge 11 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 11. Eine Erbengemeinschaft, bestehend aus vier Personen, ist Eigentümer von drei Eigentumswohnungen innerhalb der gleichen WEG. Die Wohnungen verfügen über folgende Miteigentumsanteile: Wohnung 1 = 175 MEA Wohnung 2 = 100 MEA Wohnung 3 = 125 MEA Wählen Sie bitte die zutreffenden Stimmrechtsanteile (Anzahl der Stimmen) aus. a) 2 Kopfstimmen; 4 Objektstimmen; 450 MEA-Stimmen b) 1 Kopfstimme; 3 Objektstimmen; 500 MEA-Stimmen c) Der Verwalter kannn sich immer das Stimmrecht frei aussuchen d) 12 Kopfstimmen; 4 Objektstimmen; 450 MEA-Stimmen e) 1 Kopfstimme; 3 Objektstimmen; 400 MEA-Stimmen 12 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 12. Wie hoch ist die Abrechnungsspitze und der Abrechnungssaldo? Der Eigentümer Maier hatte gemäß Einzelwirtschaftsplan monatlich 250,00 € Hausgeld zu zahlen. Im Abrechnungsjahr wurden von ihm die Monate März, Mai und August nicht bezahlt. Alle anderen Monate wurden vollständig ausgeglichen. Die Zahlungen waren im jeweiligen Monat fällig. Die Ist-Kosten inkl. Erhaltungsrücklage betrugen im Abrechnungsjahr 4.000,- €. a) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung b) Abrechnungsspitze: 1000,- Guthaben; Abrechnungssaldo: 250,- Guthaben c) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 750,- Nachzahlung d) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 250,- Nachzahlung e) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung 13 / 25 Kategorie: Technik 13. Welche grundlegenden Hauptformen des Brandschutzes werden unterschieden? a) Organisierter Brandschutz b) Abwehrender Brandschutz c) Personeller Brandschutz d) Vorbeugender Brandschutz 14 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 14. Wie erfolgt die Auswahl des WEG-Verwalters? a) Die Eigentümer können ein Inserat in der Regionalzeitung aufgeben, in dem sie den Wunsch nach einem neuen Verwalter äußern. b) Die Eigentümer können sich an einen Verwalterverband wenden und sich von ihm die örtlichen Verbandsmitglieder nennen lassen, um eine Auswahl anfordern zu können. c) Die Eigentümer können eine Ausschreibung machen, in der sie die Leistungen die sie vom Verwalter erwarten, aufführen und sich bei verschiedenen Verwaltern erkundigen, ob sie bereit sind, diese Leistung zu bringen. d) Das überlässt der Gesetzgeber den Eigentümern völlig frei. 15 / 25 Kategorie: Recht 15. Das Erbbaurecht – was ist richtig? a) Üblicherweise läuft es drei (3) Jahre. b) Es wird als Trend vermutet. c) Wird üblicherweise vergeben von Kommunen, Kirchen und Stiftungen. d) Eigentlich ist es das dasselbe wie ein Dauerwohnrecht bzw. Dauernutzungsrecht. e) Sinn und Zweck ist, das Bauen zu vergünstigen und damit zu ermöglichen. 16 / 25 Kategorie: Heizkosten 16. Bei welchen Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen gelten die Vorschriften der Heizkostenverordnung? a) Fernwärme b) Etagentherme c) Öl-Zentralheizung d) Durchlauferhitzer e) Luft-Wasser-Wärmepumpen 17 / 25 Kategorie: Technik 17. Der Putz an 15% der Fassade ist abgeplatzt. Es sind schon Feuchteschäden in einigen Wohnungen sichtbar. Der Verwalter wird von den Eigentümern beauftragt hier eine Lösung zu finden. Welche der nachstehenden Aussagen ist falsch? a) Der Außenputz muss generell komplett entfernt werden und anschließend muss die Fassade gemäß GEG gedämmt werden. b) Der Verwalter hat Unterlagen, dass das Gebäude 1985 (2. Wärmeschutzverordnung) gebaut wurde und überlässt jetzt den Eigentümern, ob nur der Putz ausgebessert oder die Fassade gedämmt werden soll. c) Letztendlich entscheiden nur die Eigentümer über den Umfang der Maßnahmen, weil es hierzu keine konkreten Vorschriften gibt. d) Die Eigentümer sind verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen, das GEG einzuhalten. 18 / 25 Kategorie: Recht 18. Welche der nachfolgenden Aussagen sind richtig? Um Streitigkeiten zu vermeiden sollten… a) Käufer und Verkäufer im Besitz des Vertrages sein. b) Verträge schriftlich abgeschlossen werden. c) Verträge beglaubigt werden. d) Vertragsvordrucke verwendet werden. e) Eine Unterschriftsprüfung durchgeführt werden. 19 / 25 Kategorie: Technik 19. Verkehrssicherungspflicht. Was sind richtige Aussagen? a) Der Verwalter führt die Verkehrssicherungspflicht aus b) Wenn ein Ziegel wackelt, ein Pflasterstein herausragt oder ein Zaun fehlt, löst das noch keine Tätigkeitspflicht aus c) Die WEG hat die Verkehrssicherungspflicht d) Wenn ich eine Sicherungsaufgabe übertrage, verbleibt noch immer eine Kontrollpflicht e) Der Verwalter hat die Verkehrssicherungspflicht 20 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 20. Welches sind die gesetzlich normierten Aufgaben des WEG-Verwalters? a) Alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen b) Am Ende seiner Vertragslaufzeit Angebote anderer Verwalter zur Verwaltung der Eigentümergemeinschaft einzuholen, damit die Gemeinschaft sich ein objektives Bild machen kann, ob sie bei der Verwaltung bleiben oder wechseln will. c) Die Eigentümer über die neueste Entwicklung des Wohnungseigentumsgesetzes umfassend zu informieren. d) Eingenommene Gelder zu verwalten e) Die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen f) Lasten- und Kostenbeiträge, Tilgungsbeträge und Hypothekenzinsen anzufordern, in Empfang zu nehmen und abzuführen, soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der Wohnungseigentümer handelt. g) in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen zu treffen h) Da es seit dem 01.12.2020 nur sehr wenige normierten Aufgaben des Verwalters gibt ist es Sache des Verwalters und der Eigentümergemeinschaft miteinander einen Vertrag auszuhandeln, der alle Pflichten und Leistungen des Verwalters enthält, auch den Umfang seiner Befugnis. i) Die Wohnungseigentümer unverzüglich darüber zu unterrichten, dass ein Rechtsstreit gemäß § 43 WEG anhängig ist j) Den Verwaltungsbeirat zu beraten, damit er seiner Aufgabe der Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber dem Verwalter gerecht werden kann k) Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen und für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen l) Sommer- und Winterfeste für die WEG zu organisieren, sofern dies beschlossen wird. 21 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 21. Ein Wohnungseigentümer zahlt seine Hausgeld (Vorschüsse) mehrere Monate nicht. Was ist hier richtig? a) Das Hausgeld einzuklagen ist nicht Sache des Verwalters b) Klägerin ist die „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“ c) Der Beirat muss sich darum kümmern d) Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus dem Einzelwirtschaftsplan e) Kläger ist der Verwalter 22 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 22. Welche Aussagen zum Verwaltungsbeirat sind richtig? a) Die Bestellung eines Verwalungsbeirates ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht zwingend b) Der Verwaltungsbeirat kann durch Beschluss unverzüglich abberufen werden c) Der Dauer der Amtszeit darf max. fünf Jahre betragen d) Ein Verwaltungsbeirat muss nach dem Wohnungseigentumsgesetz aus drei Mitgliedern bestehen e) Der Verwaltungsbeirat kann durch Beschluss mit sechs Monaten Vorlaufzeit abberufen werden 23 / 25 Kategorie: Heizkosten 23. In welchem Verhältnis sind Heiz- und Warmwasserkosten zu verteilen? a) 0-50% ausschließlich nach Wohnfläche / 50-100% nach Verbrauch b) 30-50% ausschließlich nach umbauten Raum / 50-70% nach Verbrauch c) 30-50% ausschließlich nach Nutzfläche / 50-70% nach Verbrauch d) 30-50% ausschließlich nach Wohnfläche / 50-70% nach Verbrauch e) 30-50% wahlweise nach Wohnfläche, Nutzfläche oder umbauten Raum / 50-70% nach Verbrauch 24 / 25 Kategorie: Technik 24. Mit der Instandhaltung von Gebäuden werden verschiedene Ziele verfolgt. Welche der nachfolgend genannten gehören dazu? a) Regelmäßige Kostenkontrolle zur wirtschaftlichen Verwaltung des Gebäudes b) Erhöhung der Lebensdauer von Gebäuden und deren Anlagen c) Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Gebäudenutzbarkeit d) Reduzierung von Störfällen bei der Gebäudenutzbarkeit e) Erhöhung der Sicherheit für die Nutzer 25 / 25 Kategorie: Recht 25. Welche der nachfolgenden Inhalte sind für einen schriftlichen Kaufvertrag gesetzlich vorgeschrieben? a) Preisnachlässe b) Zahlungsbedingungen c) Alter und Nationalität der Vertragspartner d) Erfüllungsort e) Angaben zum Datenschutz Ergebnis ansehen Mit der Absendung abonnieren Sie meinen Newsletter und akzeptieren meine Datenschutzbestimmungen. Es entstehen keine Kosten. Abmeldung jederzeit möglich. Ihr Ergebnis ist LinkedIn Facebook Twitter 0% Quiz neu starten