0% 12345678910111213141516171819202122232425 Die Ergebnisauswertung erhalten Sie, wenn Sie das Quiz beendet haben. Die Zeit ist leider abgelaufen. Sind Sie schon fit für die IHK-Prüfung zum "Zertifizierten Verwalter"? Testen Sie Ihr Wissen 100% kostenlos. Zufällig zusammengestellt aus einem Pool von über 120 verschiedenen Fragen. © 2022 by Uwe Effenberger Die Anzahl der verbleibenden Versuche ist 5 1 / 25 Kategorie: Sonstiges 1. Welche Pläne gehören komplett zu den Bauvorlagenzeichnungen? a) Lageplan, Bauzeichnungen b) Bauzeichnungen, Absteckzeichnungen c) Schaltpläne, Rohbauzeichnungen d) Vorentwurfszeichnungen, Entwurfszeichnungen e) Grundstücksentwässerungszeichnungen, Positionspläne 2 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 2. Welche Aussagen zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind richtig? a) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht nach dem Wohnungseigentumsgesetz durch Anlegung der Wohnungsgrundbücher b) Die Gemeinschaft führt die Bezeichnung "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" oder "Wohnungseigentümergemeinschaft", gefolgt von der bestimmten Angabe des gemeinschaftlichen Grundstücks c) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht erst, wenn zwei Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind d) Der Ersterwerber ist einem Eigentümer gleichgestellt, sobald sein Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert ist und der Besitz am Sondereigentum übergeben wurde e) Für die Ausübung aller Rechte bezüglich des Gemeinschafts- und Sondereigentums ist ausschließlich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zuständig 3 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 3. Wie hoch ist die Abrechnungsspitze und der Abrechnungssaldo? Der Eigentümer Maier hatte gemäß Einzelwirtschaftsplan monatlich 250,00 € Hausgeld zu zahlen. Im Abrechnungsjahr wurden von ihm die Monate März, Mai und August nicht bezahlt. Alle anderen Monate wurden vollständig ausgeglichen. Die Zahlungen waren im jeweiligen Monat fällig. Die Ist-Kosten inkl. Erhaltungsrücklage betrugen im Abrechnungsjahr 4.000,- €. a) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung b) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 250,- Nachzahlung c) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung d) Abrechnungsspitze: 1000,- Guthaben; Abrechnungssaldo: 250,- Guthaben e) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 750,- Nachzahlung 4 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 4. Ein Wohnungseigentümer zahlt seine Hausgeld (Vorschüsse) mehrere Monate nicht. Was ist hier richtig? a) Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus dem Einzelwirtschaftsplan b) Kläger ist der Verwalter c) Das Hausgeld einzuklagen ist nicht Sache des Verwalters d) Der Beirat muss sich darum kümmern e) Klägerin ist die „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“ 5 / 25 Kategorie: Recht 5. Welche der nachfolgenden Aussagen sind richtig? a) Angebote haben keine rechtliche Bedeutung. b) Angebote haben eine rechtliche Bedeutung und sind bindend. c) Anfragen haben keine rechtliche Bedeutung. d) Weder Angebote noch Anfragen sind rechtlich bindend. e) Anfragen haben eine rechtliche Bedeutung und sind bindend. 6 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 6. Welche Aussagen treffen zu? a) Bei der Begründung von Sondereigentum wird für jeden Miteigentumsanteil eine Eintragung in das Grundbuchblatt des Grundstücks vorgenommen b) Bei der Begründung von Sondereigentum wird für jedes Sondereigentum ein Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuchblatt angelegt c) Beschlüsse werden immer nur in die Niederschrift und in die Beschluss-Sammlung eingetragen d) Vereinbarungsändernde Beschlüsse sowie schuldrechtliche Vereinbarungen müssen in das Grundbuch eingetragen werden, da diese sonst nicht auf den Rechtsnachfolger wirken e) Bei der Begründung von Sondereigentum wird das Grundbuchblatt des Grundstücks von Amts wegen geschlossen 7 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 7. Welche der folgenden Aussagen zum Verwaltungsbeirat sind richtig? a) In den Verwaltungsbeirat können nur Wohnungseigentümer gewählt werden. Allerdings besteht zwingend eine Pflicht, dass sich jeder Wohnungseigentümer zur Wahl stellen muss. b) Der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats vertritt die Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Verwalter. c) Ein Verwaltungsbeirat muss nach dem Wohnungseigentumsgesetz aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, sofern die Wohnungseigentümergemeinschaft aus mehr als 20 Wohnungseigentümern besteht. d) Die Dauer der Amtszeit des Verwaltungsbeirats beträgt nach dem Wohnungseigentumsgesetz fünf Jahren und verläuft parallel zur Bestellung des Verwalters. e) Die Bestellung eines Verwaltungsbeirates ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht zwingend. f) Die Mitglieder des Verwaltungsbeirats können durch Beschluss der Wohnungseigentümer ordentlich abberufen werden. Für eine solche Abberufung muss kein besonderer Grund vorliegen. 8 / 25 Kategorie: Technik 8. Risse in der Fassade müssen nicht immer sofort saniert werden. Bis zu wieviel Millimeter Rissstärke kann bis zur nächsten Fassadensanierung gewartet werden? a) 0,5 mm b) 0,4 mm c) 0,1 mm d) 0,2 mm e) 0,3 mm 9 / 25 Kategorie: Heizkosten 9. In welchem Verhältnis sind Heiz- und Warmwasserkosten zu verteilen? a) 30-50% ausschließlich nach Wohnfläche / 50-70% nach Verbrauch b) 30-50% wahlweise nach Wohnfläche, Nutzfläche oder umbauten Raum / 50-70% nach Verbrauch c) 30-50% ausschließlich nach umbauten Raum / 50-70% nach Verbrauch d) 0-50% ausschließlich nach Wohnfläche / 50-100% nach Verbrauch e) 30-50% ausschließlich nach Nutzfläche / 50-70% nach Verbrauch 10 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 10. Welche der folgenden Aussagen ist richtig? a) Die Gemeinschaftsordnung sieht vor, dass es für die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung genügt, wenn die Absendung an die Anschrift erfolgt, die dem Verwalter vom Wohnungseigentümer zuletzt mitgeteilt worden ist. Der Verwalter versendet dementsprechend die Einladungen. Ein zwischenzeitlich an einen neuen Wohnort umgezogen Eigentümer ist der Auffassung, dass der Verwalter nicht ordnungsgemäß eingeladen hat. b) Die Gemeinschaftsordnung sieht vor, dass die Einladungsfrist zu einer Wohnungseigentümerversammlung 4 Wochen beträgt. Der Verwalter ist der Auffassung, dass die neue gesetzliche Einladungsfrist von 3 Wochen maßgeblich ist. c) Der Verwalter verschickt die Einladungen zur Wohnungseigentümerversammlung, die am 27. Juni stattfinden soll, per Briefpost am 2. Juni. Damit ist die Einladung mit richtiger Ladungsfrist verschickt. 11 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 11. Falls ein Verwalter fehlt, wer ist dann zur Vertretung der Eigentümergemeinschaft berechtigt? a) Der zuständige Amtsrichter des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk sich die WEG befindet b) Niemand. Der Verwaltungsbeirat hat nur das Recht, eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen, die über die Bestellung eines neuen Verwalters entscheidet. c) Der gesamte Verwaltungsbeirat als Kollektiv d) Der Vorsitzende des Verwaltungsbeirates e) Alle Wohnungseigentümer. Die Wohnungseigentümer können durch Beschluss mit Stimmenmehrheit einen oder mehrere Wohnungseigentümer zur Vertretung ermächtigen 12 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 12. Sie selbst haben eine Eigentumswohnung erworben. Welches sind die richtigen Handlungsmaximen? a) Ich kann die Eigentumswohnung selbst nutzen, kann sie aber auch vermieten. b) Ich kann die Wohnung auch von außen mit Farbe anstreichen, wie es mir gefällt. c) Aus der Teilungserklärung ergibt sich, was mir gehört. d) Der WEG-Verwalter ist auch für die Probleme der Mieter zuständig. e) Die Gemeinschaftsordnung gilt für mich als verbindliche „Spielregel“. 13 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 13. Wer ist verpflichtet den neuen Verwalter zu suchen? a) Jeder Eigentümer ist verpflichtet, bei der Suche des neuen Verwalters mitzuhelfen. b) Der Verwaltungsbeirat ist verpflichtet, einen neuen Verwalter zu suchen. c) Der bisherige Verwalter ist verpflichtet für seinen Nachfolger zu sorgen und damit auch den Verwalter den Eigentümern zu präsentieren. d) Niemand ist verpflichtet einen neuen Verwalter zu suchen. 14 / 25 Kategorie: Recht 14. Welche Aussage über mündliche Angebote ist richtig? a) Mündliche Angebote sind verpflichtend b) Mündliche Angebote müssen nachträglich schriftlich abgeschlossen werden. c) Mündliche Angebote sind immer verpflichtend d) Mündliche Angebote gelten nur für die Dauer des Gespräches e) Mündliche Angebote sind nicht verpflichtend 15 / 25 Kategorie: Recht 15. Welche Aussagen zum Nießbrauch treffen zu? a) Der Nießbraucher ist der wirtschaftliche Eigentümer b) Der Nießbraucher ist verpflichtet, das beschlossene Hausgeld an die Gemeinschaft zu zahlen c) Nießbrauch ist eine persönliche Dienstbarkeit, die ins Grundbuch eingetragen wird d) Der Nießbraucher ist der juristische Eigentümer e) Der Nießbraucher hat nur das Recht, die Wohnung unentgeltlich zu bewohnen, darf diese aber nicht vermieten 16 / 25 Kategorie: Technik 16. Welche grundlegenden Hauptformen des Brandschutzes werden unterschieden? a) Personeller Brandschutz b) Abwehrender Brandschutz c) Organisierter Brandschutz d) Vorbeugender Brandschutz 17 / 25 Kategorie: Recht 17. Welche Aussagen zur Einräumung und zur Aufhebung von Sondereigentum sind richtig? a) Die Einigung bedarf der für die Auflassung vorgeschriebenen Form b) Zur Einräumung und zur Aufhebung des Sondereigentums genügt die Eintragung ins das Grundbuch c) Zur Einräumung und zur Aufhebung des Sondereigentums ist die Einigung der Beteiligten über die Rechtsänderung sowie eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich. d) Zur Einräumung und zur Aufhebung des Sondereigentums genügt die Einigung der Beteiligten e) Grundsätzlich genügt hierfür eine Einigung der Beteiligten, die vertraglich festgehalten werden muss 18 / 25 Kategorie: Recht 18. Wie lange sind die Eichfristen für Kalt- und Warmwasserzähler gemäß der Mess- und Eichverordnung? a) Warmwasser 6 Jahre - Kaltwasser 6 Jahre b) Warmwasser 5 Jahre - Kaltwasser 6 Jahre c) Warmwasser 6 Jahre - Kaltwasser 10 Jahre d) Warmwasser 4 Jahre - Kaltwasser 5 Jahre e) Warmwasser 5 Jahre - Kaltwasser 5 Jahre 19 / 25 Kategorie: Technik 19. Die Sicherstellung von Ver- und Entsorgung eines Gebäudes gehört zu den Aufgaben eines Hausverwalters. Welche der nachfolgenden Tätigkeiten wird nicht den Aufgaben zur Versorgung und Entsorgung zugerechnet? a) Dichtigkeitskontrollen der Trinkwasserleitungen b) Termingerechte Bereitstellung von Sammelbehältern zur Abholung durch das Duale System Deutschland c) Gewährleistung der Genusstauglichkeit des Rohwasser durch das Gesundheitsamt d) Wartung der Abluftsysteme 20 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 20. Zum Sondereigentum des Eigentümers Peter Haupt gehören außer der Wohnung auch noch der Garten und die Terrasse. Der PKW-Stellplatz Abs. 5 ist ein Sondernutzungsrecht. Zum Vergrößern bitte anklicken Wie viel Kosten träft Herr Haupt, wenn nichts vereinbart ist und die gesetzliche Regelung gilt? Prüfen 21 / 25 Kategorie: Technik 21. In welchen Zeitintervallen wird im Allgemeinen eine Sanierung der technische Gebäudeausrüstung notwendig sein, zumindest aber im Focus des Verwalters sein? a) 20 Jahre b) 10 Jahre c) 50 Jahre d) 40 Jahre e) 30 Jahre 22 / 25 Kategorie: Technik 22. Verkehrssicherungspflicht. Was sind richtige Aussagen? a) Der Verwalter hat die Verkehrssicherungspflicht b) Wenn ich eine Sicherungsaufgabe übertrage, verbleibt noch immer eine Kontrollpflicht c) Der Verwalter führt die Verkehrssicherungspflicht aus d) Die WEG hat die Verkehrssicherungspflicht e) Wenn ein Ziegel wackelt, ein Pflasterstein herausragt oder ein Zaun fehlt, löst das noch keine Tätigkeitspflicht aus 23 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 23. Welches sind die gesetzlich normierten Aufgaben des WEG-Verwalters? a) Da es seit dem 01.12.2020 nur sehr wenige normierten Aufgaben des Verwalters gibt ist es Sache des Verwalters und der Eigentümergemeinschaft miteinander einen Vertrag auszuhandeln, der alle Pflichten und Leistungen des Verwalters enthält, auch den Umfang seiner Befugnis. b) Den Verwaltungsbeirat zu beraten, damit er seiner Aufgabe der Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber dem Verwalter gerecht werden kann c) Die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen d) Eingenommene Gelder zu verwalten e) Sommer- und Winterfeste für die WEG zu organisieren, sofern dies beschlossen wird. f) Alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen g) Am Ende seiner Vertragslaufzeit Angebote anderer Verwalter zur Verwaltung der Eigentümergemeinschaft einzuholen, damit die Gemeinschaft sich ein objektives Bild machen kann, ob sie bei der Verwaltung bleiben oder wechseln will. h) Die Eigentümer über die neueste Entwicklung des Wohnungseigentumsgesetzes umfassend zu informieren. i) Lasten- und Kostenbeiträge, Tilgungsbeträge und Hypothekenzinsen anzufordern, in Empfang zu nehmen und abzuführen, soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der Wohnungseigentümer handelt. j) in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen zu treffen k) Die Wohnungseigentümer unverzüglich darüber zu unterrichten, dass ein Rechtsstreit gemäß § 43 WEG anhängig ist l) Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen und für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen 24 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 24. Stimmberechtigte Wohnungseigentümer können sich in der Eigentümerversammlung vertreten lassen. Eine Stimmrechtsvollmacht muss nach dem Wohnungseigentumsgesetz mindestens in folgender Form vorliegen: a) notariell beglaubigter Form b) notariell beurkundeter Form c) Schriftform d) Textform 25 / 25 Kategorie: Heizkosten 25. Im Dezember 2021 wurde die Heizkostenverordnung novelliert. Was hat sich dabei geändert? a) Wenn fernablesbare Zähler verwendet werden, sind den Nutzern monatliche Verbrauchsinformationen zu übermitteln b) Es können jetzt bis zu 80% der Heiz- und Warmwasserkosten nach Verbrauch verteilt werden c) Die Heizkostenverordnung ist seitdem nur noch eine Empfehlung d) Heizkostenabrechnungen können jetzt vereinbart werden, müssen aber nicht e) Die Heizkostenverordnung ist seitdem auch bei selbstbewohnten Zweifamilienhäusern anzuwenden Ergebnis ansehen Mit der Absendung abonnieren Sie meinen Newsletter und akzeptieren meine Datenschutzbestimmungen. Es entstehen keine Kosten. 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