0% 12345678910111213141516171819202122232425 Die Ergebnisauswertung erhalten Sie, wenn Sie das Quiz beendet haben. Die Zeit ist leider abgelaufen. Sind Sie schon fit für die IHK-Prüfung zum "Zertifizierten Verwalter"? Testen Sie Ihr Wissen 100% kostenlos. Zufällig zusammengestellt aus einem Pool von über 120 verschiedenen Fragen. © 2022 by Uwe Effenberger Die Anzahl der verbleibenden Versuche ist 5 1 / 25 Kategorie: Recht 1. Herr Huber ist Verkäufer. Welche der nachfolgenden Maßnahmen von Herrn Huber ist nicht erlaubt? a) Er gibt einem Kunden Mengenrabatt. b) Er kennzeichnet ein Sonderangebot als „unverbindlich“. c) Er weigert sich, den im Schaufenster angegebenen Preis entgegenzunehmen. d) Er ändert die Preisauszeichnung für eine günstige Jacke im Schaufenster. e) Er ändert eine vertragliche Vereinbarung im Nachhinein ab. 2 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 2. Welche der folgenden Aussagen ist richtig? a) Verwaltungsbeiräte haften zivilrechtlich für Pflichtverletzungen. Sofern Mitglieder des Verwaltungsbeirats entgeltlich tätig sind, haben sie Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. b) Verwaltungsbeiräte haften zivilrechtlich für Pflichtverletzungen. Sofern Mitglieder des Verwaltungsbeirats unentgeltlich tätig sind, haben sie jedoch nur Vorsatz zu vertreten. c) Verwaltungsbeiräte haften zivilrechtlich für Pflichtverletzungen. Sofern Mitglieder des Verwaltungsbeirats unentgeltlich tätig sind, haben sie jedoch nur Vorsatz zu vertreten. d) Verwaltungsbeiräte haften zivilrechtlich grundsätzlich nie. Die Haftung liegt immer bei der „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“. e) Für Verwaltungsbeiräte ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. 3 / 25 Kategorie: Technik 3. Der Taupunkt einer Außenwand liegt an der Innenseite einer Wohnung. Welche Folgen könnten daraus entstehen? a) Ein innenliegender Taupunkt kann zu Feuchtigkeit an der Wand führen. b) Ein innenliegender Taupunkt zeugt von einer guten Wärmedämmung des Gebäudes. c) Ein innenliegender Taupunkt erhöht die Gefahr von Schimmelbildung. d) Ein innenliegender Taupunkt ist der Optimalfall. Die Innenwand bleibt trocken. e) Ein innenliegender Taupunkt erhöht die Gefahr von Fogging. 4 / 25 Kategorie: Technik 4. Was sollte in einem Leistungsverzeichnis eines Dienstleisters (z.B. Hausmeister) enthalten sein? a) Regelung der Folgen von Schlechtleistungen bzw. Fehlleistungen b) Name und Versicherungsnummer der Berufshaftpflichtversicherung c) Die Umsatzsteuer-ID des Auftraggebers d) Messbare Leistungsangaben e) Intervalle der durchzuführenden Leistungen 5 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 5. Sie übernehmen eine neue WEG zum 01.01. vom Vorverwalter. Wer hat welche Pflichten bezüglich der Jahresabrechnung für das Vorjahr, wenn hierzu nichts vereinbart ist? a) Sie selbst müssen die Jahresabrechnung erstellen (Rechnungsstellung) b) ein Gericht muss entscheiden, wer welche Pflichten hat c) die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss sich um die Jahresabrechnung kümmern d) der Vorverwalter muss die Jahresabrechnung erstellen (Rechnungsstellung) e) der Vorverwalter muss die Salden übergeben (Rechnungslegung) 6 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 6. Welche der nachfolgenden Versicherungen gehören zu den gebäudebezogenen Versicherungen? a) Rechtschutzversicherung des Vermieters b) Privathaftpflichtversicherung c) Elektronik-und Glasbruchversicherung d) Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung e) Hausratversicherung des Mieters 7 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 7. Wie erfolgt die Auswahl des WEG-Verwalters? a) Die Eigentümer können ein Inserat in der Regionalzeitung aufgeben, in dem sie den Wunsch nach einem neuen Verwalter äußern. b) Die Eigentümer können eine Ausschreibung machen, in der sie die Leistungen die sie vom Verwalter erwarten, aufführen und sich bei verschiedenen Verwaltern erkundigen, ob sie bereit sind, diese Leistung zu bringen. c) Das überlässt der Gesetzgeber den Eigentümern völlig frei. d) Die Eigentümer können sich an einen Verwalterverband wenden und sich von ihm die örtlichen Verbandsmitglieder nennen lassen, um eine Auswahl anfordern zu können. 8 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 8. Ein Wohnungseigentümer zahlt seine Hausgeld (Vorschüsse) mehrere Monate nicht. Was ist hier richtig? a) Das Hausgeld einzuklagen ist nicht Sache des Verwalters b) Der Beirat muss sich darum kümmern c) Kläger ist der Verwalter d) Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus dem Einzelwirtschaftsplan e) Klägerin ist die „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“ 9 / 25 Kategorie: Technik 9. Welche grundlegenden Hauptformen des Brandschutzes werden unterschieden? a) Vorbeugender Brandschutz b) Organisierter Brandschutz c) Personeller Brandschutz d) Abwehrender Brandschutz 10 / 25 Kategorie: Heizkosten 10. Bei welchen Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen gelten die Vorschriften der Heizkostenverordnung? a) Fernwärme b) Luft-Wasser-Wärmepumpen c) Durchlauferhitzer d) Etagentherme e) Öl-Zentralheizung 11 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 11. In welchen Fällen sind Sie als WEG-Verwalter:in zuständig? a) Ein Mieter beschwert sich wegen der seiner Meinung nach zu hohen Betriebskosten und fordert die Verwaltung auf, energetische Modernisierungsmaßnahmen zu Kostensenkung einzuleiten. b) Ein Mieter beschwert sich über einen anderen Mieter, der ihm zu laut ist. c) Ein Mieter meldet, dass das warme Wasser seit zwei Stunden nicht mehr funktioniert. d) Ein Mieter teilt mit, dass das Wasser in der Toilette durchläuft. e) Eine Eigentümerin gibt durch, dass ihr Fahrrad von Hof der Wohnanlage entwendet wurde. 12 / 25 Kategorie: Sonstiges 12. Welche Pläne gehören komplett zu den Bauvorlagenzeichnungen? a) Bauzeichnungen, Absteckzeichnungen b) Grundstücksentwässerungszeichnungen, Positionspläne c) Schaltpläne, Rohbauzeichnungen d) Lageplan, Bauzeichnungen e) Vorentwurfszeichnungen, Entwurfszeichnungen 13 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 13. Welches sind die gesetzlich normierten Aufgaben des WEG-Verwalters? a) Den Verwaltungsbeirat zu beraten, damit er seiner Aufgabe der Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber dem Verwalter gerecht werden kann b) Sommer- und Winterfeste für die WEG zu organisieren, sofern dies beschlossen wird. c) Die Eigentümer über die neueste Entwicklung des Wohnungseigentumsgesetzes umfassend zu informieren. d) Die Wohnungseigentümer unverzüglich darüber zu unterrichten, dass ein Rechtsstreit gemäß § 43 WEG anhängig ist e) Eingenommene Gelder zu verwalten f) in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen zu treffen g) Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen und für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen h) Da es seit dem 01.12.2020 nur sehr wenige normierten Aufgaben des Verwalters gibt ist es Sache des Verwalters und der Eigentümergemeinschaft miteinander einen Vertrag auszuhandeln, der alle Pflichten und Leistungen des Verwalters enthält, auch den Umfang seiner Befugnis. i) Am Ende seiner Vertragslaufzeit Angebote anderer Verwalter zur Verwaltung der Eigentümergemeinschaft einzuholen, damit die Gemeinschaft sich ein objektives Bild machen kann, ob sie bei der Verwaltung bleiben oder wechseln will. j) Lasten- und Kostenbeiträge, Tilgungsbeträge und Hypothekenzinsen anzufordern, in Empfang zu nehmen und abzuführen, soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der Wohnungseigentümer handelt. k) Alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen l) Die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen 14 / 25 Kategorie: Recht 14. Welche der nachfolgenden Aussagen sind richtig? a) Anfragen haben keine rechtliche Bedeutung. b) Angebote haben eine rechtliche Bedeutung und sind bindend. c) Weder Angebote noch Anfragen sind rechtlich bindend. d) Angebote haben keine rechtliche Bedeutung. e) Anfragen haben eine rechtliche Bedeutung und sind bindend. 15 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 15. Welche Aussagen treffen zu? a) Bei der Begründung von Sondereigentum wird das Grundbuchblatt des Grundstücks von Amts wegen geschlossen b) Bei der Begründung von Sondereigentum wird für jedes Sondereigentum ein Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuchblatt angelegt c) Vereinbarungsändernde Beschlüsse sowie schuldrechtliche Vereinbarungen müssen in das Grundbuch eingetragen werden, da diese sonst nicht auf den Rechtsnachfolger wirken d) Beschlüsse werden immer nur in die Niederschrift und in die Beschluss-Sammlung eingetragen e) Bei der Begründung von Sondereigentum wird für jeden Miteigentumsanteil eine Eintragung in das Grundbuchblatt des Grundstücks vorgenommen 16 / 25 Kategorie: Recht 16. Das Erbbaurecht – was ist richtig? a) Üblicherweise läuft es drei (3) Jahre. b) Wird üblicherweise vergeben von Kommunen, Kirchen und Stiftungen. c) Sinn und Zweck ist, das Bauen zu vergünstigen und damit zu ermöglichen. d) Eigentlich ist es das dasselbe wie ein Dauerwohnrecht bzw. Dauernutzungsrecht. e) Es wird als Trend vermutet. 17 / 25 Kategorie: Recht 17. Was können Gründe für eine Insolvenz sein? a) Schwierige Kunden b) Fehlende Rücklagen für unvorhergesehene Ereignisse c) Managementfehler in der Vergangenheit d) Die Annahme zu vieler Aufträge e) Schlechte Eigenkapitalausstattung 18 / 25 Kategorie: Heizkosten 18. Welche Aussagen zur aktuellen Heizkostenverordnung sind richtig? a) Die Heizkostenverordnung gilt bei Fernwärme b) Die Heizkostenverordnung gilt auch für Alten- und Pflegeheime c) Die Heizkostenverordnung gilt bei Wohnungen mit Etagenheizungen d) Die Heizkostenverordnung gilt auch bei überwiegender Beheizung mit Wärmepumpen e) Die Heizkostenverordnung gilt bei zentralen Heizungsanlagen 19 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 19. Wie hoch ist die Abrechnungsspitze und der Abrechnungssaldo? Der Eigentümer Maier hatte gemäß Einzelwirtschaftsplan monatlich 250,00 € Hausgeld zu zahlen. Im Abrechnungsjahr wurden von ihm die Monate März, Mai und August nicht bezahlt. Alle anderen Monate wurden vollständig ausgeglichen. Die Zahlungen waren im jeweiligen Monat fällig. Die Ist-Kosten inkl. Erhaltungsrücklage betrugen im Abrechnungsjahr 4.000,- €. a) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung b) Abrechnungsspitze: 1000,- Guthaben; Abrechnungssaldo: 250,- Guthaben c) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung d) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 250,- Nachzahlung e) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 750,- Nachzahlung 20 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 20. Zum Sondereigentum des Eigentümers Peter Haupt gehören außer der Wohnung auch noch der Garten und die Terrasse. Der PKW-Stellplatz Abs. 5 ist ein Sondernutzungsrecht. Zum Vergrößern bitte anklicken Wie viel Kosten träft Herr Haupt, wenn nichts vereinbart ist und die gesetzliche Regelung gilt? Prüfen 21 / 25 Kategorie: Technik 21. Welche Beschreibung zum Taupunkt ist richtig? Der Taupunkt ist... a) ... eine Angabe, bis zu welcher maximalen Menge Wasserdampf bei einer bestimmten Temperatur von der Luft aufgenommen werden kann. b) ... eine Angabe, in welchem Temperaturbereich Eis in den Aggregatzustand Wasser übergeht. c) ... eine Angabe, bis zu welcher maximalen Menge Wasserdampf von der Luft temperaturunabhängig aufgenommen werden kann. d) ... eine Angabe, bis zu welcher absoluten Menge Wasserdampf bei einer bestimmten Temperatur von der Luft aufgenommen werden kann. 22 / 25 Kategorie: Recht 22. Welche Aussagen zum Grundbuchrecht sind nicht richtig? a) am Grundstück zusichern. Ein Erbbaurecht ist vererblich. b) Nießbrauch ist das vererbliche Recht, die gesamten Nutzungen eines Grundstücks zu ziehen. c) Das Bestandsverzeichnis genießt keinen öffentlichen Glauben. d) Als Lasten werden Eintragungen in Abteilung II bezeichnet, die einem Dritten bestimmte Rechte am Grundstück zusichern. e) In Abteilung III werden Grundpfandrechte eingetragen, z.B. die Grundschuld. 23 / 25 Kategorie: Technik 23. Der Verwalter beauftragt einen Hausmeister (HM) mit der Befüllung einer Heizungsanlage. Der Verwalter ist mit vor Ort um den HM einzuweisen. Welche der nachstehenden Aussagen sind falsch? a) Der HM verbindend die Trinkwasser-Installation mit einer entsprechenden Sicherungsarmatur und einer Aufbereitungspatrone mit der Heizungsanlage. b) Der HM geht wie unter Punkt 2 vor und bleibt zur Sicherheit ständig daneben stehen. Somit ist die Befüllung ständig unter Kontrolle. Es kann also nichts geschehen. c) Die Befüllung über einen Schlauch ohne Sicherungseinrichtung ist unproblematisch, weil der Druck in der Heizungsanlage nie höher sein kann als in der Trinkwasser-Installation. d) Der HM nimmt einen Schlauch zur Befüllung Diesen montiert er an einem Zapfventil mit einer sogenannten Sicherungseinrichtung (Rückflussverhinderer), wie er das schon immer gemacht hat und keiner etwas dagegen hatte. 24 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 24. Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer? a) Die Pflicht, bis zur Deckungszusage keinerlei Maßnahmen durchzuführen b) Eine Schadens-Minderungspflicht c) Die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige von Schäden d) Die Pflicht zur unverzüglichen Behebung von Schäden e) Eine Sorgfaltspflicht 25 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 25. Welche Aussagen zur Einräumung von Sondereigentum sind richtig? a) Auch Außenflächen können als Sondereigentum begründet werden, sofern diese nicht die wirtschaftliche Hauptsache bilden. b) Stellplätze innerhalb des Gebäudes können als Sondereigentum begründet werden, wenn diese mit einer dauerhaften Markierung begrenzt sind. c) Sondereigentum kann nur begründet werden, wenn das Gebäude schon gebaut wurde. d) Stellplätze können als Sondereigentum begründet werden, wenn diese mit Maßangaben im Aufteilungsplan bestimmt sind. e) Es können ausschließlich angeschlossene Räume als Sondereigentum begründet werden. Ergebnis ansehen Mit der Absendung abonnieren Sie meinen Newsletter und akzeptieren meine Datenschutzbestimmungen. Es entstehen keine Kosten. Abmeldung jederzeit möglich. Ihr Ergebnis ist LinkedIn Facebook Twitter 0% Quiz neu starten