0% 12345678910111213141516171819202122232425 Die Ergebnisauswertung erhalten Sie, wenn Sie das Quiz beendet haben. Die Zeit ist leider abgelaufen. Sind Sie schon fit für die IHK-Prüfung zum "Zertifizierten Verwalter"? Testen Sie Ihr Wissen 100% kostenlos. Zufällig zusammengestellt aus einem Pool von über 120 verschiedenen Fragen. © 2022 by Uwe Effenberger Die Anzahl der verbleibenden Versuche ist 5 1 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 1. In welchen Fällen sind Sie als WEG-Verwalter:in zuständig? a) Ein Mieter teilt mit, dass das Wasser in der Toilette durchläuft. b) Ein Mieter beschwert sich wegen der seiner Meinung nach zu hohen Betriebskosten und fordert die Verwaltung auf, energetische Modernisierungsmaßnahmen zu Kostensenkung einzuleiten. c) Eine Eigentümerin gibt durch, dass ihr Fahrrad von Hof der Wohnanlage entwendet wurde. d) Ein Mieter meldet, dass das warme Wasser seit zwei Stunden nicht mehr funktioniert. e) Ein Mieter beschwert sich über einen anderen Mieter, der ihm zu laut ist. 2 / 25 Kategorie: Technik 2. Für den Nachweis von Schimmelpilzbefall gibt es verschiedene Methoden. Schimmelpilze können nachgewiesen werden durch ... a) Hausstaubuntersuchung. b) Geruchstest. c) Geschmacksproben. d) Spachteltest. e) Luftanalyse. f) Klebeproben. 3 / 25 Kategorie: Technik 3. Welche Beschreibung zum Taupunkt ist richtig? Der Taupunkt ist... a) ... eine Angabe, bis zu welcher maximalen Menge Wasserdampf von der Luft temperaturunabhängig aufgenommen werden kann. b) ... eine Angabe, in welchem Temperaturbereich Eis in den Aggregatzustand Wasser übergeht. c) ... eine Angabe, bis zu welcher absoluten Menge Wasserdampf bei einer bestimmten Temperatur von der Luft aufgenommen werden kann. d) ... eine Angabe, bis zu welcher maximalen Menge Wasserdampf bei einer bestimmten Temperatur von der Luft aufgenommen werden kann. 4 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 4. Ein Wohnungseigentümer zahlt seine Hausgeld (Vorschüsse) mehrere Monate nicht. Was ist hier richtig? a) Das Hausgeld einzuklagen ist nicht Sache des Verwalters b) Der Beirat muss sich darum kümmern c) Klägerin ist die „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“ d) Kläger ist der Verwalter e) Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus dem Einzelwirtschaftsplan 5 / 25 Kategorie: Technik 5. Der Taupunkt einer Außenwand liegt an der Innenseite einer Wohnung. Welche Folgen könnten daraus entstehen? a) Ein innenliegender Taupunkt ist nach dem Gebäudeenergiegesetz vorgeschrieben. b) Ein innenliegender Taupunkt erhöht die Gefahr der Schimmelbildung. c) Ein innenliegender Taupunkt ist der Optimalfall. Die Innenwand bleibt trocken. d) Ein innenliegender Taupunkt kann zu Feuchtigkeit an der Wand führen. e) Ein innenliegender Taupunkt zeugt von einer guten Wärmedämmung des Gebäudes. 6 / 25 Kategorie: Heizkosten 6. Was schreibt die Heizkostenverordnung vor? a) Fernauslesbare Zähler sind nur eine Empfehlung b) Die Kosten für einen hydraulischen Abgleich gehören zu den Heizkosten c) Die Kosten für die Legionellenprüfung gehören zu den Warmwasserkosten d) Bei Neuausstattung dürfen nur noch fernauslesbare Zähler verwendet werden e) Es sind sowohl Warmwasserzähler als auch Kaltwasserzähler vorgeschrieben 7 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 7. Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer? a) Die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige von Schäden b) Die Pflicht zur unverzüglichen Behebung von Schäden c) Die Pflicht, bis zur Deckungszusage keinerlei Maßnahmen durchzuführen d) Eine Schadens-Minderungspflicht e) Eine Sorgfaltspflicht 8 / 25 Kategorie: Technik 8. Welche grundlegenden Hauptformen des Brandschutzes werden unterschieden? a) Organisierter Brandschutz b) Abwehrender Brandschutz c) Personeller Brandschutz d) Vorbeugender Brandschutz 9 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 9. Für jedes Grundbuch für jedes Grundstück gibt es in Deutschland ein Grundbuchblatt. Eine Gemeinschaft besteht aus 100 separaten Eigentumswohnungen. Wie viele Grundbuchblätter gibt es für dieses Grundstück? a) Eines, es handelt sich um das gleiche Grundstück auf dem diese ganzen Wohnungen stehen. b) 100, das eine Grundstück wird in so viele ideelle Grundstücke aufgeteilt, wie es Wohnungseigentumseinheiten gibt. 10 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 10. Welche der nachfolgend aufgeführten Themen können aufgrund der fehlenden Beschlusskompetenz nicht beschlossen, aber vereinbart werden? a) Ladefrist zur Versammlung soll auf eine Woche reduziert werden b) Bestellung des Verwaltungbeirats c) Enthaltungen sollen als Nein-Stimmen gewertet werden d) Rücklagenenthnahmen sollen zwecks Liquiditätssicherung zeitlich und der Höhe nach befristet möglich sein e) Änderung der laut Gemeinschaftsordnung geltenden Kostenverteilung f) Änderung des Stimmrechtsprinzips von Kopf- in Werteprinzip g) Der Verwaltungsbeirat soll den Wirtschaftsplan aufstellen und nicht der Verwalter h) Versammlungen sollen als reine Online-Verstammlungen stattfinden können i) Heiz- und Warmwasserkosten sollen zu 100% nach Verbrauch verteilt werden j) Eigentümer sollen dauerhaft Reparaturkosten für Außenfenster übernehmen, die ihnen räumlich zugeordnet sind k) Veräußerungsbeschränkung soll aufgehoben werden l) Alle Erwerber sollen bereits ab Eintragung einer Auflassungsvormerkung ein Stimmrecht haben 11 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 11. Drei Wohnungseigentümer möchten im großen Freigelände der Gemeinschaft ein Schwimmbad einrichten. Selbstverständlich erklären sie auch, dass sie sämtliche Kosten und Folgekosten übernehmen würden. Die Eigentümergemeinschaft möge lediglich beschließen, dass sie dieses Schwimmbad und die damit verbundenen notwendigen Einrichtungen zum gemeinsamen Sondereigentum der drei Eigentümer erklären. Geht das? a) Nein, das geht so nicht. Die drei Eigentümer können sich die baulichen Maßnahmen gestatten lassen, aber damit wird nicht neues Sondereigentum geschaffen. Das genehmigte Schwimmbad wird auf jeden Fall gemeinschaftliches Eigentum. Allerdings sind nur die drei Eigentümer zur allein nutzungsberechtigt. b) Vom Prinzip her geht das. Es bedarf aber einer Ergänzung in der Teilungserklärung und damit der Mitwirkung aller Eigentümer, um neues Sondereigentum zu schaffen. c) Das geht, wenn die Mehrheit der Eigentümer dies in der Versammlung per Beschluss genehmigt. Sind mehr als 2/3 aller Stimmen für den Beschluss, sind sogar alle WE verpflichtet, die Maßnahme mit zu bezahlen. 12 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 12. Wie hoch ist die Abrechnungsspitze und der Abrechnungssaldo? Der Eigentümer Maier hatte gemäß Einzelwirtschaftsplan monatlich 250,00 € Hausgeld zu zahlen. Im Abrechnungsjahr wurden von ihm die Monate März, Mai und August nicht bezahlt. Alle anderen Monate wurden vollständig ausgeglichen. Die Zahlungen waren im jeweiligen Monat fällig. Die Ist-Kosten inkl. Erhaltungsrücklage betrugen im Abrechnungsjahr 4.000,- €. a) Abrechnungsspitze: 1000,- Guthaben; Abrechnungssaldo: 250,- Guthaben b) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 250,- Nachzahlung c) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung d) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung e) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 750,- Nachzahlung 13 / 25 Kategorie: Technik 13. Die Bauproduktenverordnung enthält die Grundanforderungen an Bauwerke. Welche der nachstehenden Anforderungen gehört dazu? a) Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung b) Schallschutz c) Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz d) Energieeinsparung und Wärmeschutz e) Mechanische Festigkeit und StandsicheUrwheeiEt f) Brandschutz 14 / 25 Kategorie: Recht 14. Welche Aussagen zum Erbbaurecht sind zutreffend? a) Das Erbbaurecht ist das Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten. b) Der Erbbauberechtigte ist rechtlicher Grundstückseigentümer. c) Der Erbbaurechtsvermerk wird immer erstrangig eingetragen d) Das Erbbaurecht ist nicht vererblich und nicht veräußerbar. e) Ein Erbbaurechtsvertrag muss notariell beglaubigt werden. 15 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 15. Eine Erbengemeinschaft, bestehend aus vier Personen, ist Eigentümer von drei Eigentumswohnungen innerhalb der gleichen WEG. Die Wohnungen verfügen über folgende Miteigentumsanteile: Wohnung 1 = 175 MEA Wohnung 2 = 100 MEA Wohnung 3 = 125 MEA Wählen Sie bitte die zutreffenden Stimmrechtsanteile (Anzahl der Stimmen) aus. a) 1 Kopfstimme; 3 Objektstimmen; 400 MEA-Stimmen b) Der Verwalter kannn sich immer das Stimmrecht frei aussuchen c) 12 Kopfstimmen; 4 Objektstimmen; 450 MEA-Stimmen d) 1 Kopfstimme; 3 Objektstimmen; 500 MEA-Stimmen e) 2 Kopfstimmen; 4 Objektstimmen; 450 MEA-Stimmen 16 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 16. Was muss ein Verwalter beim Umlaufbeschluss richtigerweise wissen? a) Kann auch über per E-Mail oder per Apps ablaufen b) Funktioniert gut bei großen Wohnungseigentümergemeinschaften. c) Das Ergebnis muss noch einmal schriftlich zur Kenntnis gegeben werden, also verkündet werden. d) Das Procedere muss schriftlich ablaufen. e) Ist eher für komplexe Beschlüsse zu empfehlen 17 / 25 Kategorie: Recht 17. Die Abbildung weist zwei Fehler auf. Welche sind das? Zum Vergrößern bitte anklicken a) Die Begriffe „Bestellung“ und Angebot“ wurden vertauscht. b) Die Begriffe „Annahme“ und „Antrag“ wurden vertauscht 18 / 25 Kategorie: Recht 18. Welche Aussagen zur Einräumung und zur Aufhebung von Sondereigentum sind richtig? a) Zur Einräumung und zur Aufhebung des Sondereigentums ist die Einigung der Beteiligten über die Rechtsänderung sowie eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich. b) Zur Einräumung und zur Aufhebung des Sondereigentums genügt die Eintragung ins das Grundbuch c) Die Einigung bedarf der für die Auflassung vorgeschriebenen Form d) Zur Einräumung und zur Aufhebung des Sondereigentums genügt die Einigung der Beteiligten e) Grundsätzlich genügt hierfür eine Einigung der Beteiligten, die vertraglich festgehalten werden muss 19 / 25 Kategorie: Sonstiges 19. Welche Aussage zur Verkehrssicherungspflicht ist richtig? a) Auch bei unbefugtem Eintritt in einen Gefahrenbereich besteht eine Schadensersatzpflicht. b) Im Mietwohnungsbau obliegt die Verkehrssicherungspflicht immer dem Vermieter und den Mietern. c) Eine Schadensersatzpflicht setzt laut BGB eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der Verkehrssicherungspflicht voraus. d) In Wohnungseigentumsanlagen besteht die Verkehrssicherungspflicht ausschließlich gegenüber den Miteigentümern und Mietern. e) In Wohnungseigentumsanlagen ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich; eine Delegation an Dritte ist nicht zulässig. 20 / 25 Kategorie: Recht 20. Was sind die Ziele des Insolvenzrechts? a) Die Restschuldbefreiung des redlichen Schuldners b) Die bestmögliche und gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger c) Die bestmögliche Befriedigung des Hauptgläubigers d) Der Schutz des gesamten Vermögens des Schuldners e) Der Aufschub von Zahlungsverpflichtungen zu Gunsten des Schuldners 21 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 21. Welche der folgenden Aussagen zum Verwaltungsbeirat sind richtig? a) Der Verwaltungsbeirat soll den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung prüfen. b) Der Verwaltungsbeirat kann eine Eigentümerversammlung einberufen, wenn ein Verwalter fehlt oder sich der Verwalter pflichtwidrig weigert, die Versammlung einzuberufen. c) Der Verwalter überwacht den Verwaltungsbeirat bei der Durchführung seiner Aufgaben. d) Der Verwaltungsbeirat erstellt den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung. e) Das Mitglied oder die Mitglieder des Verwaltungsbeirates werden in der Eigentümerversammlung durch Beschluss gewählt. Hat der Verwaltungsbeirat mehrere Mitglieder, ist ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen. 22 / 25 Kategorie: Heizkosten 22. Bei welchen Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen gelten die Vorschriften der Heizkostenverordnung? a) Luft-Wasser-Wärmepumpen b) Fernwärme c) Öl-Zentralheizung d) Etagentherme e) Durchlauferhitzer 23 / 25 Kategorie: Recht 23. Welche Aussagen zum Grundstückskaufvertrag sind richtig? a) Bei einem Grundstückskaufvertrag ist der Besitzübergang die Übertragung der tatsächlichen Sachherrschaft. b) Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Grundstückskäufers auf Eigentumsübertragung bis zur endgültigen Eintragung. c) Der Grundstückskaufvertrag kann notariell beglaubigt werden, wenn beide Vertragsparteien zustimmen. d) Der Eigentumsübergang erfolgt durch die Auflassung. e) Der Besitzübergang erfolgt immer mit Eintragung des Erwerbers im Grundbuch. 24 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 24. Auf welche Arten können nach dem Wohnungseigentumsgesetz Beschlüsse herbeigeführt werden? a) In einer Eigentümerversammlung b) Als Telefonzuschaltung zu einer in Präsenzform laufenden Eigentümerversammlung c) Als Umlaufbeschluss per Telefax d) Als Umlaufbeschluss per E-Mail e) Als reine Online-Versammlung 25 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 25. Zum Sondereigentum des Eigentümers Peter Haupt gehören außer der Wohnung auch noch der Garten und die Terrasse. Der PKW-Stellplatz Abs. 5 ist ein Sondernutzungsrecht. Zum Vergrößern bitte anklicken Wie viel Kosten träft Herr Haupt, wenn nichts vereinbart ist und die gesetzliche Regelung gilt? Prüfen Ergebnis ansehen Mit der Absendung abonnieren Sie meinen Newsletter und akzeptieren meine Datenschutzbestimmungen. Es entstehen keine Kosten. Abmeldung jederzeit möglich. Ihr Ergebnis ist LinkedIn Facebook Twitter 0% Quiz neu starten