Erster Bußgeldbescheid in Berlin wegen Mietpreisüberhöhung | Immobilien



Berlin sucht seit dem gescheiterten Mietendeckel nach neuen Regulierungen. Seit März gibt es eine Prüfstelle gegen überhöhte Miete. Jetzt wurde das erste Bußgeld fällig: Eine Vermieterin in Friedrichshain-Kreuzberg muss insgesamt knapp 50.000 Euro zahlen.

Der Mietendeckel ist Geschichte, die Preisbremse zieht nicht, das Wohnungsbündnis strauchelt und Geld fehlt auch in der Kasse. Um den steigenden Mieten am angespannten Berliner Wohnungsmarkt Herr zu werden, hat der Senat im Juli 2024 unter anderem eine neue Prüfstelle gegen überhöhte Mieten angekündigt. Die ist am 3.3.2025 an den Start gegangen.

Die Mietpreisprüfstelle ist bei der „Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung – Anstalt öffentlichen Rechts“ (SiWo) angesiedelt. Mieter können sich dort beraten lassen, wenn der Verdacht besteht, dass der Vermieter die Mietpreisbremse nicht einhält oder gegebenenfalls ein Fall von überhöhter Miete oder Mietwucher vorliegt. Im ersten halben Jahr wurden in mehr als 93 Prozent der geprüften Fälle eine überhöhte Miete festgestellt.

Mietpreisüberhöhung: erster rechtskräftiger Bußgeldbescheid

Wegen einer deutlich überhöhten Miete muss nun eine Wohnungseigentümerin in Friedrichshain-Kreuzberg insgesamt knapp 50.000 Euro bezahlen. Es ist der erste rechtskräftige Bußgeldbescheid in Berlin wegen Mietpreisüberhöhung, wie der Bezirk mitteilte.

Für die 38-Quadratmeter-Wohnung in Friedrichshain lag die Miete rund 190 Prozent über dem laut Mietspiegel ortsüblichen Niveau. Nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz liegt bereits ab einer Überschreitung von mehr als 20 Prozent ein unangemessen hohes Entgelt vor, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn der Vermieter ein geringes Angebot vergleichbarer Wohnungen ausnutzt und vorsätzlich oder leichtfertig handelt.

Als Bußgeld hat das Wohnungsamt daher nach dem Wirtschaftsstrafgesetz 26.253,50 Euro festgesetzt. Dazu kommen 22.264,08 Euro zu viel gezahlte Miete, die nun erstattet werden müssen. Das Geld steht der ehemaligen Mieterin zu, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellt. Sie wird über den Ausgang des Verfahrens informiert. Zunächst hatte die Vermieterin Einspruch gegen das Bußgeld erhoben, diesen aber einen Tag vor der angesetzten Gerichtsverhandlung am 9. Oktober zurückgenommen. Damit wurde der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

Klage wegen nicht gebauter Sozialwohnungen

Außerdem will der Berliner Senat notfalls Sozialwohnungen einklagen. So sind etwa in der „Europacity“ in Berlin-Moabit Tausende Wohnungen entstanden, aber 215 vereinbarte Sozialwohnungen im Areal Heidestraße fehlen immer noch.

Wie rbb24 aus Senatskreisen erfuhr
, hat Stadtentwicklungs- und Bausenator Christian Gaebler (SPD) am 30.1.2025 vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen den früheren und den aktuellen Eigentümer eingereicht.

Das Grundstück hat seit 2016 mehrfach den Eigentümer gewechselt. Der neue Eigentümer, die QH Development 2 GmbH & Co. KG, hat laut Bericht im September 2024 erklärt, er sehe sich nicht an den Vertrag mit dem Land Berlin gebunden.

Im Jahr 2021 sei das Eigentum an dem Grundstück entgegen den vertraglichen Vereinbarungen ohne Zustimmung und Kenntnis des Landes Berlin übertragen worden, hieß es damals aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Die Behörde sei erst im Juni 2024 durch öffentliche Äußerungen einer Initiative darauf aufmerksam geworden. Der Senat will nun erreichen, dass der Eigentümer verurteilt wird, „die 215 Sozialwohnungen nach Maßgabe der Wohnungsbauförderungsbestimmungen von 2015 zu vermieten“, so rbb24.

Sparen mit Zweitwohnungssteuer und Melderegister

Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) drang im Sommer 2024 zudem auf Maßnahmen für zusätzliche kommunale Einnahmen. „In einer angespannten Haushaltslage müssen wir auch über die Einnahmeseite reden“, sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Zum einen sollen Zweitwohnungen höher besteuert werden. „Ein anderer Hebel ist das Melderegister“, so Giffey damals. 

Viele Menschen, die beim Bund arbeiten oder bei Firmen, die eine Repräsentanz in Berlin haben, deren Erstwohnsitz aber anderswo in Deutschland ist, hätten einen Zweitwohnsitz. Der Zensus habe zwar festgestellt, dass die Hauptstadt weniger Einwohner hat als angenommen, möglicherweise sei dem aber nicht so. „Das merken wir zum Beispiel am angespannten Wohnungsmarkt. Es gibt immer mehr Menschen, die in Berlin leben wollen. Die Frage ist aber: Melden sich alle hier an?“  Aus Giffeys Sicht ist hier einiges zu holen: „Durch jeden, der nicht in Berlin gemeldet ist, gehen der Stadt in der bundesweiten Finanzmittelzuweisung mehr als 3.000 Euro verloren.“

Der Satz für die Zweitwohnungssteuer betrug bis zum 31.12.2024 noch 15 Prozent der Nettokaltmiete, also der Grundmiete ohne Betriebs- und Heizkosten, seit dem 1.1.2025 werden 20 Prozent fällig. 

Berliner Alternativen nach dem kassierten Mietendeckel

Seit dem Aus des Mietendeckels im April 2021 sucht Berlin nach Ersatzlösungen. Am 27.5.2021 verständigte sich der damalige Koalitionsausschuss von SPD, Linken und Grünen darauf, dass die Mieten der rund 340.000 kommunalen Wohnungen ab 2022 für die kommenden drei Jahre nur noch um maximal ein Prozent erhöht werden und im laufenden Jahr eingefroren werden sollen.

Bei Neuvermietungen war geplant, zehn Prozent unter der im Mietspiegel definierten ortsüblichen Vergleichsmiete zu bleiben, hieß es damals aus Koalitionskreisen – soweit dadurch die Vormiete nicht unterschritten werde. Die Mieten kommunaler Wohnungen, die im Zuge des nicht mehr gültigen Mietendeckels gesenkt wurden, sollen nur zwei bis drei Prozent pro Jahr ab 2022 steigen, so lange, bis die ortsübliche Vergleichsmiete wieder erreicht ist.

Am 26.9.2021 nahmen die Berliner Wähler parallel zur Wahl des neuen Abgeordnetenhauses im Volksentscheid den Vorschlag an, alle gewinnorientierten Immobiliengesellschaften mit mehr als 3.000 Wohnungen im Bestand zu enteignen. Derzeit lässt der Senat ein Vergesellschaftungsgesetz prüfen.

Giffey, damals noch Regierende Bürgermeisterin,

sorgte im Mai 2022 für einen neuen Aufreger mit der Idee einer ans Einkommen gekoppelten Mietobergrenze
, die sich letztlich nicht durchgesetzt hat.

Private Vermieter zu Sozialwohnungen verpflichten?

Die Berliner Linksfraktion kam im September mit einer neuen Idee um die Ecke: Größere private Vermieter sollen gesetzlich gezwungen werden, mehr Sozialwohnungen anzubieten. Ein im Abgeordnetenhaus vorgestellter Gesetzentwurf sieht dazu feste Quoten bei der Wiedervermietung vor.

Vermieter mit 50 bis 500 Wohnungen sollen demnach 30 Prozent der frei werdenden Wohnungen zu bezahlbaren Mieten an Menschen mit geringen oder mittleren Einkommen und Wohnberechtigungsschein (WBS) vergeben. Für Unternehmen mit 501 bis 1.000 Wohnungen plant die Linke eine Quote von 40 Prozent, für noch größere Vermieter 50 Prozent. Letztere sollen zudem dazu verpflichtet werden, zehn Prozent der Wohnungen innerhalb der Sozialquote an Wohnungslose zu vergeben. 

Um Daten zu den genauen Wohnungsbeständen und der Vermietungspraxis zu erheben, sollen Vermieter mit 50 oder mehr Wohnungen dem Gesetzentwurf zufolge zu bestimmten Auskünften verpflichtet werden, bei Androhung von Bußgeldern. Ein neues Landesamt für Wohnungswesen soll über die Einhaltung des Gesetzes wachen. 840.000 Wohnungen würden unter das sogenannte Sicher-Wohnen-Gesetz fallen.

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dpa

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