0% 12345678910111213141516171819202122232425 Die Ergebnisauswertung erhalten Sie, wenn Sie das Quiz beendet haben. Die Zeit ist leider abgelaufen. Sind Sie schon fit für die IHK-Prüfung zum "Zertifizierten Verwalter"? Testen Sie Ihr Wissen 100% kostenlos. Zufällig zusammengestellt aus einem Pool von über 120 verschiedenen Fragen. © 2022 by Uwe Effenberger Die Anzahl der verbleibenden Versuche ist 5 1 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 1. Nur „abgeschlossene“ Räume und innenliegende Stellplätze können Sondereigentum sein a) Ein Garten, der zu einer Wohnung gehört, kann möglicher Weise Sondereigentum sein b) Die Innenseite von Wohnungsabschlusstüren kann Sondereigentum sein c) Stellplätze im Freien können niemals Sondereigentum sein d) Nur „abgeschlossene“ Räume und innenliegende Stellplätze können Sondereigentum sein e) Alles, was am Gebäude von außen sichtbar ist, kann kein Sondereigentum sein 2 / 25 Kategorie: Recht 2. Welche Aussagen zum Grundstückskaufvertrag sind richtig? a) Der Grundstückskaufvertrag kann notariell beglaubigt werden, wenn beide Vertragsparteien zustimmen. b) Bei einem Grundstückskaufvertrag ist der Besitzübergang die Übertragung der tatsächlichen Sachherrschaft. c) Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Grundstückskäufers auf Eigentumsübertragung bis zur endgültigen Eintragung. d) Der Eigentumsübergang erfolgt durch die Auflassung. e) Der Besitzübergang erfolgt immer mit Eintragung des Erwerbers im Grundbuch. 3 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 3. Gibt es Höchstbeträge, bei denen der Verwalter vor Transaktion des Geldes die Eigentümer fragen muss, ob sie damit einverstanden sind? a) Ab einem Betrag von 10.000 € muss der Verwalter auf jeden Fall fragen, auch dann, wenn der Beschluss als solcher schon feststeht. b) Bei jedem wiederkehrenden Betrag, beispielsweise der Vollwartung eines Aufzuges, muss der Verwalter jedes Jahr erneut fragen, ob er die Zahlung bewirken darf. c) Nein, die gibt es nicht. Wenn der Verwalter den Auftrag hat, eine bestimmte Maßnahme durchzuführen, die Maßnahme so beschlossen wurde, dass auch die Beträge feststehen, die ausgegeben werden sollen, braucht der Verwalter keine weitere Erlaubnis von der Eigentümergemeinschaft einzuholen, um die Ausgabe zu tätigen 4 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 4. Welche der folgenden Aussagen zum Verwaltungsbeirat sind richtig? a) Der Verwaltungsbeirat kann eine Eigentümerversammlung einberufen, wenn ein Verwalter fehlt oder sich der Verwalter pflichtwidrig weigert, die Versammlung einzuberufen. b) Der Verwaltungsbeirat soll den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung prüfen. c) Der Verwalter überwacht den Verwaltungsbeirat bei der Durchführung seiner Aufgaben. d) Das Mitglied oder die Mitglieder des Verwaltungsbeirates werden in der Eigentümerversammlung durch Beschluss gewählt. Hat der Verwaltungsbeirat mehrere Mitglieder, ist ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen. e) Der Verwaltungsbeirat erstellt den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung. 5 / 25 Kategorie: Technik 5. Was sollte in einem Leistungsverzeichnis eines Dienstleisters (z.B. Hausmeister) enthalten sein? a) Messbare Leistungsangaben b) Intervalle der durchzuführenden Leistungen c) Name und Versicherungsnummer der Berufshaftpflichtversicherung d) Die Umsatzsteuer-ID des Auftraggebers e) Regelung der Folgen von Schlechtleistungen bzw. Fehlleistungen 6 / 25 Kategorie: Heizkosten 6. Welche Kosten gehören gemäß Heizkostenverordnung zwingend in die Heizkostenabrechnung? a) Kaltwasserkosten b) Allgemeinstrom c) Schornsteinreinigung d) Miete für Warmwasserzähler e) Miete für Kaltwasserzähler f) Verbrauchte Brennstoffe und deren Lieferung 7 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 7. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? a) Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden. Für die Abberufung muss kein wichtiger Grund vorliegen. b) Im Falle der Abberufung eines Verwalters endet ein Vertrag mit dem Verwalter spätestens zwölf Monate nach dessen Abberufung. c) Der Verwalter wird grundsätzlich erst durch den Verwaltervertrag zum Vertreter der "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" d) Bei einer gewerblichen Verwaltung ist ein Verwaltervertrag ein Arbeitsvertrag. e) Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. 8 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 8. Welche Aussagen treffen auf die Miteigentumsanteile zu? a) Ein Eigentümer mit 100 Miteigentumsanteilen hat immer mehr Stimmrecht, als ein Eigentümer mit 50 Miteigentumsanteilen b) Wenn sich die Wohnfläche einer Wohnung erhöht, müssen auch zwingend die Miteigentumsanteile erhöht werden c) Für die Festlegung von Miteigentumsanteilen gibt es keine Vorschriften. Sie können beliebig festgelegt werden. d) Eigentumswohnungen können nur mit dem jeweiligen Miteigentumsanteil verkauft werden e) Die Höhe der Miteigentumsanteile ist immer von der Größe der Wohnung abhängig 9 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 9. Wie hoch ist die Abrechnungsspitze und der Abrechnungssaldo? Der Eigentümer Maier hatte gemäß Einzelwirtschaftsplan monatlich 250,00 € Hausgeld zu zahlen. Im Abrechnungsjahr wurden von ihm die Monate März, Mai und August nicht bezahlt. Alle anderen Monate wurden vollständig ausgeglichen. Die Zahlungen waren im jeweiligen Monat fällig. Die Ist-Kosten inkl. Erhaltungsrücklage betrugen im Abrechnungsjahr 4.000,- €. a) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung b) Abrechnungsspitze: 1000,- Guthaben; Abrechnungssaldo: 250,- Guthaben c) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 250,- Nachzahlung d) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung e) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 750,- Nachzahlung 10 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 10. Zum Sondereigentum des Eigentümers Peter Haupt gehören außer der Wohnung auch noch der Garten und die Terrasse. Der PKW-Stellplatz Abs. 5 ist ein Sondernutzungsrecht. Zum Vergrößern bitte anklicken Wie viel Kosten träft Herr Haupt, wenn nichts vereinbart ist und die gesetzliche Regelung gilt? Prüfen 11 / 25 Kategorie: Technik 11. Mit der Instandhaltung von Gebäuden werden verschiedene Ziele verfolgt. Welche der nachfolgend genannten gehören dazu? a) Erhöhung der Lebensdauer von Gebäuden und deren Anlagen b) Reduzierung von Störfällen bei der Gebäudenutzbarkeit c) Regelmäßige Kostenkontrolle zur wirtschaftlichen Verwaltung des Gebäudes d) Erhöhung der Sicherheit für die Nutzer e) Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Gebäudenutzbarkeit 12 / 25 Kategorie: Technik 12. Risse in der Fassade müssen nicht immer sofort saniert werden. Bis zu wieviel Millimeter Rissstärke kann bis zur nächsten Fassadensanierung gewartet werden? a) 0,3 mm b) 0,4 mm c) 0,1 mm d) 0,2 mm e) 0,5 mm 13 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 13. Welche Aussagen treffen zu? a) Vereinbarungsändernde Beschlüsse sowie schuldrechtliche Vereinbarungen müssen in das Grundbuch eingetragen werden, da diese sonst nicht auf den Rechtsnachfolger wirken b) Beschlüsse werden immer nur in die Niederschrift und in die Beschluss-Sammlung eingetragen c) Bei der Begründung von Sondereigentum wird für jeden Miteigentumsanteil eine Eintragung in das Grundbuchblatt des Grundstücks vorgenommen d) Bei der Begründung von Sondereigentum wird das Grundbuchblatt des Grundstücks von Amts wegen geschlossen e) Bei der Begründung von Sondereigentum wird für jedes Sondereigentum ein Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuchblatt angelegt 14 / 25 Kategorie: Heizkosten 14. Im Dezember 2021 wurde die Heizkostenverordnung novelliert. Was hat sich dabei geändert? a) Wenn fernablesbare Zähler verwendet werden, sind den Nutzern monatliche Verbrauchsinformationen zu übermitteln b) Die Heizkostenverordnung ist seitdem auch bei selbstbewohnten Zweifamilienhäusern anzuwenden c) Heizkostenabrechnungen können jetzt vereinbart werden, müssen aber nicht d) Die Heizkostenverordnung ist seitdem nur noch eine Empfehlung e) Es können jetzt bis zu 80% der Heiz- und Warmwasserkosten nach Verbrauch verteilt werden 15 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 15. Welche der nachfolgend aufgeführten Themen können aufgrund der fehlenden Beschlusskompetenz nicht beschlossen, aber vereinbart werden? a) Versammlungen sollen als reine Online-Verstammlungen stattfinden können b) Alle Erwerber sollen bereits ab Eintragung einer Auflassungsvormerkung ein Stimmrecht haben c) Enthaltungen sollen als Nein-Stimmen gewertet werden d) Ladefrist zur Versammlung soll auf eine Woche reduziert werden e) Änderung der laut Gemeinschaftsordnung geltenden Kostenverteilung f) Veräußerungsbeschränkung soll aufgehoben werden g) Rücklagenenthnahmen sollen zwecks Liquiditätssicherung zeitlich und der Höhe nach befristet möglich sein h) Bestellung des Verwaltungbeirats i) Der Verwaltungsbeirat soll den Wirtschaftsplan aufstellen und nicht der Verwalter j) Eigentümer sollen dauerhaft Reparaturkosten für Außenfenster übernehmen, die ihnen räumlich zugeordnet sind k) Änderung des Stimmrechtsprinzips von Kopf- in Werteprinzip l) Heiz- und Warmwasserkosten sollen zu 100% nach Verbrauch verteilt werden 16 / 25 Kategorie: Technik 16. Auf einem Energieausweis ist der Primärenergiebedarf und der Endenergiebedarf angegeben. Kann der Primärenergiebedarf (also mit vorgelagerter Prozesskette) im Wert geringer sein als der Endenergiebedarf? Welche Aussage ist richtig? a) Wenn man die Brennwert-Technik einsetzt b) Ja, wenn die entsprechende regenerative Energie eingesetzt wird c) Nein, weil sich der Primärenergiebedarf aus dem Endenergiebedarf und der vorgelagerten Prozesskette ergibt d) Ja, ist immer so 17 / 25 Kategorie: Recht 17. Welche Aussagen zum Nießbrauch treffen zu? a) Der Nießbraucher hat nur das Recht, die Wohnung unentgeltlich zu bewohnen, darf diese aber nicht vermieten b) Nießbrauch ist eine persönliche Dienstbarkeit, die ins Grundbuch eingetragen wird c) Der Nießbraucher ist verpflichtet, das beschlossene Hausgeld an die Gemeinschaft zu zahlen d) Der Nießbraucher ist der wirtschaftliche Eigentümer e) Der Nießbraucher ist der juristische Eigentümer 18 / 25 Kategorie: Recht 18. Welche der nachfolgenden Aussagen sind richtig? Um Streitigkeiten zu vermeiden sollten… a) Eine Unterschriftsprüfung durchgeführt werden. b) Vertragsvordrucke verwendet werden. c) Verträge beglaubigt werden. d) Verträge schriftlich abgeschlossen werden. e) Käufer und Verkäufer im Besitz des Vertrages sein. 19 / 25 Kategorie: Technik 19. Der Putz an 15% der Fassade ist abgeplatzt. Es sind schon Feuchteschäden in einigen Wohnungen sichtbar. Der Verwalter wird von den Eigentümern beauftragt hier eine Lösung zu finden. Welche der nachstehenden Aussagen ist falsch? a) Die Eigentümer sind verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen, das GEG einzuhalten. b) Der Außenputz muss generell komplett entfernt werden und anschließend muss die Fassade gemäß GEG gedämmt werden. c) Letztendlich entscheiden nur die Eigentümer über den Umfang der Maßnahmen, weil es hierzu keine konkreten Vorschriften gibt. d) Der Verwalter hat Unterlagen, dass das Gebäude 1985 (2. Wärmeschutzverordnung) gebaut wurde und überlässt jetzt den Eigentümern, ob nur der Putz ausgebessert oder die Fassade gedämmt werden soll. 20 / 25 Kategorie: Recht 20. Welche Gesetze und Verordnungen sind für eine WEG-Verwaltung in der Regel relevant? a) Betriebskostenverordnung b) Einkommensteuergesetz c) Mietrecht (BGB) d) Heizkostenverordnung e) Landesbauordnung 21 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 21. Auf welche Arten können nach dem Wohnungseigentumsgesetz Beschlüsse herbeigeführt werden? a) In einer Eigentümerversammlung b) Als Telefonzuschaltung zu einer in Präsenzform laufenden Eigentümerversammlung c) Als Umlaufbeschluss per E-Mail d) Als reine Online-Versammlung e) Als Umlaufbeschluss per Telefax 22 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 22. Ein Wohnungseigentümer zahlt seine Hausgeld (Vorschüsse) mehrere Monate nicht. Was ist hier richtig? a) Das Hausgeld einzuklagen ist nicht Sache des Verwalters b) Klägerin ist die „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“ c) Kläger ist der Verwalter d) Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus dem Einzelwirtschaftsplan e) Der Beirat muss sich darum kümmern 23 / 25 Kategorie: Recht 23. Welche Aussagen zu Rechtsgeschäften sind richtig? a) Bei den Vertragspartnern besteht ein einseitiges Schuldverhältnis. b) Preisabzüge können jederzeit vorgenommen werden. c) Preisabzüge gelten nur nach vorheriger vertraglicher Vereinbarung. d) Pflichten und Rechte müssen vor Vertragsabschluss vereinbart werden. e) Bei den Vertragspartnern besteht ein gegenseitiges Schuldverhältnis. 24 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 24. Die neue Jahresabrechnung wurde erstellt. Was ist zu beachten? a) Die Gesamtabrechnung sowie die Einzelabrechnungen müssen durch Beschluss in genehmigt werden b) Die Abrechnungsspitze (Nachschüsse od. Anpassung der Vorschüsse) muss durch Beschluss genehmigt werden c) Nur noch die Einzelabrechnungen müssen durch Beschluss in genehmigt werden d) Der Abrechnungssaldo muss durch Beschluss genehmigt werden e) Der Abrechnungszeitraum kann ohne Vereinbarung kein Rumpfjahr sein 25 / 25 Kategorie: Sonstiges 25. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? a) Ein Grundstück ist rechtlich eine Eintragung im Grundbuch unter einer Nummer. b) Eine Flur besteht aus mehreren Gemarkungen. c) Das Flurstück ist die kleinste vermessungstechnische Einheit. d) Ein Flurstück kann aus mehreren Grundstücken bestehen. e) Ein Grundstück besteht immer aus einem Flurstück. Ergebnis ansehen Mit der Absendung abonnieren Sie meinen Newsletter und akzeptieren meine Datenschutzbestimmungen. Es entstehen keine Kosten. Abmeldung jederzeit möglich. Ihr Ergebnis ist LinkedIn Facebook Twitter 0% Quiz neu starten