0% 12345678910111213141516171819202122232425 Die Ergebnisauswertung erhalten Sie, wenn Sie das Quiz beendet haben. Die Zeit ist leider abgelaufen. Sind Sie schon fit für die IHK-Prüfung zum "Zertifizierten Verwalter"? Testen Sie Ihr Wissen 100% kostenlos. Zufällig zusammengestellt aus einem Pool von über 120 verschiedenen Fragen. © 2022 by Uwe Effenberger Die Anzahl der verbleibenden Versuche ist 5 1 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 1. Was trifft auf die gesetzliche Regelung „Pflichten Dritter“ zu? a) Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen, können dem Dritten auch per E-Mail angekündigt werden, sofern diese spätestens drei Monate vor ihrem Beginn versendet wird b) Dritte haben bei Erhaltungsmaßnahmen und bei Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen immer eine Duldungspflicht c) Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen, müssen dem Dritten bis spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Schriftform angekündigt werden d) Die Pflicht des Dritten beschränkt sich auf Duldung und ist an die Voraussetzung gebunden, dass ihm die Maßnahme fristgerecht angekündigt wurde e) Es genügt, wenn der Verwalter den Dritten eine Maßnahme, die über die Erhaltung hinausgeht, bis spätestens drei Monate vor ihrem Beginn telefonisch mitteilt 2 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 2. Zum Sondereigentum des Eigentümers Peter Haupt gehören außer der Wohnung auch noch der Garten und die Terrasse. Der PKW-Stellplatz Abs. 5 ist ein Sondernutzungsrecht. Zum Vergrößern bitte anklicken Wie viel Kosten träft Herr Haupt, wenn nichts vereinbart ist und die gesetzliche Regelung gilt? Prüfen 3 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 3. Welche der nachfolgend aufgeführten Themen können aufgrund der fehlenden Beschlusskompetenz nicht beschlossen, aber vereinbart werden? a) Bestellung des Verwaltungbeirats b) Veräußerungsbeschränkung soll aufgehoben werden c) Der Verwaltungsbeirat soll den Wirtschaftsplan aufstellen und nicht der Verwalter d) Eigentümer sollen dauerhaft Reparaturkosten für Außenfenster übernehmen, die ihnen räumlich zugeordnet sind e) Heiz- und Warmwasserkosten sollen zu 100% nach Verbrauch verteilt werden f) Rücklagenenthnahmen sollen zwecks Liquiditätssicherung zeitlich und der Höhe nach befristet möglich sein g) Änderung der laut Gemeinschaftsordnung geltenden Kostenverteilung h) Alle Erwerber sollen bereits ab Eintragung einer Auflassungsvormerkung ein Stimmrecht haben i) Ladefrist zur Versammlung soll auf eine Woche reduziert werden j) Änderung des Stimmrechtsprinzips von Kopf- in Werteprinzip k) Enthaltungen sollen als Nein-Stimmen gewertet werden l) Versammlungen sollen als reine Online-Verstammlungen stattfinden können 4 / 25 Kategorie: Sonstiges 4. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? a) Das Flurstück ist die kleinste vermessungstechnische Einheit. b) Ein Grundstück besteht immer aus einem Flurstück. c) Ein Grundstück ist rechtlich eine Eintragung im Grundbuch unter einer Nummer. d) Ein Flurstück kann aus mehreren Grundstücken bestehen. e) Eine Flur besteht aus mehreren Gemarkungen. 5 / 25 Kategorie: Recht 5. Welche Aussagen zur Einräumung und zur Aufhebung von Sondereigentum sind richtig? a) Grundsätzlich genügt hierfür eine Einigung der Beteiligten, die vertraglich festgehalten werden muss b) Zur Einräumung und zur Aufhebung des Sondereigentums genügt die Eintragung ins das Grundbuch c) Zur Einräumung und zur Aufhebung des Sondereigentums genügt die Einigung der Beteiligten d) Die Einigung bedarf der für die Auflassung vorgeschriebenen Form e) Zur Einräumung und zur Aufhebung des Sondereigentums ist die Einigung der Beteiligten über die Rechtsänderung sowie eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich. 6 / 25 Kategorie: Technik 6. In einer Eigentümerversammlung werden die Fragen „wann muss die Trinkwasser-Installation“ auf Legionellenkontamierung beprobt werden" und "müssen immer alle Stränge beprobt werden" an den Verwalter gestellt? Welche Aussage ist hier richtig? a) Auch bei einer WEG muss generell beprobt werden, weil die 3 Parameter unter Punkt 1 auch bei einer WEG zutreffen. b) Wenn aus bestimmten Gründen tatsächlich eine Beprobung durchgeführt werden muss, ist nicht jeder Strang zu beproben. c) In der Regel müssen drei Parameter zusammenkommen. Es muss sich um eine Großanlage handeln; es muss zu einer Verneblung kommen; es muss eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen (d.h. Vermietung). 7 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 7. Ein Bauträger möchte 4 Häuser errichten mit je 10 Wohnungen auf der rechtlichen Basis von Wohnungseigentum. Um den Verkauf und die Administration einfacher zu gestalten, aber auch um Verträge mit Serviceunternehmen leichter abschließen zu können, will er eine gemeinsame Teilungserklärung für alle 4 Häuser verfassen lassen. Die Häuser stehen in der Königsberger Straße 4 und 6 auf der rechten Straßenseite und die anderen beiden Häuser in der Königsberger Straße 5 und 7. Geht das? a) Ja natürlich geht das. Es ist demjenigen, der Bauten teilt, überlassen, wie er innerhalb des gemeinsamen Wohnungseigentums die Aufteilung vornimmt. b) Nein das geht leider nicht, weil sich ein Wohnungseigentum nicht über mehrere verschiedenen Grundstücke erstrecken kann und durch die dazwischen laufende Straße in jedem Fall die Grundstücke voneinander geteilt werden. Er könnte allenfalls die beiden Häuser 4 und 6 und andererseits die Häuser 5 und 7 in einer gemeinsamen Eigentümergemeinschaft vereinigen. 8 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 8. Max Müller kauft eine Eigentumswohnung vom Bauträger (teilender Eigentümer) und wird am 01.02.2022 mit einer Auflassungsvormerkung in Abt. II des Grundbuchs eingetragen. Er bewohnt die Wohnung ab sofort und hat somit Besitz. In Abt. I des Grundbuchs wird am 01.04.2022 die Auflassung eingetragen und am 01.06.2022 der Eigentumsübergang. Ab wann schuldet er die Zahlung der Vorschüsse? a) Ab dem 01.03.2022 b) Ab dem 01.02.2022 c) Ab dem 01.04.2022 d) Ab dem 01.05.2022 e) Ab dem 01.06.2022 9 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 9. Welche der folgenden Aussagen zum Verwaltungsbeirat sind richtig? a) In den Verwaltungsbeirat können nur Wohnungseigentümer gewählt werden. Allerdings besteht zwingend eine Pflicht, dass sich jeder Wohnungseigentümer zur Wahl stellen muss. b) Ein Verwaltungsbeirat muss nach dem Wohnungseigentumsgesetz aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, sofern die Wohnungseigentümergemeinschaft aus mehr als 20 Wohnungseigentümern besteht. c) Die Mitglieder des Verwaltungsbeirats können durch Beschluss der Wohnungseigentümer ordentlich abberufen werden. Für eine solche Abberufung muss kein besonderer Grund vorliegen. d) Die Bestellung eines Verwaltungsbeirates ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht zwingend. e) Der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats vertritt die Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Verwalter. f) Die Dauer der Amtszeit des Verwaltungsbeirats beträgt nach dem Wohnungseigentumsgesetz fünf Jahren und verläuft parallel zur Bestellung des Verwalters. 10 / 25 Kategorie: Heizkosten 10. In welchem Verhältnis sind Heiz- und Warmwasserkosten zu verteilen? a) 0-50% ausschließlich nach Wohnfläche / 50-100% nach Verbrauch b) 30-50% wahlweise nach Wohnfläche, Nutzfläche oder umbauten Raum / 50-70% nach Verbrauch c) 30-50% ausschließlich nach Wohnfläche / 50-70% nach Verbrauch d) 30-50% ausschließlich nach Nutzfläche / 50-70% nach Verbrauch e) 30-50% ausschließlich nach umbauten Raum / 50-70% nach Verbrauch 11 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 11. Ein Wohnungseigentümer zahlt seine Hausgeld (Vorschüsse) mehrere Monate nicht. Was ist hier richtig? a) Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus dem Einzelwirtschaftsplan b) Klägerin ist die „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“ c) Das Hausgeld einzuklagen ist nicht Sache des Verwalters d) Der Beirat muss sich darum kümmern e) Kläger ist der Verwalter 12 / 25 Kategorie: Technik 12. Mit der Instandhaltung von Gebäuden werden verschiedene Ziele verfolgt. Welche der nachfolgend genannten gehören dazu? a) Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Gebäudenutzbarkeit b) Regelmäßige Kostenkontrolle zur wirtschaftlichen Verwaltung des Gebäudes c) Erhöhung der Sicherheit für die Nutzer d) Reduzierung von Störfällen bei der Gebäudenutzbarkeit e) Erhöhung der Lebensdauer von Gebäuden und deren Anlagen 13 / 25 Kategorie: Technik 13. Auf einem Energieausweis ist der Primärenergiebedarf und der Endenergiebedarf angegeben. Kann der Primärenergiebedarf (also mit vorgelagerter Prozesskette) im Wert geringer sein als der Endenergiebedarf? Welche Aussage ist richtig? a) Nein, weil sich der Primärenergiebedarf aus dem Endenergiebedarf und der vorgelagerten Prozesskette ergibt b) Ja, wenn die entsprechende regenerative Energie eingesetzt wird c) Ja, ist immer so d) Wenn man die Brennwert-Technik einsetzt 14 / 25 Kategorie: Recht 14. Welche Aussagen zum grundbuchmäßigen Eigentumsübergang sind richtig? a) Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch auf Eigentumsübertragung im Grundbuch (Sperrvermerk). Der Kaufpreis kann dann vom Käufer gezahlt werden. b) Mit Eintragung der Auflassung ist man Eigentümer c) Das Grundbuch besteht aus einer Aufschrift, einem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen d) Wer Eigentümer ist, ergibt sich aus Abt. II e) Auflassungsvormerkung ist nur eine andere Bezeichnung für Auflassung 15 / 25 Kategorie: Recht 15. Was versteht man unter einer „Freizeichnungsklausel? a) Die Befreiung von vertraglichen Verpflichtungen. b) Angaben, durch die eine Unverbindlichkeit oder Einschränkung des Angebotes festgelegt wird. c) Eine Haftungsbeschränkung für verkaufte Produkte. d) Die Erlaubnis kaufmännisch tätig zu werden. e) Bedingungen, unter denen man vom Vertrag zurücktreten kann. 16 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 16. Wie regelt das Wohnungseigentumsgesetz die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung? a) Ein Stimmrechtsvertreter darf sich an der Abstimmung nur beteiligen, wenn er dem Verwalter eine unterschriebene Vollmacht des Eigentümers übergibt. b) Wenn bei einer WEG mit 12 Eigentümern nur ein Eigentümer in der Versammlung anwesend ist und mit Ja stimmt, ist ein einfacher Mehrheitsbeschluss zu Stande gekommen. c) Eine Versammlung ist erst beschlussfähig, wenn mehr als 50% der Miteigentumsanteile anwesend oder durch Vollmacht vertreten sind. d) Beim Beschluss über einen neuen Hausmeisterdienst ist auch der Eigentümer stimmberechtigt, der gewerbsmäßig eine Hausmeisterfirma betreibt und der WEG ein Angebot unterbreitet hat. e) Ein Eigentümer, dem im Objekt zwei Eigentumswohnungen gehören, hat auch zwei Stimmen. 17 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 17. Wie hoch ist die Abrechnungsspitze und der Abrechnungssaldo? Der Eigentümer Maier hatte gemäß Einzelwirtschaftsplan monatlich 250,00 € Hausgeld zu zahlen. Im Abrechnungsjahr wurden von ihm die Monate März, Mai und August nicht bezahlt. Alle anderen Monate wurden vollständig ausgeglichen. Die Zahlungen waren im jeweiligen Monat fällig. Die Ist-Kosten inkl. Erhaltungsrücklage betrugen im Abrechnungsjahr 4.000,- €. a) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 750,- Nachzahlung b) Abrechnungsspitze: 1000,- Guthaben; Abrechnungssaldo: 250,- Guthaben c) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 250,- Nachzahlung d) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung e) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung 18 / 25 Kategorie: Heizkosten 18. Im Dezember 2021 wurde die Heizkostenverordnung novelliert. Was hat sich dabei geändert? a) Die Heizkostenverordnung ist seitdem auch bei selbstbewohnten Zweifamilienhäusern anzuwenden b) Die Heizkostenverordnung ist seitdem nur noch eine Empfehlung c) Es können jetzt bis zu 80% der Heiz- und Warmwasserkosten nach Verbrauch verteilt werden d) Wenn fernablesbare Zähler verwendet werden, sind den Nutzern monatliche Verbrauchsinformationen zu übermitteln e) Heizkostenabrechnungen können jetzt vereinbart werden, müssen aber nicht 19 / 25 Kategorie: Technik 19. Risse in der Fassade müssen nicht immer sofort saniert werden. Bis zu wieviel Millimeter Rissstärke kann bis zur nächsten Fassadensanierung gewartet werden? a) 0,4 mm b) 0,2 mm c) 0,3 mm d) 0,5 mm e) 0,1 mm 20 / 25 Kategorie: Recht 20. Das Erbbaurecht – was ist richtig? a) Üblicherweise läuft es drei (3) Jahre. b) Wird üblicherweise vergeben von Kommunen, Kirchen und Stiftungen. c) Es wird als Trend vermutet. d) Eigentlich ist es das dasselbe wie ein Dauerwohnrecht bzw. Dauernutzungsrecht. e) Sinn und Zweck ist, das Bauen zu vergünstigen und damit zu ermöglichen. 21 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 21. Die Gemeinschaft möchte einige bestehenden Regelungen ändern und einige neue Regelungen in Kraft setzen. Was ist hierbei zu beachten? a) Die Gemeinschaft kann keine vom Wohnungseigentumsgesetz abweichenden Vereinbarungen treffen b) Beschlüsse sind immer gültig, wenn sie innerhalb der Anfechtungsfrist nicht angefochten wurden c) Angelegenheiten, für die keine Beschlusskompetenz besteht, können auf Basis einer Öffnungsklausel beschlossen werden, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist d) Auch wenn in der Gemeinschaftsordnung bereits Regelungen zur Kostenverteilung enthalten sind, kann die Gemeinschaft diese durch Beschluss wieder ändern e) Wenn in der Gemeinschaftsordnung bereits Regelungen zur Kostenverteilung enthalten sind, kann die Gemeinschaft diese nur durch eine Änderung der Gemeinschaftsordnung ändern 22 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 22. Welche Aussagen zur Einräumung von Sondereigentum sind richtig? a) Stellplätze können als Sondereigentum begründet werden, wenn diese mit Maßangaben im Aufteilungsplan bestimmt sind. b) Auch Außenflächen können als Sondereigentum begründet werden, sofern diese nicht die wirtschaftliche Hauptsache bilden. c) Stellplätze innerhalb des Gebäudes können als Sondereigentum begründet werden, wenn diese mit einer dauerhaften Markierung begrenzt sind. d) Sondereigentum kann nur begründet werden, wenn das Gebäude schon gebaut wurde. e) Es können ausschließlich angeschlossene Räume als Sondereigentum begründet werden. 23 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 23. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? a) Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden. Für die Abberufung muss kein wichtiger Grund vorliegen. b) Der Verwalter wird grundsätzlich erst durch den Verwaltervertrag zum Vertreter der "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" c) Im Falle der Abberufung eines Verwalters endet ein Vertrag mit dem Verwalter spätestens zwölf Monate nach dessen Abberufung. d) Bei einer gewerblichen Verwaltung ist ein Verwaltervertrag ein Arbeitsvertrag. e) Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. 24 / 25 Kategorie: Recht 24. Welche Gesetze und Verordnungen sind für eine WEG-Verwaltung in der Regel relevant? a) Heizkostenverordnung b) Betriebskostenverordnung c) Einkommensteuergesetz d) Mietrecht (BGB) e) Landesbauordnung 25 / 25 Kategorie: Technik 25. Welche Beschreibung zum Taupunkt ist richtig? Der Taupunkt ist... a) ... eine Angabe, bis zu welcher maximalen Menge Wasserdampf von der Luft temperaturunabhängig aufgenommen werden kann. b) ... eine Angabe, bis zu welcher maximalen Menge Wasserdampf bei einer bestimmten Temperatur von der Luft aufgenommen werden kann. c) ... eine Angabe, in welchem Temperaturbereich Eis in den Aggregatzustand Wasser übergeht. d) ... eine Angabe, bis zu welcher absoluten Menge Wasserdampf bei einer bestimmten Temperatur von der Luft aufgenommen werden kann. Ergebnis ansehen Mit der Absendung abonnieren Sie meinen Newsletter und akzeptieren meine Datenschutzbestimmungen. Es entstehen keine Kosten. Abmeldung jederzeit möglich. Ihr Ergebnis ist LinkedIn Facebook Twitter 0% Quiz neu starten