0% 12345678910111213141516171819202122232425 Die Ergebnisauswertung erhalten Sie, wenn Sie das Quiz beendet haben. Die Zeit ist leider abgelaufen. Sind Sie schon fit für die IHK-Prüfung zum "Zertifizierten Verwalter"? Testen Sie Ihr Wissen 100% kostenlos. Zufällig zusammengestellt aus einem Pool von über 120 verschiedenen Fragen. © 2022 by Uwe Effenberger Die Anzahl der verbleibenden Versuche ist 5 1 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 1. Was trifft auf die gesetzliche Regelung „Pflichten Dritter“ zu? a) Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen, können dem Dritten auch per E-Mail angekündigt werden, sofern diese spätestens drei Monate vor ihrem Beginn versendet wird b) Es genügt, wenn der Verwalter den Dritten eine Maßnahme, die über die Erhaltung hinausgeht, bis spätestens drei Monate vor ihrem Beginn telefonisch mitteilt c) Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen, müssen dem Dritten bis spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Schriftform angekündigt werden d) Dritte haben bei Erhaltungsmaßnahmen und bei Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen immer eine Duldungspflicht e) Die Pflicht des Dritten beschränkt sich auf Duldung und ist an die Voraussetzung gebunden, dass ihm die Maßnahme fristgerecht angekündigt wurde 2 / 25 Kategorie: Recht 2. Welche der nachfolgenden Aussagen sind richtig? Um Streitigkeiten zu vermeiden sollten… a) Eine Unterschriftsprüfung durchgeführt werden. b) Käufer und Verkäufer im Besitz des Vertrages sein. c) Verträge beglaubigt werden. d) Verträge schriftlich abgeschlossen werden. e) Vertragsvordrucke verwendet werden. 3 / 25 Kategorie: Technik 3. Welche Beschreibung zum Taupunkt ist richtig? Der Taupunkt ist... a) ... eine Angabe, bis zu welcher maximalen Menge Wasserdampf von der Luft temperaturunabhängig aufgenommen werden kann. b) ... eine Angabe, bis zu welcher absoluten Menge Wasserdampf bei einer bestimmten Temperatur von der Luft aufgenommen werden kann. c) ... eine Angabe, bis zu welcher maximalen Menge Wasserdampf bei einer bestimmten Temperatur von der Luft aufgenommen werden kann. d) ... eine Angabe, in welchem Temperaturbereich Eis in den Aggregatzustand Wasser übergeht. 4 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 4. Zum Sondereigentum des Eigentümers Peter Haupt gehören außer der Wohnung auch noch der Garten und die Terrasse. Der PKW-Stellplatz Abs. 5 ist ein Sondernutzungsrecht. Zum Vergrößern bitte anklicken Wie viel Kosten träft Herr Haupt, wenn nichts vereinbart ist und die gesetzliche Regelung gilt? Prüfen 5 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 5. Welche der folgenden Aussagen ist richtig? a) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist teilrechtsfähig und daher auch insolvenzfähig. b) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist voll rechtsfähig, aber nicht insolvenzfähig. c) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nicht rechtsfähig und daher auch nicht insolvenzfähig. d) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist voll rechtsfähig und daher auch insolvenzfähig. 6 / 25 Kategorie: Technik 6. Der Verwalter beauftragt einen Hausmeister (HM) mit der Befüllung einer Heizungsanlage. Der Verwalter ist mit vor Ort um den HM einzuweisen. Welche der nachstehenden Aussagen sind falsch? a) Der HM nimmt einen Schlauch zur Befüllung Diesen montiert er an einem Zapfventil mit einer sogenannten Sicherungseinrichtung (Rückflussverhinderer), wie er das schon immer gemacht hat und keiner etwas dagegen hatte. b) Die Befüllung über einen Schlauch ohne Sicherungseinrichtung ist unproblematisch, weil der Druck in der Heizungsanlage nie höher sein kann als in der Trinkwasser-Installation. c) Der HM verbindend die Trinkwasser-Installation mit einer entsprechenden Sicherungsarmatur und einer Aufbereitungspatrone mit der Heizungsanlage. d) Der HM geht wie unter Punkt 2 vor und bleibt zur Sicherheit ständig daneben stehen. Somit ist die Befüllung ständig unter Kontrolle. Es kann also nichts geschehen. 7 / 25 Kategorie: Recht 7. Welche Aussagen zum Grundbuchrecht sind nicht richtig? a) Als Lasten werden Eintragungen in Abteilung II bezeichnet, die einem Dritten bestimmte Rechte am Grundstück zusichern. b) Das Bestandsverzeichnis genießt keinen öffentlichen Glauben. c) Nießbrauch ist das vererbliche Recht, die gesamten Nutzungen eines Grundstücks zu ziehen. d) In Abteilung III werden Grundpfandrechte eingetragen, z.B. die Grundschuld. e) am Grundstück zusichern. Ein Erbbaurecht ist vererblich. 8 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 8. Gibt es Höchstbeträge, bei denen der Verwalter vor Transaktion des Geldes die Eigentümer fragen muss, ob sie damit einverstanden sind? a) Nein, die gibt es nicht. Wenn der Verwalter den Auftrag hat, eine bestimmte Maßnahme durchzuführen, die Maßnahme so beschlossen wurde, dass auch die Beträge feststehen, die ausgegeben werden sollen, braucht der Verwalter keine weitere Erlaubnis von der Eigentümergemeinschaft einzuholen, um die Ausgabe zu tätigen b) Bei jedem wiederkehrenden Betrag, beispielsweise der Vollwartung eines Aufzuges, muss der Verwalter jedes Jahr erneut fragen, ob er die Zahlung bewirken darf. c) Ab einem Betrag von 10.000 € muss der Verwalter auf jeden Fall fragen, auch dann, wenn der Beschluss als solcher schon feststeht. 9 / 25 Kategorie: Recht 9. Wodurch entstehen alle Kaufverträge? a) Durch schriftliche Vertragsabschlüsse b) Durch Antrag und Annahme c) Durch Beglaubigung d) Durch mündliche Vertragsabschlüsse e) Durch Zustimmung des Verkäufers 10 / 25 Kategorie: Recht 10. Welche der nachfolgenden Sätze sind Freizeichnungsklauseln? a) „keine Haftungsübernahme“ b) „Angebot frei bleibend“ c) „Verkauf nur an Männer“ d) „Nur solange Vorrat reicht“ e) „Absender freibleibend“ 11 / 25 Kategorie: Technik 11. Der Taupunkt einer Außenwand liegt an der Innenseite einer Wohnung. Welche Folgen könnten daraus entstehen? a) Ein innenliegender Taupunkt zeugt von einer guten Wärmedämmung des Gebäudes. b) Ein innenliegender Taupunkt kann zu Feuchtigkeit an der Wand führen. c) Ein innenliegender Taupunkt erhöht die Gefahr von Schimmelbildung. d) Ein innenliegender Taupunkt ist der Optimalfall. Die Innenwand bleibt trocken. e) Ein innenliegender Taupunkt erhöht die Gefahr von Fogging. 12 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 12. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? a) Bei einer gewerblichen Verwaltung ist ein Verwaltervertrag ein Arbeitsvertrag. b) Der Verwalter wird grundsätzlich erst durch den Verwaltervertrag zum Vertreter der "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" c) Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden. Für die Abberufung muss kein wichtiger Grund vorliegen. d) Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. e) Im Falle der Abberufung eines Verwalters endet ein Vertrag mit dem Verwalter spätestens zwölf Monate nach dessen Abberufung. 13 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 13. Ein Bauträger möchte 4 Häuser errichten mit je 10 Wohnungen auf der rechtlichen Basis von Wohnungseigentum. Um den Verkauf und die Administration einfacher zu gestalten, aber auch um Verträge mit Serviceunternehmen leichter abschließen zu können, will er eine gemeinsame Teilungserklärung für alle 4 Häuser verfassen lassen. Die Häuser stehen in der Königsberger Straße 4 und 6 auf der rechten Straßenseite und die anderen beiden Häuser in der Königsberger Straße 5 und 7. Geht das? a) Ja natürlich geht das. Es ist demjenigen, der Bauten teilt, überlassen, wie er innerhalb des gemeinsamen Wohnungseigentums die Aufteilung vornimmt. b) Nein das geht leider nicht, weil sich ein Wohnungseigentum nicht über mehrere verschiedenen Grundstücke erstrecken kann und durch die dazwischen laufende Straße in jedem Fall die Grundstücke voneinander geteilt werden. Er könnte allenfalls die beiden Häuser 4 und 6 und andererseits die Häuser 5 und 7 in einer gemeinsamen Eigentümergemeinschaft vereinigen. 14 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 14. Wie hoch ist die Abrechnungsspitze und der Abrechnungssaldo? Der Eigentümer Maier hatte gemäß Einzelwirtschaftsplan monatlich 250,00 € Hausgeld zu zahlen. Im Abrechnungsjahr wurden von ihm die Monate März, Mai und August nicht bezahlt. Alle anderen Monate wurden vollständig ausgeglichen. Die Zahlungen waren im jeweiligen Monat fällig. Die Ist-Kosten inkl. Erhaltungsrücklage betrugen im Abrechnungsjahr 4.000,- €. a) Abrechnungsspitze: 1000,- Guthaben; Abrechnungssaldo: 250,- Guthaben b) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung c) Abrechnungsspitze: 1750,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 250,- Nachzahlung d) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 750,- Nachzahlung e) Abrechnungsspitze: 1000,- Nachzahlung; Abrechnungssaldo: 1750,- Nachzahlung 15 / 25 Kategorie: Recht 15. Welche Aussagen zum Nießbrauch treffen zu? a) Der Nießbraucher ist der juristische Eigentümer b) Nießbrauch ist eine persönliche Dienstbarkeit, die ins Grundbuch eingetragen wird c) Der Nießbraucher ist der wirtschaftliche Eigentümer d) Der Nießbraucher ist verpflichtet, das beschlossene Hausgeld an die Gemeinschaft zu zahlen e) Der Nießbraucher hat nur das Recht, die Wohnung unentgeltlich zu bewohnen, darf diese aber nicht vermieten 16 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 16. Welche Aussagen zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind richtig? a) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht nach dem Wohnungseigentumsgesetz durch Anlegung der Wohnungsgrundbücher b) Die Gemeinschaft führt die Bezeichnung "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" oder "Wohnungseigentümergemeinschaft", gefolgt von der bestimmten Angabe des gemeinschaftlichen Grundstücks c) Für die Ausübung aller Rechte bezüglich des Gemeinschafts- und Sondereigentums ist ausschließlich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zuständig d) Der Ersterwerber ist einem Eigentümer gleichgestellt, sobald sein Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert ist und der Besitz am Sondereigentum übergeben wurde e) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht erst, wenn zwei Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind 17 / 25 Kategorie: Technik 17. Die Bauproduktenverordnung enthält die Grundanforderungen an Bauwerke. Welche der nachstehenden Anforderungen gehört dazu? a) Brandschutz b) Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung c) Schallschutz d) Mechanische Festigkeit und StandsicheUrwheeiEt e) Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz f) Energieeinsparung und Wärmeschutz 18 / 25 Kategorie: WEG (kaufmännisch) 18. Ein Wohnungseigentümer zahlt seine Hausgeld (Vorschüsse) mehrere Monate nicht. Was ist hier richtig? a) Das Hausgeld einzuklagen ist nicht Sache des Verwalters b) Kläger ist der Verwalter c) Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus dem Einzelwirtschaftsplan d) Klägerin ist die „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“ e) Der Beirat muss sich darum kümmern 19 / 25 Kategorie: Technik 19. Für den Nachweis von Schimmelpilzbefall gibt es verschiedene Methoden. Schimmelpilze können nachgewiesen werden durch ... a) Klebeproben. b) Geruchstest. c) Spachteltest. d) Luftanalyse. e) Hausstaubuntersuchung. f) Geschmacksproben. 20 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 20. Welche der folgenden Aussagen ist richtig? a) Die Gemeinschaftsordnung sieht vor, dass die Einladungsfrist zu einer Wohnungseigentümerversammlung 4 Wochen beträgt. Der Verwalter ist der Auffassung, dass die neue gesetzliche Einladungsfrist von 3 Wochen maßgeblich ist. b) Die Gemeinschaftsordnung sieht vor, dass es für die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung genügt, wenn die Absendung an die Anschrift erfolgt, die dem Verwalter vom Wohnungseigentümer zuletzt mitgeteilt worden ist. Der Verwalter versendet dementsprechend die Einladungen. Ein zwischenzeitlich an einen neuen Wohnort umgezogen Eigentümer ist der Auffassung, dass der Verwalter nicht ordnungsgemäß eingeladen hat. c) Der Verwalter verschickt die Einladungen zur Wohnungseigentümerversammlung, die am 27. Juni stattfinden soll, per Briefpost am 2. Juni. Damit ist die Einladung mit richtiger Ladungsfrist verschickt. 21 / 25 Kategorie: Sonstiges 21. Welche Pläne gehören komplett zu den Bauvorlagenzeichnungen? a) Grundstücksentwässerungszeichnungen, Positionspläne b) Bauzeichnungen, Absteckzeichnungen c) Schaltpläne, Rohbauzeichnungen d) Lageplan, Bauzeichnungen e) Vorentwurfszeichnungen, Entwurfszeichnungen 22 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 22. Welche der folgenden Aussagen sind richtig? a) Über die Beschlüsse der Versammlung der Wohnungseigentümer ist eine Sammlung zu führen. Die Beschluss-Sammlung ist von dem Verwalter zu führen. b) Eine Versammlung der Wohnungseigentümer ist auch dann beschlussfähig, wenn die Wohnungseigentümer ordnungsgemäß eingeladen wurden, aber nur ein stimmberechtigter Eigentümer zur Versammlung erscheint. c) Die Frist der Einberufung zu einer Versammlung der Wohnungseigentümer soll, sofern nicht ein Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt, mindestens drei Wochen betragen. d) Wenn ein Verwalter einen Beschlussvorschlag per Mail an alle Wohnungseigentümer zur Abstimmung stellt (Umlaufverfahren), dann ist als Frist für die Stimmabgabe der Wohnungseigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz mindestens zwei Wochen anzusetzen. e) Eine Versammlung der Wohnungseigentümer ist nur beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist. f) Wenn es keinen Verwalter gibt, obliegt die Führung der Beschlusssammlung dem Vorsitzenden der Wohnungseigentümergemeinschaft. 23 / 25 Kategorie: Heizkosten 23. In welchem Verhältnis sind Heiz- und Warmwasserkosten zu verteilen? a) 30-50% ausschließlich nach Wohnfläche / 50-70% nach Verbrauch b) 30-50% wahlweise nach Wohnfläche, Nutzfläche oder umbauten Raum / 50-70% nach Verbrauch c) 30-50% ausschließlich nach Nutzfläche / 50-70% nach Verbrauch d) 0-50% ausschließlich nach Wohnfläche / 50-100% nach Verbrauch e) 30-50% ausschließlich nach umbauten Raum / 50-70% nach Verbrauch 24 / 25 Kategorie: WEG (allgemein) 24. Beschluss der Eigentümerversammlung Herr Müller arbeitet in einem Immobilienunternehmen und verwaltet mehrere WEG-Anlagen. Er hat in einer Eigentümerversammlung der WEG Uferweg 1 die Instandsetzung der Außenfassade beschlossen. Diese Maßnahme soll über die Erhaltungsrücklage finanziert und zeitnah in Auftrag gegeben werden. C erhält durch das zuständige Amtsgericht die Anfechtung dieses Beschlusses durch Miteigentümer E. Der E beanstandet, dass der Beschluss nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht und diese Maßnahme viel zu teuer sei. Wie sollte C nun vorgehen? a) Der Beschluss ist durch die Anfechtung nichtig und darf nicht umgesetzt werden. b) Grundsätzlich ist der Beschluss solange, gültig, bis er nicht durch das Gericht für ungültig erklärt wurde. c) Zur Sicherheit hätte Herr Müller mit der Umsetzung des Beschlusses warten müssen, bis die Anfechtungsfrist verstrichen ist. d) Herr Müller muss die Eigentümer unverzüglich über die Beschlussklage informieren. e) Herr Müller sollte eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen und die Eigentümer über die Anfechtung informieren. 25 / 25 Kategorie: Heizkosten 25. Welche Kosten gehören gemäß Heizkostenverordnung zwingend in die Heizkostenabrechnung? a) Betriebsstrom Heizung b) Wartung der Heizungsanlage c) Kosten der Brennstofflieferung d) Kosten der Kaltwasserzähler e) Reparatur der Heizung Ergebnis ansehen Mit der Absendung abonnieren Sie meinen Newsletter und akzeptieren meine Datenschutzbestimmungen. Es entstehen keine Kosten. Abmeldung jederzeit möglich. Ihr Ergebnis ist LinkedIn Facebook Twitter 0% Quiz neu starten